KÜNDIGUNG WEGEN SCHWANGERSCHAFT IN PROBEZEIT???!!!

29. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
Janin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
KÜNDIGUNG WEGEN SCHWANGERSCHAFT IN PROBEZEIT???!!!

Hallo!

Wer kann mir helfen? Ich habe seit dem 28.11.02 einen Job als Sekretärin bekommen und bin seitdem in meiner 3-monatigen Probezeit. Nun weiß ich seit dem 23.12.02, dass ich mittlerweile in der 5. Woche schwanger bin. Wer kann mir nun definitiv sagen, ob ich gekündigt werden kann, oder, ob ich einen bestimmten Schwangerschaftsschutz geniesse???

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Liebe Grüße,

Janin

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nene
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo janin

du kannst als schwangere nicht gekündigt werden. bis 4 monate nach der geburt sogar. die mutterschutzbestimmungen gelten schon in der probezeit. es sei denn du hast mit deinem ag einen vertrag nur für die probezeit abgeschlossen. und nach ablauf dieser muss dann ein regulärer aufgesetzt werden. in diesem falle kannst du zum ende der probezeit gekündigt werden. andernfalls nicht. brauchst dir also keine sorgen zu machen. du musst aber deinem ag ein artest vorlegen vom frauenarzt das du schwanger bist.

gruss tanja

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.870 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen