Nach 10 1/2 Jahren Betriebszugehörigkeit steht mir meine Kündigung aus wirtschaflichen Gründen bevor.
Die Arbeit von Kollegen die wesentlich kürzer im Unternehmen sind könnte ich übernehmen. dazu kommt, das ich Arbeiten durchführe die von anderen Kollegen nicht verrichtet werden können.
Frage: Ist meine Kündigung gerechtfertigt. Mein Alter: 49 Jahre.
Für eine Antwort bin ich dankbar.
AL
Kündigung gerechtfertigt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Herr Lipsky,
wenn die Kündigung nur auf der wirtschaftlichen Lage der Firma beruht und keine anderen Kündigungsgründe vorliegen, handelt es sich um eine sogenannte betriebsbedingte Kündigung.
In diesem Fall hat der Arbeitgeber unter allen mit ihnen vergleichbaren Arbeitnehmern (alle die in der Lage sind die gleiche Arbeit gleich gut zu erbringen) denjenigen zu kündigen, den der Verlust des Arbeitsplatzes am wenigstens schwer trifft. Dabei sind auch soziale Gesichtspunkte zu beachten, wie z.B. das Alter, die Betriebszugehörigkeit, die finanzielle Absicherung, die Zahl der zu versorgenden Kinder etc.
Ihre lange Betriebszugehörigkeit ist daher ein Punkt, der ihnen sicher zu gute kommt - allerdings kommt es auf die Abwägung im Einzelfall an.
Gruss
Neil
Sehr geehrter Herr Lipsky,
es kann ohnehin sein, das bereits das Arbeitsamt von Ihnen verlangt, die Kündigung vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen.
Vorsorglich erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichts 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung beträgt!
Im Falle einer gerichtlichen Überprüfung müßte der AG ersteinmal die wirtschaftlichen Kerndaten preisgeben, was diese in aller Regel ungern tun, die ursächlich für die betriebsbedingte Kündigung sein sollen. Vorübergehende Sch****ungen reichen hierfür z.B. nicht.
Ferner muß der AG nachweisen, das es im Verhältnis zur Kündigung keine milderen Mittel gibt, wie z.B. Änderungskündigung, Versetzung und Überstundenabbau.
Letztlich hat der AG noch darzulegen, das die Kdg. sozial gerechtfertigt ist. Wie Neil ganz richtig darstellte kommt es dabei auf Unterhaltspflichten, Betriebszugehörigkeit, Alter, Qualifikation und Vermögensverhältnisse an.
Sie können sich sicherlich vorstellen, daß die Kriterien in einem komplizierten wechselseitigen Verhältnis zueinander stehen (z.B. viele Kinder, aber geringe Betriebszugehörigkeit ...). Von daher lehrt die Erfahrung, daß hier AG häufig Fehler unterlaufen, insbesondere zumal man sich lieber von mißliebigen AN trennt.
Die 3 vorgenannten Voraussetzungen für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung stellen in aller Regel schwierige Hürden für den AG dar, so daß zumindest, sofern sich das Arbeitsverhältnis nicht mehr retten läßt, sich eine Abfindung erzielen lässen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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