Hallo,
ich stehe seit dem 26.06.02 in ein befristetes Arbeitsverhältnis von 3 Jahren als Schwangerschaftsvertretung.Seit dem 5.06.02 bin ich aber bereits in der Firma tätig, hierbei handelte es sich aber um ein Praktikum das über das Arbeitsamt lief. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Bereits im Praktikum erfuhr ich über meine Schwangerschaft. Ich habe meinem Arbeitgeber aber von der Situation noch nicht erzählt. Kann er mich während der Probezeit noch kündigen?
Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
info@fhw-ochtrup.de
Kündigung in der Schwangerschaft - Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Mit Eintritt des Mutterschutzes und Information des AG sind Sie unkündbar, eine normale 6 Monatige Probezeit ist insoweit unbeachtlich (anders wenn die Probezeit selbst als befristetes Arbeitsverhältnis gestaltet ist).
Hinsichtlich der Befristung auf 3 Jahre hingegen ändert auch das Bestehen einer Schwangerschaft nichts am Auslaufen des Arbeitsvertrages.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Hat nicht der Arbeitgeber in einem solchen Fall ein Recht, den Arbeitsvertrag gerade wegen der Schwangerschaft anzufechten?
Nach der EuGH Rechtsprechung ist der AG zur Anfechtung berechtigt, wenn das Vertragsverhältnis überhaupt nicht realisiert werden kann, d.h., wenn der Bewerber für die angestrebte Arbeit objektiv nicht geeignet ist. Eine Schwangere ist für eine unbefristete Arbeit natürlich langfristig gesehen obj. geeignet. Etwas anderes soll hingegen gelten, wenn die Schwangere - wie in diesem Fall hier - als Ersatzkraft für eine Frau im Mutterschutz nur befristet eingestellt wird. Dann ist sie wegen der eigenen Schwangerschaft obj. als Ersatzkraft nicht geeignet für den Arbeitsplatz.
An der Stelle verdient wohl auch der Arbeitgeber mal Schutz - es kann nicht sein, dass der Arbeitgeber im Zweifel für eine Arbeitnehmerin im Mutterschutz mehrere Ersatzkräfte einstellen und dann auch weiterbeschäftigen muss, wenn diese ebenfalls schwanger werden.
Ich wollte Dich, Mausi, mit diesem Posting nicht beunruhigen, sondern die Ansicht nur mal zur Diskussion stellen.
Gruss Neil
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Neil,
soweit ich weiß führt nicht die Einstellung einer ebenfalls Schwangeren als Ersatzkraft für einen schwangerschaftbedingten Ausfall automatisch zu einem Anfechtungsrecht.
Ersteinmal muß das Anfechtungsrecht überhaupt vom AG ausgeübt werden. Außerdem müßte er im Vorstellungsgespräch danach gefragt haben, eine Pflicht zur freiwilligen Offenbarung gibt es nicht.
Ferner kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Wenn natürlich die neue Arbeitnehmerin ebenfalls den vollen Erziehungsurlaub beanspruchen will, wäre am ehesten an eine Anfechtung zu denken. Wenn jedoch die AN z.B. nur den reinen Mutterschutz (6 Wochen vor Entbindung und 8 Wochen danach) beanspruchen will, ist sie als Ersatzkraft sicherlich nicht generell ungeeignet.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten