Kann die "pro rata temporis" Klausel im Tarifvertrag verankert sein??

26. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
MMSch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann die "pro rata temporis" Klausel im Tarifvertrag verankert sein??

Guten Tag,

ich hab folgendes Problem.

Ich habe zum 31.07.2018 meinen Arbeitsvertrag gekündigt. Ich habe schon 29 Tage meiner, im Tarifvertrag vereinbarten, 30 Tage genommen. Nun habe ich meine Gehaltsabrechnung für August bekommen und gesehen, dass mir ne Menge Bruttolohn abgezogen wurde, auf Grund von zuviel genommen Urlaub.
Nun habe ich gelesen, dass dies möglich ist, wenn die "pro rata temporis"-Klausel im Vertrag formuliert wurde. Dies ist jedoch nicht der Fall. Im Vertrag steht, dass für das Dienstverhältnis die Richtilienen eines Tarifvertrages gelten. Im Tarifvertrag selbst ist eine pro rata temporis"-Klausel verankert. Aber hat diese nun auch rechtliche Wirkung oder muss diese im Arbeitsvertrag verschriftlicht sein?

Gruß

Marc

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Da sich Dein über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehender Anspruch vermutlich aus dem Tarifvertrag ergibt, gelten selbstverständlich auch andere Klauseln aus dem Tarifvertrag dazu.

Berry

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