Hallo!
Wer kann mir helfen? Ich habe seit dem 28.11.02 einen Job als Sekretärin bekommen und bin seitdem in meiner 3-monatigen Probezeit. Nun weiß ich seit dem 23.12.02, dass ich mittlerweile in der 5. Woche schwanger bin. Wer kann mir nun definitiv sagen, ob ich gekündigt werden kann, oder, ob ich einen bestimmten Schwangerschaftsschutz geniesse???
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüße,
Janin
KÜNDIGUNG WEGEN SCHWANGERSCHAFT IN PROBEZEIT???!!!
29. Dezember 2002
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Frage vom 29. Dezember 2002 | 12:29
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
KÜNDIGUNG WEGEN SCHWANGERSCHAFT IN PROBEZEIT???!!!
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#1
Antwort vom 17. Januar 2003 | 17:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo janin
du kannst als schwangere nicht gekündigt werden. bis 4 monate nach der geburt sogar. die mutterschutzbestimmungen gelten schon in der probezeit. es sei denn du hast mit deinem ag einen vertrag nur für die probezeit abgeschlossen. und nach ablauf dieser muss dann ein regulärer aufgesetzt werden. in diesem falle kannst du zum ende der probezeit gekündigt werden. andernfalls nicht. brauchst dir also keine sorgen zu machen. du musst aber deinem ag ein artest vorlegen vom frauenarzt das du schwanger bist.
gruss tanja
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