Kündigung durch AN nach 17-jähriger Zugehörigkeit

10. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Kalle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch AN nach 17-jähriger Zugehörigkeit

Hallöchen,
ich arbeite seit 17 Jahren in einem Kfz-Betrieb ohne Arbeitsvertrag, also mit gesetzlichen Regelungen, jetzt kann ich eine neue Stelle ab dem 1.8.2002 anfangen, weiß aber nicht genau wie lange meine Kündigungsfrist beträgt, 2 Monate, 5 Monate, 6 Monate, kürzer oder länger. Für eine kurze Mitteilung wäre ich dankbar. Besten Dank im voraus
Gruß Kalle

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Kalle,

nach § 622 Abs. 1 BGB kannst du mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen.

Gesetzlich verändert sich die Kündigungsfrist durch Betriebszugehörigkeit nur zu Lasten des Arbeitgebers - d.h. nur für den Arbeitgeber gilt in Deinem Fall eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende.

Die Frist des Arbeitnehmers kann nur durch Tarivvertrag oder Arbeitsvertrag verlängert werden - solange dies nicht erfolgt ist, bleibt es bei den 4 Wochen.

Gruss Neil

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