Keine Gehaltszahlung und null Reaktion

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
TimoS1983
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Keine Gehaltszahlung und null Reaktion

Guten Morgen,
Ich habe im November 2013 fristgerecht unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen bei meinem Arbeitgeber gekündigt. Da ich noch Resturlaub hatte war mein letzter Arbeitstag der 11.12.2013.

Nun verweigert mein alter Arbeitgeber das Gehalt für Monat Dezember 2013 zu bezahlen. Ebenso verweigert er mir die Ausgabe von Arbeitszeugnis, Sozialversicherungsschein in Original und das Schreiben im Original vom Finanzamt mit der Steuernummer.

Ich hab damals gekündigt, da Absprachen nicht eingehalten wurden und renne auch seit August 2013 hinter meinen Gehaltsabrechnungen von August 2013, Oktober 2013, November 2013 und Dezember 2013 hinterher.

Hab der Firma eine Frist gesetzt die bis jetzt nicht eingehalten wurde.

Was kann ich nun tun?

-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Klagen, was bleibt sonst?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HelpSearching
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn es eine Rechtsschutzversicherung gibt, zum Anwalt gehen und dann vor das Arbeitsgericht ziehen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Und wenn es keine Rechtsschutzversicherung gibt, nimmt die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht die Klage auf und der Rechtspfleger formuliert diese auch. Darin sollten alle Forderungen enthalten sein, die Sie noch gegen den Arbeitgeber haben.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TimoS1983
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
danke für die zahlreichen Antworten!

Hab die Sache an einen Anwalt übergeben.
Darauf hat sich die Firma gemeldet.

Ein Teil meines Lohnes wurde überwiesen und ein anderer Teil nicht. Die Firma sagt, ich hätte zuviel Urlaub genommen der mir nicht Zustände! Was natürlich nicht stimmt. Ein Arbeitsvertrag gibt es nicht. Darüberhinaus sagt die Firma: "eine Übergabe des Arbeitsverhältnisses sei nicht erfolgt ist"

Was bedeutet dies?

Lohnt sich da weiter zuklagen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Hatte man dir Urlaub genehmigt oder hast du deinen Urlaub eigenmächtig angetreten?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TimoS1983
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

ich war dort auch für die Urlaubseinteilung zuständlich.

Bei der Kündigung hab ich der Firma einen Kalender mit genommen und Resturlaub mit gegeben. die haben nichts widersprochen bis die Sache an den Anwalt weitergegeben habe.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Man hört immer wieder von solchen Mätzchen, wo sich die Firma unglaubwürdig macht.
Ich gehe mal stark davon aus das der Richter die Firma fragt warum sie denn bei (angeblich) eigenmächtiger Urlaubsnahme nicht zeitnah abgemahnt bzw. selber gekündigt hat....


-- Editiert maestro1000 am 31.01.2014 18:42

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TimoS1983
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Dann gehe ich von aus, das ich auf die Restforderung keine Chancen habe?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.954 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen