Kein Lohn erhalten nun gekündigt

4. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Becciileiin2804
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Kein Lohn erhalten nun gekündigt

Hallo, ich brauche dringend einen Rat. Ich habe vor ein paar Monaten angefangen auf 450€ Basis in einem
Kleinen Hotel zu arbeiten. Dort war ich für die Reinigung der Gästezimmer und des privaten Bereichs zuständig. Von vorne herein habe ich gesagt, dass ich an zwei Nachmittagen in der Woche nicht arbeiten kann, flexibel bin, aber trotz dessen planen muss. Häufig würde mir einen Tag vorher gesagt, wenn ich am nächsten Tag arbeiten sollte. Ich bin deshalb immer wieder in privaten Stress geraten, weil ich Alleinerziehende bin. Nun hat mein AG mich letzte Woche per Telefon gekündigt, weil ich ihm nicht flexibel genug bin und mir gesagt, ich bräuchte auch gar nicht mehr kommen, da sie schon jemand neues haben. Wir haben einen Arbeitsvertrag geschlossen. In dem steht, dass ich auf 450€ Basis eingestellt werde und 10€ die Stunde erhalte. Eine Kündigung gilt nur in Schriftform. Ich habe bisher immer nach Arbeitsunfall gearbeitet und dabei ca 400€ im Monat erhalten. Ich möchte nun wissen welche Rechte ich habe. Ich bin Koch immer nicht offiziell gekündigt und habe eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Habe ich recht, trotz der stundenbasis, die zwei Wochen in denen ich nun freigestellt bin, trotzdem bezahlt zu kommen? Ich bin Studentin und konnte mir so schnell gar keinen neuen Job suchen, das Geld fehlt mir jetzt natürlich. Bin ziemlich verzweifelt. Was ratet ihr mir, welche Rechte habe ich und welchen Urlaubsanspruch kann ich mir auszahlen lassen? Habe 4 Monate dort gearbeitet und pro Jahr 20 Urlaubstage. Für mich ist es etwas undurchsichtig, da ich nicht immer an den gleichen Tagen und zu gleichen Zeiten gearbeitet habe.
Mein Lohn für Oktober habe ich bisher auch noch nicht erhalten.
Danke für eure Hilfe
Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Becciileiin2804 am 04.11.2018 13:26

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

1. Ist man noch in der Probezeit oder wie kommt es zur Kündigungsfrist von 2 Wochen?
2. Was genau steht bezüglich Arbeitszeit im Arbeitsvertrag?
3. Es gab nie einen Arbeitsplan, immer nur auf Abruf?



Zitat (von Becciileiin2804):
Ich bin Studentin und konnte mir so schnell gar keinen neuen Job suchen

Was genau hat einen am suchen gehindert? Das geht ja mittlerweile schon bei der Busfahrt zur Uni, in der Mittagspause, auf dem Klo, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Becciileiin2804
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Genau, ich habe 6 Mobate Probezeit. Im Vertrag steht dass die Einsatzzeit nach Anfall ist. Wir haben aber vereinbart dass ich immer montags und donnerstags fest dorthin komme, daran habe ich mich auch immer gehalten. Wenn ich an anderen Tagen kurzfristig kommen sollte, habe ich das immer versucht zu tun. Aber immer ging es einfach nicht aufgrund des Studiums und des Kindes. Vor allem wenn man es einen Abend eher erfährt.
So schnell konnte ich mir nichts suche , da ich erst am 1. November um 20 Uhr am Telefon erfahren habe, dass ich nicht mehr kommen muss. Wie gesagt, die 450€ für Oktober habe ich noch nicht bekommen und entgegen des Vertrages auch noch keine schriftliche Kündigung. Ich habe in der Vergangenheit öfter als Minijobberin gearbeitet und meine rechte nie eingefordert. Ich sehe eigentlich nicht ein wieder auf Geld oder Urlaubsanspruch zu verzichten

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Wie gesagt, die 450€ für Oktober habe ich noch nicht bekommen Dann würde ich die zunächst mal schriftlich einfordern und gleich darauf hinweisen, daß Sie nach Fristablauf beim Arbeitsgericht Lohnklage erheben werden. Und das sollten Sie dann auch tun...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Becciileiin2804
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Und was ist anschließend? Steht mir noch Geld für die Zeit der Kündigungsfrist zu? Was ist mit dem Urlaub?
Lieben Gruß

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Und was ist anschließend? Frage ist unverständlich.
Steht mir noch Geld für die Zeit der Kündigungsfrist zu? Theoretisch schon - praktisch können Sie Ihre Freistellung nicht beweisen. By the way - was für eine Kündigungsfrist? Wenn ich Ihre wirren Worte "Ich bin Koch immer nicht offiziell gekündigt" richtig interpretiere, sind Sie NICHT schriftlich gekündigt worden - also gibt es keine Kündigung. Und da Ihnen der Lohn für November ohnehin erst Anfang Dezember zusteht, würde ich mich mal auf den Oktoberlohn fokussieren.
Was ist mit dem Urlaub? Klar, der steht Ihnen zu - er ist nur schwer zu berechnen. "20 Tage" dürfte sich auf eine 5-Tage-Woche beziehen - hatten Sie eine?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Becciileiin2804
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe gelesen, dass der AG bei keinem fest abgemachten Arbeitszeit mindestens 10 Std in der Woche zahlen muss auch wenn nicht gearbeitet wird, stimmt das? LlWürde ich keine schriftliche Kündigung erhalten, könnte ich dann auf trotzdem auf die Zahlung des Lohns beharren, auch wenn ich nicht gearbeitet habe?
Nein, ich hatte keine 5 Tage Woche, daher frage ich, welche Berechnungsgrundlage es dann gibt.
Ich gehe im Moment noch davon aus das Geld für Oktober zu erhalten, da meine AG bisher immer zu spät überwiesen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Ich habe gelesen, dass der AG bei keinem fest abgemachten Arbeitszeit mindestens 10 Std in der Woche zahlen muss auch wenn nicht gearbeitet wird, stimmt das? Ja: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html
Nein, ich hatte keine 5 Tage Woche, daher frage ich, welche Berechnungsgrundlage es dann gibt. Nun ja - da können Sie sich hier ja mal einlesen: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/arnoldtillmanns-burlg-11-urlaubsentgelt-5263-arbeit-auf-abruf_idesk_PI10413_HI6328231.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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