Kündigung???

17. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
christa87
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung???

Hallo, ich hoffe ich könntmir helfen,... und zwar:

ich bin schwanger und habe in bereits 3 tagen meinen errechneten entbindungstermin. es wird vorraussichtlich eine normale geburt, also kein fester kaiserschnittermin, somit kann es jeden moment losgehen. mein freund wäre so gerne bei der entbindung dabei, weil es auch unser erstes gemeinsames kind ist. er hat bei seiner arbeit bescheid gesagt, bzw. beim chef. aber dieser meinte: ja wenn du während der arbeitszeit gehst, kannste am nächsten tag deine papiere abholen.

kann der das einfach so?
meiner meinung hat der n vogel, dass er nicht verstehen kann, dass mein freund bei so einem erlebnis dabei sein möchte,...

wie sieht die rechtslage aus???

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... einen anspruch , bei der geburt dabei zu sein und die zeit vergütet zu bekommen, hat dein freund nicht. urlaub könnte er beantragen, das kann der chef aber ablehnen, wenn betriebliche gründe dagegen stehen.

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wie es blaubär schon schreibt ...

Da hilft nur, nochmal mit dem Chef zu reden und sich zu einigen. Einfach von der Arbeit verschwinden wäre unentschuldigtes Fehlen. Dafür gleich fristlos zu kündigen wäre zwar unverhältnismäßig, aber solchen Ärger muss man sich ja gar nicht erst einhandeln.

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Möglicherweise gilt ein Tarifvertrag. Ob es so einen gibt steht idR im Arbeitsvertrag..

Denn die meisten TV sehen einen Anspruch auf 1 oder 2 Tage Sonderurlaub vor.

Die Rechtslage sieht bei aussergewöhnlichen Ereignissen einen Anspruch auf Sonderurlaub.

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung20050.html



Ist aber schon ziemlich unprofessional sowas erst wenige Tage vorher zu klären.

Ansonsten: Gutes Gelingen und Glückwünsche.

-- Editiert von Maestro1000 am 17.09.2008 22:23:46

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Denn die meisten TV sehen einen Anspruch auf 1 oder 2 Tage Sonderurlaub vor.


Für den Ehegatten (i.d.R.). Oder kennst du einen TV, der das (auch) für den Freund vorsieht?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Interessanter Hinweis, venotis.

Beim Einzelhandel steht Ehepartner.

Hier aber ist einer : siehe §9
http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?si=1&id=3cea689b3d321&akt=tarifvertraege_privaterrundfunk&view=&lang=1



Man kann mal so in den Raum stellen, dass im Falle der Regelung mit Ehepartner eine unzulässige Diskriminierung nichtehelicher Lebensgemeinschaften stattfindet.
Wird Threaderöffnerin aber nicht viel nützen.




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