Kündigungsfrist Mitarbeiter

31. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigungsfrist Mitarbeiter

Hallo, ein Mitarbeiter von mir möchte morgen den 01-August-2008 nach Absprache mit seiner Familie aus familären Gründen das AV mit mir kündigen.

Er ist seit 1,5 Jahre für mich beschäftigt und hat gesetzliche Kündigungsfrist.

also 1 Monat,

wann wäre theoretisch sein letzter Arbeitstag bei mir?

er hat dieses Jahr 54 Urlaubstage, 20 davon waren vom Vorjahr noch. insgesamt hätte er noch 17 resturlaubstage un 75 überstunden, kann er das alles einlösen und fürher gehen?

danke

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Na das ist ja mal was! Hallo, @Jung-Unternehmer,

ja, der Urlaub [anteilig 1/12Regelung] und die Überstunden müssen gewährt werden. Wenn es aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, dann müssen diese vergütet werden. Die gesetzliche Frist ist: 4 Wochen zum Monatsende. Ist also der letzte Tag des Monats der letzte Arbeitstag. Aber wenn du ein netter AG bist könntest du mit ihm auch einen Aufhebungsvertrag mit dem Austrittsdatum schließen, der euch beiden angenehm ist. Natürlich bist du ihm dann trotzdem noch den anteiligen Urlaub und die Überstunden schuldig.



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

danke, netter chef bin ich, eigentlich wollte ich meinen anwalt fragen nur der ist im urlaub.

das heißt mein MA würde zum 31.August 2008 gehen wenn er morgen kündigen würde?

rein aus Infortmationsbasis, inwieweit sind betriebliche Gründe zulässig?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Na ja, gerade jetzt in der Urlaubszeit - wenn der MA keinen geplanten Urlaub hat, und du keinen Ersatz hast, dann wird es dir sicher schwer fallen auf ihn zu verzichten.

Weißt du warum der AN kündigen will?

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

angeblich wegen ein seiner schwer kranken kinder, für die wir regelmäßig durch betriebsfeiern geld sammeln und spenden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

also zum 31.8 wäre er weg, oder ich gewähre im vorab seinen resturlaub

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Wenn es an dem ist, ist es natürlich traurig für den AN. Aber ich frage mich, wovon er dann leben will?




-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

er hat bei mir richtig fett verdient

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
er hat bei mir richtig fett verdient
Hau nicht so auf den Pudding! :grins:

Das ist doch auch mal alle? Er bekommt sicher noch eine 3-monatige ALG-Sperre aufgebrummt und nach einem Jahr winkt ALG II. Klasse! Wenn dir an dem AN was liegt, dann rede nochmal mit ihm. Durch die folgende finanzielle Schieflage, tut er dem kranken Kind auch nichts gutes. Die Probleme werden nur noch größer.




-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Kündigungsfrist. ... also 1 Monat


Nö, 4 Wochen.

@Pferdchen *wink* :) Nix Zwölftelung. 2. Jahreshälfte = voller Jahresurlaubsanspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@venotis *zurück wink* Männooo, klar, wir haben schon fast August! Die Zeit vergeht.:)





-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

ja genau danke wegen urlaub

wieviel urlaubsanspruch hat er?

normal hätte er 32 tage im jahr, so gesehen hätte er 21 schon genommen

eigentlich hatte er von letztem jahr noch 20 in dieses jahr mitgenommen und insgesamt 52 und davon hat er bereits 36 tage genommen.

zählt dann 52:12 oder 32:12?

wieviel resturlaub hat er? was zählt? danke

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

aso ja klar, wenn er gehen sollte werde ich ihn selbstverständlich aus betrieblichen gründen oder durch einen aufhebungsvertrag kündigen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
zählt dann 52:12 oder 32:12?


Weder noch. Für dieses Jahr steht ihm der volle Jahresurlaub zu. Der vom letzten Jahr ist eigentlich bereits verfallen, aber wenn du ihm den noch gewähren oder abgelten willst, dann kannst du das natürlich.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

nein den von letztem jahr hatte er bereits wie gesetzlich bis märz dieses jahres bekommen

das heist im steht der volle 32 tägige urlaub trotz kündigung im august zu?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
nein den von letztem jahr hatte er bereits wie gesetzlich bis märz dieses jahres bekommen


Versteh ich nicht. Wie kommste dann auf 52 Tage?

quote:
das heist im steht der volle 32 tägige urlaub trotz kündigung im august zu?


Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

er hatte 20 von letztem jahr noch über die hat er dieses jahr mitgenommen

+32 urlaubsanspruch für dieses jahr = 52

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wieso 52? Ich denke den Urlaub vom letzten Jahr hat er bis März bekommen?

Also bleibt doch nur noch der diesjährige Anspruch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.534 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen