Kameraüberwachung am Arbeitsplatz II

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Madings
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)
Kameraüberwachung am Arbeitsplatz II

Hallo an alle,
ich würde mich über eure Meinung zu folgendem Thema freuen:
die Mitarbeiter in einem Gastronomiebetrieb werden 24h von zwei Kameras überwacht,
die den gesamten Theken- und Gästebereich filmen.
Der Filialleiter und div. Gesellschafter können über eine Handyapp 24h die Mitarbeiter beobachten.
Aufgezeichnet wird angeblich nur nachts. Auch angestellte Schichtleiter erhalten Zugang zu dieser App.
Hin und wieder gibt Rückmeldungen aus der Ferne per Whatsapp oder telefonisch an die
Mitarbeiter z.B. "warum wird Tisch xy nicht abgeräumt".
Die Mitarbeiter haben sich darüber beschwert und gebeten die Überwachung zu unterlassen.
Einer Mitarbeiterin wurde zugesagt, dass die Kamers nur noch nachts laufen und nicht mehr
während der Arbeitszeiten. Wochen später stellte sich diese Aussage als Lüge raus.

Kann man gegen den AG vorgehen? Kann man Schadenersatz oder Schmerzensgeld erwarten?

Danke im Voraus!

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zur letzten Frage ein klares JNein - welcher Schaden soll denn entstanden sein? Schmerzensgeld - insgesamt schwierig. Wenn es ein unerlaubter Eingriff in die Persönlichkeitssphäre ist, evtl. am Ende doch. Wäre aber privatrechtlich zu verfolgen.
Zur Überwachung selbst: Eine Generalüberwachung ist nicht erlaubt, eine Überwachung, die der Sicherheit dient, u.U. schon. Wenn solche Anweisungen aus dem Off kommen wie 'Tisch abräumen' spricht das schon für Überwachung von Verhalten und Leistung der Beschäftigten. Einen BR wird es nicht geben, vermute ich; der wäre mitbestimmungsberechtigt in so einer Frage.
Klären lässt sich das am Ende nur durch eine Klage.

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#2
 Von 
Madings
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok. Wie ist denn ein Eingriff in die Persönlichkeitsphäre bzw. eine Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte zu bewerten?
Ich kenne den Unterschied von Schmerzensgeld und Schadenersatz nicht.
Eine Überwachung durch unterschiedliche Gesellschafter und andere Angestellte über die privaten Handys
kann doch sicher nicht erlaubt sein oder?
Einen BR gibt es leider nicht.
Danke schon einmal für die Hilfe!

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Nun, ja: für Schadensersatz muss ein konkreter Schaden gegeben und bezifferbar sein - eine kaputte Brille, ein ruiniertes Sakko, ...
Schmerzensgeld gibt es für tatsächlich erlittene Schmerzen, aber auch für seelische ... kannste Beides googeln.
Bei der Überwachung kommt es auf erlaubt oder unerlaubt an. Sekundär ist dann, auf welche Weise oder durch wen. Wenn die Überwachung per Video erlaubt ist, kann AG selbstverständlich Leute beauftragen, dies wahrzunehmen.
Auch für Videoüberwachung wirst du viele Treffer bei Mamma G bekommen.

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#4
 Von 
Madings
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Angenommen, die Überwachung ist unerlaubt: was passiert dann?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Nichts, es sei denn, es fängt einer an, sich zu wehren. Möglicherweise seid ihr gut beraten, wenn ihr gemeinsam dagegen vorgeht. Vielleicht könnt ihr euch auch gemeinsam an einen Datenschutzbeauftragten wenden. Eventuell ist die Gewerkschaft, die für euch zuständig ist, hilfreich, vielleicht aber auch kommunale oder staatliche Datenschutzbeauftragte.

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#6
 Von 
Madings
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich möchte mich unbedingt wehren. Die Frage ist nur, was kann ich erwarten, wenn es kein Schadenersatz und kein
Schmerzensgeld ist. Ich lese mich per Google in das Thema ein, aber das ist mir noch unklar.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Du kannst erwarten, dass diese Praxis abgestellt wird. Am Ende wahrscheinlich erst durch ein richterliches Verbot. Im anderen Fall, dass die Praxis für rechtens erklärt werden sollte, würde eben genau das geklärt, dass es rechtens ist oder war. In der Summe würden also Zweifel und Vorbehalte beseitigt.

-- Editiert von blaubär+ am 06.01.2018 15:09

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Die Frage ist nur, was kann ich erwarten, wenn es kein Schadenersatz und kein
Was ist eigentlich dein Hauptziel? Geld oder Kameras weg?

So ein bischen von beidem oder?

Geht doch alle mal auf euren Chef zu und sagt, ihr möchtet die Kameras weg haben, dafür lasst ihr die Sache dann auch auf sich beruhen, dass sollte doch Eurem/Deinem Ziel entsprechen oder?

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#9
 Von 
Madings
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo lesen-denken-handeln,

das Hauptziel ist Geld. Ich vertraue diesem AG nicht mehr, es sind noch einige andere Dinge vorgefallen.
Wir haben schon häufig angesprochen, dass wir die Kameras nicht wollen. Dass wir keine Whatsapp Nachrichten mit
Screenshots von aktuellen Liveaufnahmen bekommen wollen und dass wir uns schrecklich fühlen mit dieser Überwachung.
Das war ein großes Thema!
Mir wurde nach langer DIskussion zugesagt, dass die Kameras nun nur noch nachts aufzeichnen und wir tagsüber
nicht mehr gefilmt werden. Nach ca. 6 Wochen erfuhr ich dann, dass das gar nicht stimmte.
Wir werden weiterhin beobachtet. Der Filialleiter findet das auch gar nicht schlimm. Er würde ja nur ab und zu mal beobachten sagt er.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Dann auf zum Arbeitsgericht und dagegen klagen. In dieser Sache Klarheit zu gewinnen und Frieden, ist doch mehr wert Komma als ein paar hundert Euro, die allenfalls heraus zu schlagen sind, falls Schmerzensgeld in Frage kommt. Mitunter ist das gute Gefühl, sich gewisse Unverschämtheiten nicht länger bieten zu lassen, mehr wert.

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#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Madings):
das Hauptziel ist Geld. I

Tja mit dem Geld wird man kaum rechnen können.
Zitat (von blaubär+):
Dann auf zum Arbeitsgericht und dagegen klagen.

Tja genau das ist wohl der beste Rat, eine Niederlage holt einen schnell auf den dem Boden der Realität zurück.
Zitat (von Madings):
Screenshots von aktuellen Liveaufnahmen bekommen wollen und dass wir uns schrecklich fühlen mit dieser Überwachung.

Nun es ist ein öffentlicher Bereich, wo es auch der Sicherheit dient, zudem würde es was ändern wenn der Chef immer anwesend wäre?

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#12
 Von 
Madings
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo 0815Frager,
Wieso bist du dir so sicher, dass man damit verliert? Es gibt verschiedene Urteile, bei denen dem AN recht gegeben wurde.
Wo siehst du den Unterschied? Kennst du dich aus?

Die letzte Frage verstehe ich nicht.


0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Es wären bezüglich Rechtmäßigkeit und Schadenersatz / Schmerzensgeld wohl 3 Punkte zu klären:
- bestand für den Arbeitgeber ein nachvollziehbarer Anlass
- tangierte die Videoüberwachung die Privatsphäre des Mitarbeiters
- wie schwerwiegend war der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters



Zitat (von Madings):
Die letzte Frage verstehe ich nicht.

Wenn der jeweiilige Chef (dauernd) persönlich dort steht (und nicht ab und an durch die Kamera sieht) und euch antreibt, wäre es nicht wirklich angenehmer.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Madings):
Wo siehst du den Unterschied? Kennst du dich aus?

Wie schon auch in Post #13 erwähnt ist, wo sollte in einer Gastronomie die Persönlichkeitsrechte verletzt werden?
Die Situation ist mit den Verkaufsräumen vergleichbar, dort können die Verkäufer auch keinen Schadenersatz fordern, weil Cams das Geschäft überwachen.
Öffentlicher Publikumsverkehr rechtfertigt nun mal eine Videoüberwachung.
Zitat (von Madings):
Die letzte Frage verstehe ich nicht.

Gäbe es einen Unterschied wenn der Chef den ganzen Tag anwesend ist und die Arbeit überwacht?
Und Hinweise wie das die Arbeit vernachlässigt wird, dürfte es wohl in beiden Fällen geben, entweder persönlich wenn der Chef vor Ort ist, im Gegenteil da könnte es noch mehr Anweisungen geben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Welche Schmerzen haben Sie denn? Da sehe ich, ehrlich gesagt, keine Chancen, jedenfalls auf keinen Fall mehr, wenn Sie sich ein Schmerzensgeld von mehr als max. 300€ erwarten. Wenn überhaupt, wie gesagt.

Harry hat durchaus recht mit seinen Ausführungen, finde ich.

Letztendlich werden Sie vermutlich am Ende sowieso Ihren Job verloren haben, je nachdem wie viele Leute in dem Betrieb arbeiten...in der Gastronomie herrscht ja sowieso schon die sogenannte Hire and Fire-Mentalität :( . Unter 10 Vollzeitangestellten haben Sie keinen wirklichen Kündigungsschutz, das ist die Krux an der Geschichte.

Sie sollten in die Gewerkschaft eintreten, diese unterstützt mit vielen Ratschlägen auch die Bildung eines Betriebsrates. Dann kann man solche grundsätzlichen Überlegungen viel besser angehen und steht nicht direkt mit 1 1/2 Füßen im Arbeitsamt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Den subtilen Stress einer permanenten und undurchsichtigen Überwachung per Video sollte man nicht unterschätzen - wer das kleinreden will, hat wohl keinerlei Erfahrung damit. Und einfach ist die Sache gewiss nicht zu entscheiden - es muss schon ein deutlich überwiegendes und begründetes Interesse vorliegen als auch ein akzeptabler Grund bzw. triftiger Grund, dass es nur mit Kamera zu machen sein soll.
Ganz informativ
https://www.arbeitsrechte.de/videoueberwachung-am-arbeitsplatz/
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
es muss schon ein deutlich überwiegendes und begründetes Interesse vorliegen als auch ein akzeptabler Grund bzw. triftiger Grund, dass es nur mit Kamera zu machen sein soll.
Ganz informativ
https://www.arbeitsrechte.de/videoueberwachung-am-arbeitsplatz/

Wenn man mal aus den Link ein Zitat her nimmt:
Zitat:
Als öffentlich und damit prinzipiell überwachbar gelten folgende Räumlichkeiten bzw. Areale:

Kundenparkplätze
Parkhäuser
Tankstellen
Verkaufsflächen von Supermärkten, Kleidungsgeschäften, etc.
Bibliotheken
öffentlich zugängliche Zufahrten zu Unternehmensgrundstücken

Nicht erlaubt ist hingegen das Filmen an Orten, die zum höchstpersönlichen Lebensbereich gezählt werden. Das sind unter anderem:

Toiletten
Sanitärräume
Schlafräume
Umkleideräume
Foyer
Pausenräume
Der Gesetzgeber schützt diese Örtlichkeiten vor der Videoüberwachung am Arbeitsplatz durch das Arbeitsrecht und den Datenschutz, da sich Arbeitnehmer hier überwiegend privat verhalten. Vor der Zuschaustellung per Videokamera werden sie daher bewahrt.

Man kann doch gerade hieraus den Bezug herleiten, "öffentlich" betrifft also ausschließlich den Gästebereich, und man kann jetzt nicht im Beitrag der TE heraus lesen, das andere Bereiche überwacht werden.
Das berechtigte Interesse dürfte hier wohl wie bei Spielhallen eben die Sachbeschädigung und Diebstahl durch Gäste sein, und auch zum Schutz der Gäste, wenn sich Gäste gegenseitig in die Haare kommen.
Zudem dürfte man bei den heutigen Systemen im Bezug auf Datenschutz, wo ja wie hier auch erwähnt wird, keine längerfristige Aufbewahrung der Aufzeichnungen keinen Relevanz haben, denn die Systeme zeichnen eh in der Regel nur eine Woche auf und überschreiben danach wieder die Tage.
Im weiteren wird hier ja nicht bemängelt das der Chef sich die Aufzeichnungen nach Monaten anschaut und danach an die arbeitsrechtliche Verpflichtung erinnert, die Tische ab zu räumen, sondern wie man analog zu früheren Zeiten den Chef den ganzen Tag im Nacken hatte, welcher auch hier keine andere Tätigkeit machte.
Zitat (von blaubär+):
Den subtilen Stress einer permanenten und undurchsichtigen Überwachung per Video sollte man nicht unterschätzen - wer das kleinreden will, hat wohl keinerlei Erfahrung damit.

Na dann müssen wohl alle Verkäufer /innen in den gesamten Discountern durchwegs unter Stress sein?
Oder vielleicht sehen es gerade die Mitarbeiter positiv, so das diese selbst sich sicherer fühlen und zudem kein Vorwurf kommen kann, Chef aus dem Haus und es wird nicht richtig gearbeitet?
Anlass hier ist ja, das sich der Chef wohl um nicht abgeräumten Tische direkt gleich meldet, obwohl eigentlich wohl die Arbeit ein Bestandteil der Tätigkeit ist. Was sollte hier verwerflich sein, es geht der TE ja darum, das sie anscheinend genau daran erinnert werden muss?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

.... da bin ich doch einigermaßen geplättet, in welchem Ausmaß allem Anschein nach hier Überwachung akzeptiert ist.
Ich dachte doch, ich hätte hinreichend deutlich gemacht, dass eine Überprüfung so oder so ausgehen kann, da von den Hintergründen nichts bekannt ist. Aber den Versuch wäre es doch wert.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Madings
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für eure Anteilnahme und Tipps! Es ist immer hilfreich, die Situation aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten.

Ich führe meine Arbeit jederzeit so aus, dass man mich (persönlich!) jederzeit kontrollieren kann. Ich habe nichts zu verbergen.
Wenn mein Chef jederzeit anwesend wäre, würde ich das sehr begrüßen. Ob es ein Unterschied ist, ob ein AN persönlich durch Anwesenheit des Chefs oder per Kamera überwacht wird, brauchen wir doch hoffentlich nicht diskutieren.

Ich weiß, dass unter bestimmten Umständen eine Kameraüberwachung erlaubt sein kann. Dann muss diese Überwachung jedoch bestimmte Kriterien erfüllen, da kenne ich mich nicht so gut aus. Ich würde mal behaupten, dass eine Überwachung von zuhause per Handyapp nicht erlaubt sein kann oder? Ich habe als Teamleiterin selbst so einen Account bekommen und könnte jederzeit meine Kollegen beobachten, das würde ich aber niemals machen. Das fühlt sich zu 100% falsch an. Warum das so ist, versuche ich jetzt rauszufinden.
Die Kameraüberwachung ist, wenn ich das richtig verstehe, nur aus Gründen der Sicherheit erlaubt und darf nicht zur Überwachung der AN missbraucht werden.
Leider weiß ich nicht genau, inwiefern was aufgezeichnet wird. Angeblich wird nur nachts aufgezeichnet. Dann wäre ja das Argument, dass die Kameras der Sicherheit der ANs und der Gäste dienen entkräftet. Dann würde die Kamera tatsächlich nur den Zweck erfüllen, dass wir alle aus der Ferne beobachtet werden.

Das Restaurant befindet sich mitten in einem Flughafenterminal. Das Terminal und das Nachbarrestaurant werden mitgefilmt. An einem Flughafenterminal sehe ich gar nicht so die Gefahr, da diese Bereiche so wie so überwacht werden. Hier ist, im Gegensatz zu meinem AG, jedoch sichergestellt, dass mit den Daten ordentlich umgegangen wird und diese nicht missbraucht werden.

Ich habe natürlich keine Schmerzen. Ich fühle mich dennoch beobachtet und ich bin wütend darüber, dass das geschieht. Es ist nicht so leicht zu beschreiben, weil es eben auch kein materieller Schaden ist, der ersetzt werden kann. Ich will mich auch nicht daran bereichern und suche mir einen neuen Job. Aber ich möchte gerne, dass offiziell klargestellt wird, dass das falsch war. Wenn ich dafür als Entschuldigung 300Euro bekäme, umso besser.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Madings):
Ich weiß, dass unter bestimmten Umständen eine Kameraüberwachung erlaubt sein kann. Dann muss diese Überwachung jedoch bestimmte Kriterien erfüllen, da kenne ich mich nicht so gut aus.

Die Kriterien wurden ja per Link von User Blaubär genannt. und danach per Zitat nochmal gebracht.
Zitat (von Madings):
Die Kameraüberwachung ist, wenn ich das richtig verstehe, nur aus Gründen der Sicherheit erlaubt und darf nicht zur Überwachung der AN missbraucht werden.

Genau eben darf der nicht öffentliche Bereich nicht einfach überwacht werden.
Zitat (von Madings):
Wenn ich dafür als Entschuldigung 300Euro bekäme, umso besser.

Also Einmalzahlung und danach Arbeitslos zu sein?
Dann ab zum Arbeitsgericht, denn das hier nur des Geldes wegen die Anstellung aufs Spiel gesetzt wird, kann wohl kaum jemand nachvollziehen.
Zitat (von blaubär+):
da bin ich doch einigermaßen geplättet, in welchem Ausmaß allem Anschein nach hier Überwachung akzeptiert ist.

Weshalb denn?
Schon mal mit der Verkäuferin beim Einkaufen geredet, die meisten finden es sehr gut. Wenn die auf Früher zurück blicken, war es doch immer ein Rechtfertigen, wenn der Chef nicht da war und die Regale nicht perfekt aufgefüllt waren, nur weil viele Kunden da waren, oder noch schlimmer muss es nach deren Erzählungen gewesen sein, wenn Ware verschwindet. Besser den Nachweis das es eine unbekannte Person war, als danach in den Ermittlungen durch die Kripo dann plötzlich wie eine Verbrecherin da zu stehen.
Einzig was wohl dann nicht verständlich wäre, wenn Bereiche überwacht werden, wo nur die MA selbst Zutritt haben, und dies ist auch klar untersagt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Madings
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Lieber 0815-Frager,

ich werde kündigen und sicher nicht arbeitslos. Das Argument ist daher raus.

Mein AG hat mir, nachdem das Thema der Überwachung diskutiert wurde, zugesagt dass die Kameras
tagsüber abgestellt sind. Insofern wurde ich auch noch "heimlich" überwacht.
Aber da dir scheinbar absolut das Verständis für den Schutz von Persönlichkeitsrechten fehlt, brauchen
wir hier nicht weiter zu reden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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