Hallo, ich hoffe ich könntmir helfen,... und zwar:
ich bin schwanger und habe in bereits 3 tagen meinen errechneten entbindungstermin. es wird vorraussichtlich eine normale geburt, also kein fester kaiserschnittermin, somit kann es jeden moment losgehen. mein freund wäre so gerne bei der entbindung dabei, weil es auch unser erstes gemeinsames kind ist. er hat bei seiner arbeit bescheid gesagt, bzw. beim chef. aber dieser meinte: ja wenn du während der arbeitszeit gehst, kannste am nächsten tag deine papiere abholen.
kann der das einfach so?
meiner meinung hat der n vogel, dass er nicht verstehen kann, dass mein freund bei so einem erlebnis dabei sein möchte,...
wie sieht die rechtslage aus???
Kündigung???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... einen anspruch , bei der geburt dabei zu sein und die zeit vergütet zu bekommen, hat dein freund nicht. urlaub könnte er beantragen, das kann der chef aber ablehnen, wenn betriebliche gründe dagegen stehen.
Wie es blaubär schon schreibt ...
Da hilft nur, nochmal mit dem Chef zu reden und sich zu einigen. Einfach von der Arbeit verschwinden wäre unentschuldigtes Fehlen. Dafür gleich fristlos zu kündigen wäre zwar unverhältnismäßig, aber solchen Ärger muss man sich ja gar nicht erst einhandeln.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Möglicherweise gilt ein Tarifvertrag. Ob es so einen gibt steht idR im Arbeitsvertrag..
Denn die meisten TV sehen einen Anspruch auf 1 oder 2 Tage Sonderurlaub vor.
Die Rechtslage sieht bei aussergewöhnlichen Ereignissen einen Anspruch auf Sonderurlaub.
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung20050.html
Ist aber schon ziemlich unprofessional sowas erst wenige Tage vorher zu klären.
Ansonsten: Gutes Gelingen und Glückwünsche.
-- Editiert von Maestro1000 am 17.09.2008 22:23:46
quote:
Denn die meisten TV sehen einen Anspruch auf 1 oder 2 Tage Sonderurlaub vor.
Für den Ehegatten (i.d.R.). Oder kennst du einen TV, der das (auch) für den Freund vorsieht?
Interessanter Hinweis, venotis.
Beim Einzelhandel steht Ehepartner.
Hier aber ist einer : siehe §9
http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?si=1&id=3cea689b3d321&akt=tarifvertraege_privaterrundfunk&view=&lang=1
Man kann mal so in den Raum stellen, dass im Falle der Regelung mit Ehepartner eine unzulässige Diskriminierung nichtehelicher Lebensgemeinschaften stattfindet.
Wird Threaderöffnerin aber nicht viel nützen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
19 Antworten