Hallo,
ich bin zur Zeit Studentin und als Aushilfe in einem Krankenhaus beschäftigt. Ich habe im Februar 2013 mein ersten Vertrag untschrieben und bekomme seitdem alle 6 Monate eine Verlängerung (im Dezember habe ich die 5. bekommen). In meinem Arbeitsvertrag ist der Stundensatz festgehalten und im Mai 2014 habe ich eine Erhöhung (1€ mehr pro Stunde) bekommen (diese ist nirgendwo schriftlich fixiert).
Meine jetzige Verlängerung läuft zum 31.06.15 aus. Ich bin derzeit Schwanger (noch hab ich meinen Arbeitgeber nichts gesagt) und ab 20.06.15 im Mutterschutz. Kann ich aufgrund der Kettenarbeitsverträge von meinem Arbeitgeber ein festes Arbeitsverhältnis fordern o.ä.? Als feste Angestellte würde mein Vertrag nicht auslaufen und würde auch im Mutterschutz weiterhin Gehalt bekommen.
Können Sie mir weiterhelfen?
Vielen Dank.
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Kettenarbeitsverträge bei Aushilfen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Kann ich aufgrund der Kettenarbeitsverträge von meinem Arbeitgeber ein festes Arbeitsverhältnis fordern o.ä.?
Eher "o.ä." - Du kannst die Befristung deiner Verträge überprüfen lassen. Evtl. ist sie fehlerhaft und dann hättest du einen unbefristeten Vertrag.
Berechtigt könnte die Befristung sein, wenn es einen Sachgrund dafür gibt.
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>Eher "o.ä." - Du kannst die Befristung deiner Verträge überprüfen lassen. Evtl. ist sie fehlerhaft und dann hättest du einen unbefristeten Vertrag.
Berechtigt könnte die Befristung sein, wenn es einen Sachgrund dafür gibt.
In meinem Arbeitsvertrag werden keine Sachgründe genannt und auch keine Klauseln o.ä.. Wie teile ich, wenn die Verlängerungen fehlerhaft sind, dies meinem Arbeitgeber mit?
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Sobald du deine Schwangerschaft deinem AG mitteilst, dürfte klar werden, dass er dir den AV nicht verlängern wird, auch wenn das niemand so sagen wird, denn dann käme noch Diskriminierung wegen des Geschlechts ins Spiel (Verstoß gegen das AGG)
Dann klagst du vor dem Arbeitsgericht auf Überprüfung der Befristung und beantragst Entfristung deines Arbeitsvertrages. Das kostet dich in erster Instanz nicht viel, nur eine Gerichtsgebühr, Anwalt ist nicht vorgeschrieben - wenn du gleichwohl einen Anwalt einschalten willst, geht das auf deine Kosten; ein Rechtspfleger wird dir bei Gericht helfen, den Antrag zu formulieren, wenn du ohne Anwalt klagen willst.
lies zur Befiristung auch:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=269730&rechtcheck=2
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-- Editiert :blaubär: am 12.01.2015 11:29
quote:<hr size=1 noshade>In meinem Arbeitsvertrag werden keine Sachgründe genannt und auch keine Klauseln o.ä.. <hr size=1 noshade>
Wird denn irgendwo auf §14 TzBfG Bezug genommen?
z.B.: "Die Anstellung erfolgt nach §14, Abs .1, Nr. 3" TzBfG" oder so ähnlich?
Bei "Student" und "Krankenhaus" kommt zur Not auch noch eine legale Befristung nach dem "Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG)" in Betracht - zumindest dann, wenn es sich um eine Uniklinik o.ä. handelt.
Bevor man dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilt, sollte man ganz(!) sicher sein, dass die Befristung unwirksam ist.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
In meinem Arbeitsvertrag wird auf TzBfG nicht bezug genommen.
Ich habe auch meinen Arbeitgeber noch nichts gesagt. Ich möchte diese ganzen Dinge gern klären bevor ich den Arbeitgeber bescheid gebe.
Ich bin auch nicht als studentische Aushilfe sondern als ganz normale Aushilfe auf 450€ Basis angestellt. Ich bin in dem Krankenhaus im Verwaltungsbereich angestellt.
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