Kann man in der Probezeit fristlos kündigen?

13. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
nutzer1234123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man in der Probezeit fristlos kündigen?

Guten Tag,

ich stecke zurzeit in einer Lage fest, die zwar erfreulich aber dennoch schwierig ist - daher würde ich mich über hilfreiche Hinweise sehr freuen.

Letzte Woche bekam ich eine mündliche Zusage für eine Arbeitsstelle bei Firma ABC, woraufhin ich heute den Arbeitsvertrag dafür postalisch erhalten habe. Übernächste Woche soll ich schon anfangen, es steht alles bereits im Vertrag, den ich nur noch unterschreiben muss.

Zugleich habe ich diese Woche allerdings eine weitere Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen bei Firma XYZ, welche für mich die Traumstelle schlechthin ist. Allerdings ist dieser Termin nächste Woche Montag, also genau eine Woche vor Arbeitsantritt bei Firma ABC, den unterschriebenen Vertrag von Firma ABC muss ich allerdings bis spätestens Montag an Firma ABC senden.

Einerseits würde ich gern das Gespräch bei Firma XYZ wahrnehmen, andererseits weiß ich nicht, wie das organisatorisch möglich sein soll. Zudem steht im Arbeitsvertrag eine Probezeit von sechs Monaten ohne fristlose Kündigung in dieser Zeit, sondern einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ich dachte bis dato immer, dass man in der Probezeit jederzeit fristlos kündigen kann und umgekehrt.

Ich hatte nun geplant, am Montag bei Firma XYZ anzusprechen, dass ich bereits ein Jobangebot bei Firma ABC habe und eine schnellstmögliche Entscheidung von XYZ wichtig wäre, da ich ansonsten den Vertrag unterschreiben werde. Allerdings kommt das denke ich auch nicht so gut, dort "Druck" zu machen. Zudem muss ich so oder so den Vertrag spätestens Montag unterschreiben, da Firma XYZ sicherlich ein paar Tage Bedenkzeit braucht. Oder soll ich so tun, als hätte ich kein Jobangebot und es nicht erwähnen?

Es steht fest: ich will nicht auf Risiko gehen. Der Platz bei ABC ist schon auch gut. Also wenn XYZ nicht unmittelbar zusagen (unwahrscheinlich), unterschreibe ich den Vertrag bei ABC. Allerdings ist XYZ eben meine Traumstelle.

Mein Problem ist eben, dass ich in der Probezeit nicht, wie gedacht, fristlos kündigen kann, denn dann würde ich ohne Probleme bei ABC unterschreiben und wenn XYZ mit die Zusage gibt, den Vertrag bei ABC fristlos kündigen. Nun geht das ja leider nicht so.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120193 Beiträge, 39846x hilfreich)

Zitat (von nutzer1234123):
Kann man in der Probezeit fristlos kündigen?

Ja, kann man. Man benötigt nur einen entsprechenden Grund dafür. Und "ich habe einen schöneren Job" ist kein derartiger Grund.



Zitat (von nutzer1234123):
Allerdings kommt das denke ich auch nicht so gut, dort "Druck" zu machen.

Voll kommen richtig.


Ist aber nicht unüblich, das man nach dem Eintrittstermin gefragt wird, da kann man dann ja entsprechend antworten, das man im derzeitigen Job 2 Wochen Kündigungsfrist habe.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Fristlose Kündigung in der Probezeit gibt es (ohne die Geltung von Tarifverträgen) nur bei Ausbildungsverhältnissen. Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist in einer vereinbarten Probezeit gemäß § 622 Abs. 3 BGB beträgt 2 Wochen. In einigen Tarifverträgen gibt es kürzere Fristen, diese Fälle sind aber auch als eher selten anzusehen. Von daher wundert es schon, woher Sie die Erkenntnis mit der fristlosen Kündigung in der Probezeit haben.

Zitat (von nutzer1234123):
Einerseits würde ich gern das Gespräch bei Firma XYZ wahrnehmen, andererseits weiß ich nicht, wie das organisatorisch möglich sein soll.


Sie fangen doch bei ABC erst am 24.10. an. Das Gespräch bei XYZ wäre doch bereits am 17.10. Wieso gibt es da organisatorische Probleme im Hinblick auf die Wahrnehmung des Gesprächs?

Zitat (von nutzer1234123):
Oder soll ich so tun, als hätte ich kein Jobangebot und es nicht erwähnen?


Zu sehr unter Druck setzen wäre wahrscheinlich nicht klug. Aber andeuten, dass XYZ nicht die einzigen sind, würde ich schon.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

An Ihrer Stelle würde ich mit offenen Karten spielen bei XYZ. Welcher Arbeitgeber hört nicht gerne, dass die von ihm angebotene Stelle die Traumstelle des Arbeitnehmers ist. :rock: Schließlich wünschen sich ja alle Arbeitgeber engagierte Mitarbeiter, und Sie wären sicher genau so einer für dieses Unternehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich würde bei Firma xyz mit offenen Karten spielen. Wir wissen nicht, wie schnell dort entschieden werden kann, aber wenn man jemanden wirklich will, dann ist man doch flexibel. Und - die Entscheidung geht häufig nicht so schnell, weil ja nicht zur der Betriebsrat seine Zeit braucht, vielleicht auch noch der Abteilungsleiter oder wer auch immer gehört werden muss. Und es gibt natürlich auch die Möglichkeit, dass die Entscheidung bei xyz längst feststeht, und nur ein paar "Alibikandidaten" dazu geladen werden.

Also fragen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, bei abc anfangen, 14 Tage Kündigungsfrist, die Zeit wird jeder seriöse Arbeitgeber warten, wenn ihm an einem Kandidaten liegt.

wirdwerden

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