Kann mir bitte jemand diesen Arbeitszeugnis in Schulnoten angeben?

16. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
t-sinus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann mir bitte jemand diesen Arbeitszeugnis in Schulnoten angeben?

Hallo an Alle,

kann mir bitte jemand diesen Arbeitszeugnis in Schulnoten angeben? BZW übersetzen. Ist es gut, schlecht, miserable?

Während der Betriebszugehörigkeit war XXXX XXXXXX mit folgenden Aufgaben betraut.

XXX Liste mit Aufgaben XXX

Frau X identifzierte sich mit ihrer Aufgabe und zeigte besonders in ihrer Praktikantenzeit eine ausgezeichnete Leistungsbereitschaft und Einsatzfreude. Sie arbeitete sich auf Grund ihrer sehr guten Auffassungsgabe jederzeit schnell und erfolgreich in neue Aufgaben ein. Ihr sehr gutes Fachwissen hat sie aufgebaut und mit großem Erfolg in ihrem Arbeitsbereich angewendet. Die Arbeitsweise von Frau X war jederzeit in höchstem Maße geprägt von Zuverlässigkeit und Engagement. Sie beeindruckte durch eine gute Arbeitsqualität. Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte sie immer zu unserer vollen Zufriedenheit.

Das Verhalten von Frau X gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stetzs vorbildlich. Sie trug in jeder Hinsicht zu einer sehr guten Teamarbeit bei. Auch ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden und Geschäftspartnern war sehr freundlich.

Wir wünschen Frau X auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sollten Sie nach der Praktikantenzeit noch weiter beschäftigt worden sein, hat die Leistung nach dem Praktikum doch erheblich nachgelassen. Würde ich so lesen.

Aufgaben zur vollen Zufriedenheit erfüllt: befriedigend.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

@hamburgerin01
immer zur vollen Zufriedenheit = gut

Ansonsten stimme ich zu. Das ist eigentlich eingutes Arbeitszeugnis, was baer einen deutlichen Hinweis entält, dass die Leistung nach der Praktikantenzeit abgefallen ist.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@hh: hast recht.

Aber mir ist noch eingefallen, ein Schlusssatz fehlt, da das Ausscheiden nicht bedauert wird und der AG sich nicht bedankt, könnte man meinen, er freut sich.

info-arbeitsrecht.de:
Schlusssatz:

Sehr gut:
Wir bedauern das Ausscheiden sehr und bedanken uns bei Frau .../Herrn ... für stets sehr gute Leistungen.

...

Ausreichend:
Wir danken Frau .../Herrn ... für die Mitarbeit.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Milena81
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

zunächst einmal:

Wieviel Aufgaben wurde aufgelistet? Es dürfen bis zu 10 Punkten genannt werden.

Der erste Absatz hört sich super an, bis auf das von den anderen schon erwähnte. Andere Aspekte sind mit "sehr gut" bewertet, allerdings ist "...vollen Zufriedenheit" nur ein "gut".

Und auch zu Deiner Arbeit an sich, was hast Du gemacht, in was warst Du besonders gut? Das fehlt hier leider ganz.

Hast Du gekündigt oder wurdest Du gekündigt? Aus welchem Grund verläßt Du die Firma? Kommt im Schlußsatz nicht vor. AG bedauert nicht das Ausscheiden.

Gruß
Milena


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