Hallo,
habe vor einem Jahr bei einer Firma angefangen, die hat mich mit einem befristeten 1-Jahres-Vertrag eingestellt. Dieses befristete arbeitsverhältnis endet morgen, am 15.07.2008. Wurde paar wochen vorher jedoch verlängert bis 15.08.2009.
Nun muss ich zum 15.08.2008 kündigen.
Bzgl. der kündigungsfrist steht nichts im vertrag, ausser
"im übrigen endet das arbeitsverhältnis mit ablauf der befristung oder kann während einer befristung unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfrist beendet werden. während der probezeit gilt die kündigungsfrist des §1 dieses arbeitsvertrages."
Fragen:
1. kann ich morgen, am 15.07.08 mit wirksamkeit zum 15.08.08 kündigen? habe mal gehört, dass man zum monatsende kündigen soll. welche "gesetzlicghe kündigungsfrist" wie im vertrag genannt kommt da zum tragen, welcher paragraph ist das?
2. wenn ich morgen, zur "unfreude" des AG kündige, zur mitte des monats (mitte des monats ist eher ungünstig für den AG) - kann der AG zum beispiel sagen, dass das arbeitsverhältnis sofort endet, oder gilt da schon der neue vor ein paar wochen unterschriebene befristete arbeitsvbertrag?
3. wann muss der AG mir meine lohnsteuerkarte aushändigen? muss er das zur mitte des monats (also am 15.08.08) machen, oder hat er ein recht, das erst zum ende des monats zu tun?
vielen dank!
mfg
Kündigungsfrist Arbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
zu 1.: Du kannst mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Die Kündigung zum 15.08.2008 muss daher spätestens am 18.07.2008 dem AG vorliegen.
zu 2.: Der neue unterschriebene Vertrag gilt. Dein AG kann Dir also nicht fristlos kündigen oder mit einem Verweis auf das Auslaufen des alten Vertrages das Arbeitsverhältnis beenden.
zu 3.: Der AG muss die Steuerkarte erst aushändigen, wenn das Arbeitsverhältnis komplett abgerechnet wurde. Das kann auch erst im September oder noch später sein. Er ist jedoch verpflichtet, eine Bescheinigung mit den relevanten Daten auszustellen, damit der neue AG die Gehaltsabrechnungen korrekt erstellen kann.
hallo,
vielen dank für die antworten.
in meiner arbeit ergibt sich folgender sachverhalt - es gibt eine provisionsregelung (schriftlich, aber nicht vertraglich festgehalten). die provision wird erst 4 wochen später, also mit dem gehalt des nächsten monats für den davorgehenden, ausgezahlt.
das heisst, mein AG würde die lohnsteuerkarte bis oktober behalten. muss ich schriftlich in der kündigung einen verzicht auf die provision festhalten, um meine lohnsteuerkarte rechtzeitig zurückzubekommen?
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muss ich schriftlich in der kündigung einen verzicht auf die provision festhalten, um meine lohnsteuerkarte rechtzeitig zurückzubekommen?
Warum willst Du das machen und warum legst Du so viel Wert darauf, die Lohnsteuerkarte möglichst schnell zurück zu bekommen?
Ich möchte hier noch einmal auf meine Antwort zu Deiner Frage 3 verweisen!
weil mein nächster arbeitgeber diese (keine kopie) bis spätestens september vorliegen haben möchte.
So ein Problem habe ich momentan auch. Neuer AG will unbedingt die Karte, der alte AG verweist auf die ausstehende Abrechnung. LSt-Karte liegt irgendwo 200km weit weg, also mal eben abholen ist nicht.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
>>Er ist jedoch verpflichtet, eine Bescheinigung mit den relevanten Daten auszustellen, damit der neue AG die Gehaltsabrechnungen korrekt erstellen kann.<<
das kann man so (forderung nach bescheinigung) sicherlich auch in die schriftliche kündigung mit aufnehmen ?
hallo,
welches sind die betreffenden paragraphen: kündigung zur mitte des monat + anspruch auf eine Bescheinigung mit den relevanten Daten der Lohnsteuerkarte für den neuen AG ? vielen dank.
quote:
welches sind die betreffenden paragraphen: kündigung zur mitte des monat
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Der andere Teil der Frage (Anspruch auf Daten der Lst-Karte) ist Steuerrecht für das es ein entsprechendes Unterforum bei 123recht.net gibt.
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