Hallo, ich habe da ein kleines Problem. Ich bin seit fast 3 Jahren als Teilzeitkraft in einer Firma unbefristet eingestellt. Seit fast einem Jahr gehe ich aber nur noch mit "Bauchweh" dorthin, da das Betriebsklima einfach katastrophal ist. Jetzt habe ich mich dazu entschlossen, auch ohne neuen Job, zu kündigen. Mein Arzt und auch mein Sachbearbeiter auf dem Arbeitsamt haben mir gesagt, dass ich mich zuerst krankschreiben lassen muss, damit ich beim ALG 1 keine Sperrfrist bekomme. Würde mich also demnächst krankschreiben und im Krankenschein kündigen. Im Arbeitsvertrag gibt es keine Kündigungsklausel, also gilt da ja die gesetzliche. Das wäre bei mir dann 4 Wochen zum Monatsende, d.h. zum 31.07.2018! Die Frage ist nur, gibt es einen Mindestzeitraum für den ich mich krankschreiben lassen muss? Und wie sieht es aus, wenn ich in diesem Krankenschein in Urlaub fahre? Wir haben ab 20.07.18 Urlaub gebucht. Oder ist es in meinem Fall sinnvoller bis nach dem Urlaub mit der Kündigung zu warten. Ich habe hier im Internet zu meinem Fall nichts gefunden. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen oder hilfreiche Tipps geben. Danke.
LG bienemaya29
Kann ich als AN im krankenschein kündigen und in urlaub fahren
3. Juni 2018
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Frage vom 3. Juni 2018 | 12:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich als AN im krankenschein kündigen und in urlaub fahren
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#1
Antwort vom 3. Juni 2018 | 21:24
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatDie Frage ist nur, gibt es einen Mindestzeitraum für den ich mich krankschreiben lassen muss? :
Nein.
ZitatUnd wie sieht es aus, wenn ich in diesem Krankenschein in Urlaub fahre? Wir haben ab 20.07.18 Urlaub gebucht. :
Für den man sicherlich schon eine Genehmigung vom Arbeitgeber hat?
Sonst könnte man ernsthafte Problem bekommen.
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