Noch einmal bitte ich um die Beantwortung meiner Frage, damit ich mit rechtlich einwandfreien Informationen in das Gespräch gehen kann.
Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages als Angestellter mit leitender Tätigkeit , müsste ich eine noch unverhandelte Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Halbjahr akzeptieren.
Welchen Verhandlungsspielraum habe ich? Und gibt es generelle Regelungen?
Im Voraus vielen Dank für die Antworten!
Kündigungsfrist - Welchen Verhandlungsspielraum habe ich?
30. August 2001
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Frage vom 30. August 2001 | 12:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - Welchen Verhandlungsspielraum habe ich?
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2016 | 21:41
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
Noch einmal bitte ich um die Beantwortung meiner Frage, damit ich mit rechtlich einwandfreien Informationen in das Gespräch gehen kann.
Wann haben SIe die Frage wo genau gestellt?
Sie könnten auch einfach überlegen, was Ihre Bedingungen sind. Und diese dann stellen.
-- Editiert von altona01 am 15.12.2016 21:42
#2
Antwort vom 15. Dezember 2016 | 23:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Welchen Verhandlungsspielraum habe ich?
Woher sollen wir das wissen.
Kündigungsfristen wie in diesem Fall sind für Angestellte in leitenden Positionen absolut üblich.
Zitat:Und gibt es generelle Regelungen?
Es gibt den § 622 BGB mit Mindestfristen. Höchstfristen sind jedoch nicht gesetzlich geregelt, d.h. es wäre auch zulässig noch längere Kündigungsfristen zu vereinbaren.
-- Editiert von hh am 15.12.2016 23:18
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