Kein Arbeitsvertrag trotzdem gearbeitet

16. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
mb59955
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)
Kein Arbeitsvertrag trotzdem gearbeitet

Ganz blöde Geschichte aber hoffe jemand kann mich helfen mit eine Geschichte..
Freund von mir hat ab Oktober 2005 für ein Kneipenwirt gearbeitet.Diese hat ihm gefragt für ihm zu arbeiten und versprochen das das auf 400€ Basis klappen würde. Ein schriftliches Vertrag würde bis jetzt jedoch nicht aufgestellt. Freund hat ganz viele Tätigkeiten ausgeübt, bestellungen getätigt, Angebote reingeholt und kontakt mit Lieferanten usw. gehabt. Er war so zu sagen Geschäftführer.
"Gehalt" würde gezahlt und manchmal verrechnet mit seine Deckel (Rechnung Privat-nützung Getränke usw.)
Jetzt ist der Arbeitgeber auf einmal "vergessen" das da ein Arbeitsverhältnis besteht und hat keinen Arbeit mehr für mein Freund. Das Problem ist er kann in Prinzip wenig unternehmen oder ? Kein Arbeitsvertrag (nur Mundlich)..Was sind die möglichkeiten für ihm ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Dein Freund hat einen Arbeitsvertrag.
Zwar ist dieser Arbeitsvertrag >nur< mündlich vereinbart worden, trotzdem ist er rechtsgültig.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

Der Kneipenwirt muß Deinem Freund ganz regulär kündigen.
Während der Kündigungsfrist muß Dein Freund weiterhin bezahlt werden.

Ob es sich aber (finanziell) lohnt, per Arbeitsgericht gegen den Wirt vorzugehen, muß Dein Freund selbst wissen.



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