Kann ich nun Fristlos Kündigen?

19. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go488569-68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich nun Fristlos Kündigen?

Hallo ihr lieben brauche dringen eure Hilfe......

Folgendes.

Ich Bin seid März in der Ausbildung, Nun Gastro ist halt Hart, aber naja habe mich nebenbei schon nach etwas anderem Umgesehen.
Da es Folgende Punkte gibt die Gegen den Derzeitigen Betrieb Stimmen.

Habe ich noch immer keinen AusbildungsVertrag,
Muss mein Chef mich in der Schule anmelden und dort bin ich immer noch nicht angemeldet.
Ich weiß Ausbildungsjahre sind keine Herren Jahre, dennoch bin ich nur für jeglichen mist zuständig,
Lerne ich dort nichts (Es ist das 3 Lehrjahr, voherr haben ich woanders meine Ausbildung gemacht)
Nun will ich meine Ausbildung dort Abbrechen, denn auch Zeitlich klappt es nicht, da ich 3 Kinder habe, 2 Davon gehen in die Schule und 1 Davon in die Kita, wir haben hier keine Familie, mein Freund muss bis 17Uhr Arbeiten und ich muss bis 1 Uhr nachts Arbeiten, Ich sehe weder meine Kinder noch habe ich am Wochenende Zeit für sie, da ich jeden tag Arbeiten muss.

Kann ich das Arbeitsverhältniss nun Ohne weitere Gründe (da ja noch kein Vertrag Zustande Kam ) Beenden? Und wie mache ich das Am besten?

Mein Arbeitsweg beträgt 40KM

Ich habe schon aussicht auf einen neuen Job der auch Familien Gerecht ist.

Hoffe ihr könnt mir da hilfreiche Tips geben, ich möchte Arbeiten gar keine Frage aber unter den Umständen geht es einfach nicht mehr.


Ich habe vorher in einem Anderen Betrieb gearbeitet, dort hatte ich genug zweit für meine Kinder, dieser jedoch musste Schließen daher der neue Betrieb.

Kann ich nun Ohne Schriftlichen Vertrag Es so beenden?



PS: Pausen habe ich keine , wenn alle in die Pausen gehen, muss ich Putzen , Vorbereiten, ich nehme mir immer 5min Pause um wenigstens etwas zu essen und Trinken. Mein Chef ist auch Ständig weg.
Lernen tu ich da nicht wirklich, und auch kochen nicht, ich mache quasi nur die Sachen einer Aushilfe, Putzen!!!

ES GIBT KEINEN AUSBILDUNGSVERTRAG UND AUCH BIN ICH NICHT IN DER SCHULE GEMELDET.

ICH BITTE DRINGEND UM EURE ERFAHRUNGEN UND RAT.

LG eure Shiva

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go488569-68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe jetzt mit der IHK Gesprochen, da ist nie was bei denen angekommen, und ich bin auch nicht bei denen Regestriert weder über mich noch über meinen Chef.
Obwohl er sagte er habe es lezte woche Mittwoch abgeschickt online .

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von go488569-68):
Habe jetzt mit der IHK Gesprochen, da ist nie was bei denen angekommen, und ich bin auch nicht bei denen Regestriert weder über mich noch über meinen Chef.
Obwohl er sagte er habe es lezte woche Mittwoch abgeschickt online .


Wie auch. Der Ausbildungsvertrag wird in das Kammerverzeichnis eingetragen:

Zitat (von go488569-68):
Habe ich noch immer keinen AusbildungsVertrag,






Zitat (von go488569-68):
Es ist das 3 Lehrjahr, voherr haben ich woanders meine Ausbildung gemacht


Zitat (von go488569-68):
Ich habe schon aussicht auf einen neuen Job der auch Familien Gerecht ist.


Dann würd ich da den Vertrag unterschreiben und die Lehre mal beenden.

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#3
 Von 
go488569-68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von go488569-68):
Habe jetzt mit der IHK Gesprochen, da ist nie was bei denen angekommen, und ich bin auch nicht bei denen Regestriert weder über mich noch über meinen Chef.
Obwohl er sagte er habe es lezte woche Mittwoch abgeschickt online .


Wie auch. Der Ausbildungsvertrag wird in das Kammerverzeichnis eingetragen:

Das verstehe ich jetzt nicht ganz was du damit meinst. Sorry

Zitat (von go488569-68):
Habe ich noch immer keinen AusbildungsVertrag,






Zitat (von go488569-68):
Es ist das 3 Lehrjahr, voherr haben ich woanders meine Ausbildung gemacht


Zitat (von go488569-68):
Ich habe schon aussicht auf einen neuen Job der auch Familien Gerecht ist.


Dann würd ich da den Vertrag unterschreiben und die Lehre mal beenden.


Kann ich das so einfach`? Habe ja nichts Schriftlich das ich dort arbeite!!!

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn Sie im dritten Lehrjahr sind, dauert es ja nicht mehr lange, die Ausbildung fing doch sicher im Herbst vor 3 Jahren an.

Machen Sie die Ausbildung unbedingt fertig, ohne Ausbildung bzw mit abgebrochener Ausbildung sind sie nur der Arsch vom Dienst, sie müssen sich einen abbrechen, um überhaupt eine Arbeitsstelle über Mindestlohn zu bekommen und sie sind dann die erste, auf die man verzichten kann.

Machen Sie sich das Leben um Gottes willen nicht selbst so schwer. Man kann natürlich auch ohne Ausbildung "was werden" , aber ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, sie werden dann immer viermal so viel arbeiten und leisten müssen wie alle anderen, die eine Ausbildung haben. Und die Chancen sind denkbar gering.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Die Probezeit muss in der Ausbildung zwischen 1 und 4 Monaten betragen. In dieser Zeit kann jede Seite jederzeit fristlos kündigen, Gründe müssen nicht genannt werden. Schriftform ist vorgeschrieben - also Brief mit eigenhändiger Unterschrift - keine Whatsapp oder EMail. Zugang beim Betrieb beweisbar machen (Einschreiben oder Übergabe mit Zeugen). Da du rechtswidrig (s. unten) keinen schriftlichen Vertrag mit Angabe der PZ hast, kündige einfach in der o. g. Weise und du bist raus!

Weitere Erklärungen:

Zitat:
Habe ich noch immer keinen AusbildungsVertrag,


Nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist der Betrieb verpflichtet, den Ausbildungsvertrag der Kammer zur Eintragung vorzulegen - und zwar vor Beginn.

Zitat:
Kann ich das Arbeitsverhältniss nun Ohne weitere Gründe (da ja noch kein Vertrag Zustande Kam ) Beenden? Und wie mache ich das Am besten?


Auch mündliche Verträge sind möglich, also besteht hier ein Vertrag. Der Betrieb hat nur seine Pflicht versäumt, ihn spätestens vor Beginn schriftlich zu machen (BBiG). Die Kammer soll sich drum kümmern, damit diese Lehrzeiten - wenn es auch nur 3-4 Wochen sind, dokumentiert sind.

Die Arbeitszeiten sind gastronomieüblich, das hast du vorher schon gewusst, dass wäre also kein Kündigungsgrund. Aus deiner Schilderung ergäben sich noch folgende Kündigungsgründe:
- Vertrag nicht bei der Kammer eingereicht
- Verbot der Pausen
- Ausbildungsfremde Arbeiten
...........was immer geht, ist die einvernehmliche Trennung (Aufhebungsvertrag)

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#6
 Von 
go488569-68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Die Probezeit muss in der Ausbildung zwischen 1 und 4 Monaten betragen. In dieser Zeit kann jede Seite jederzeit fristlos kündigen, Gründe müssen nicht genannt werden. Schriftform ist vorgeschrieben - also Brief mit eigenhändiger Unterschrift - keine Whatsapp oder EMail. Zugang beim Betrieb beweisbar machen (Einschreiben oder Übergabe mit Zeugen). Da du rechtswidrig (s. unten) keinen schriftlichen Vertrag mit Angabe der PZ hast, kündige einfach in der o. g. Weise und du bist raus!

Das werde ich so auch machen.



Weitere Erklärungen:

Zitat:
Habe ich noch immer keinen AusbildungsVertrag,


Nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist der Betrieb verpflichtet, den Ausbildungsvertrag der Kammer zur Eintragung vorzulegen - und zwar vor Beginn.



Ja aber das tat er nicht obwohl ich mich 6Monate vorher beworben habe , und 5 1/2 Monate vorher die Bestätigung bekam.


Zitat:
Kann ich das Arbeitsverhältniss nun Ohne weitere Gründe (da ja noch kein Vertrag Zustande Kam ) Beenden? Und wie mache ich das Am besten?


Auch mündliche Verträge sind möglich, also besteht hier ein Vertrag. Der Betrieb hat nur seine Pflicht versäumt, ihn spätestens vor Beginn schriftlich zu machen (BBiG). Die Kammer soll sich drum kümmern, damit diese Lehrzeiten - wenn es auch nur 3-4 Wochen sind, dokumentiert sind.


Das heißt also ich kann nicht jetzt einfach so Kündigen? Ich mag nicht mehr.


Die Arbeitszeiten sind gastronomieüblich, das hast du vorher schon gewusst, dass wäre also kein Kündigungsgrund.


Nein darum allein geht es nicht!!!

Aus deiner Schilderung ergäben sich noch folgende Kündigungsgründe:
- Vertrag nicht bei der Kammer eingereicht
- Verbot der Pausen
- Ausbildungsfremde Arbeiten
...........was immer geht, ist die einvernehmliche Trennung (Aufhebungsvertrag)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Das heißt also ich kann nicht jetzt einfach so Kündigen?


Doch, wie im ersten Abschnitt beschrieben - alles weitere waren Hintergrunderklärungen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go488569-68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe eben mit einer Bekannten darüber gesprochen, sie sagte ich solle erst einmal ihm mitteilen das ich nicht eher zur Arbeit erscheine, bis der Vertrag Unterzeichnet ist. Kann ich das so einfach? Denn dann würde ich ja nicht gleich Kündigen, sie sagte so würde er wenn es ihm wichtig sei eher aus den Latschen kommen.

Was meint ihr?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go488569-68):
Habe eben mit einer Bekannten darüber gesprochen, sie sagte ich solle erst einmal ihm mitteilen das ich nicht eher zur Arbeit erscheine, bis der Vertrag Unterzeichnet ist.

Man will also ernsthaft einen Vertrag erzwingen den man gar nicht will um dann zu kündigen?


Und nein, das wäre dann wohl Arbeitsverweigerung.

Aber ich würde die Kammer einschalten und dem Chef mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage) und Zustellnachweis auffordern die gesetzlich vorgeschrieben Form des Vertrages vorzulegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Auch mündliche Verträge sind möglich, also besteht hier ein Vertrag.


Aber nicht über eine Ausbildung.


Zitat (von go488569-68):
Wie auch. Der Ausbildungsvertrag wird in das Kammerverzeichnis eingetragen:
Das verstehe ich jetzt nicht ganz was du damit meinst. Sorry


Ohne unterschriebenen Vertrag kann der Ausbilder auch nichts der Kammer melden.


Zitat (von go488569-68):
sie sagte ich solle erst einmal ihm mitteilen das ich nicht eher zur Arbeit erscheine, bis der Vertrag Unterzeichnet ist.


Wieso? Man will doch dort gar nicht bleiben.


Zitat (von go488569-68):
Kann ich das so einfach`? Habe ja nichts Schriftlich das ich dort arbeite!!!


Bei dem anderen Unternehmen, was man schon gefunden hat.


Zitat (von Harry van Sell):
Und nein, das wäre dann wohl Arbeitsverweigerung.


Mit welchen Folgen? Keinen.


Was sagt eigentlich die Krankenkasse zu dem ganzen Vorgang?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von HeHe):
Auch mündliche Verträge sind möglich, also besteht hier ein Vertrag.

Zitat: Tasti: Aber nicht über eine Ausbildung.


Doch, auch in der Ausbildung sind mündliche Verträge bindend, müssen jedoch spätestens vor Beginn schriftlich geschlossen werden. Der AG ist hier also im Verzug, aber es besteht ein Vertrag!!

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 11 Vertragsniederschrift

(1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen.

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