Darf ich mein Arbeitsverhältnis kündigen wenn ich krank geschrieben bin?

9. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Call Center Agent
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich mein Arbeitsverhältnis kündigen wenn ich krank geschrieben bin?

Hallo, ich bin neu hier und hoffe das ihr mir helfen könnt?!

Ich habe da mal so ein paar Fragen...
1. Darf ich mein Arbeitsverhältnis kündigen wenn ich krank geschrieben bin ?
2. Mir stehen 20 Werktage im Jahr Urlaub zu, wieviele bekomme ich denn noch für dieses Jahr, wenn mein Arbeitsverhältnis am 15.09.08 endet?
3. Kann mein Arbeitgeber darauf bestehen das ich bis zum Schluß bei Ihm arbeite und er meinen Urlaub ausbezahlt ?

Für eine schnelle und ehrliche Antwort wäre ich sehr dankbar !

MFG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

1. Ja.

2. Rechne selbst: (20 Tage : 12 Monate) x 8,5 = ?

3. Ja.

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

hallo call center agent,

du darfst dein arbeitsverhältnis jederzeit unter einhaltung der kündigungsfrist (gesetzliche bze siehe arbeitsverttag) kündigen, egal ob du krank bist oder nicht.

dein arbeitgeber kann verlangen, dass du bis zum ende arbeiten kommst. dafür werden dir die urlaubstage ausgezahlt.

zu den urlaubstagen...hmmm, ich denke 14 tage (gerechnet 20/12*8,5)

grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Mir stehen 20 Werktage im Jahr Urlaub zu <hr size=1 noshade>


An wie vielen Tagen pro Woche arbeitest du? Dir steht - bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälte - der volle Jahresurlaub zu. (Ergibt sich aus den §§ 3 u. 4 Bundesurlaubsgesetz)

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
bei Eigenkündigung ohne Anschlussbeschäftigung sperrt allerdings die Agentur für Arbeit das ALG1 bis zu 12 Wochen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen