Hallo,
ich habel erst 2 Monate Praktikum gemacht, dann 2 Monate als Aushilfe weitergearbeitet.
Jetzt möchte ich kündigen.
Habe ich Anspruch auf Urlaub? Wenn ja auf wieviel?
Kann ich mir den Urlaub auch auszahlen lassen?
Vielen Dank
Bettina
Kann ich mir den Urlaub auch auszahlen lassen?
25. Oktober 2001
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Frage vom 25. Oktober 2001 | 10:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich mir den Urlaub auch auszahlen lassen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2001 | 00:04
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Grundsätzlich hat man nach dem BUrlG 20 bis 24 Tage Jahresurlaub, je nach dem, ob eine 5 oder 6 Tage Woche vorliegt; mithin 1,66 bis 2 tage pro Monat. Dies müßte auch für den Zeitraum als Praktikantin gelten.
Ansonsten besteht ein Abgeltungsverbot, da der Urlaub Erholungszwecken dienen soll. Nur in Ausnahmefällen, so z.B., wenn der Urlaub nach einer Kündigung aus betrieblichen Erfordernissen nicht genommen werden kann, kann in Geld abgegolten werden.
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