Liebe Leserinnen und Leser, meine Tochter hat ein EU-Stipendium erhalten (Marie Curie). Die Vorgaben zu diesem EU-Stipendium sehen vor, dass von dem Gehalt nicht nur der Arbeitnehmer-, sondern auch der Arbeitgeberanteil gezahlt werden KANN.
Der Vertrag wurde übers Knie gebrochen, weil die Uni ihn erst zwei Tage vor Arbeitsbeginn zustande gebracht hat. Eine rechtliche Prüfung war nicht mehr möglich.
Selbstverständlich wurde meine Tochter nicht darauf hingewiesen.
Nun die Frage: Ist es überhaupt zulässig in Deutschland, Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeberanteil zu belasten?
Ich halte es für eine Gemeinheit, zumal junge Wissenschaftler nicht viel verdienen.
Ein Kollege von ihr, mit dem gleichen Stipendium, der aber nicht über die Uni bezahlt wird, muss den Arbeitnehmeranteil übrigens nicht selbst tragen.
Ich freue mich auf Ihre Anregungen und Meinungen
Vielen Dank
Claudia K.
Junge Wissenschaftlerin muss Arbeitgeberanteil selbst tragen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die junge Wissenschaftlerin sollte mal gucken, was sie für einen Vertrag abgeschlossen hat. Als freiberufliche Dozentin, als festangestellte Mitarbeiterin oder was auch immer.
wirdwerden
ZitatDie Vorgaben zu diesem EU-Stipendium sehen vor, dass von dem Gehalt nicht nur der Arbeitnehmer-, sondern auch der Arbeitgeberanteil gezahlt werden KANN. :
Und was genau sehen die vertraglichen Vereinbarungen mit der Uni vor?
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Im Vertrag mit der Uni ist geregelt, dass sie ALLES zahlt, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.
Sorry, habe den Vertrag nicht vorliegen (ist aber "bestellt"). Jedenfalls ist sie nicht freiberuflich tätig.
DANKE Ihnen schon mal für die Antworten. Ich melde mich noch einmal, wenn ich den Vertrag vorliegen habe.
ZitatIm Vertrag mit der Uni ist geregelt, dass sie ALLES zahlt, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. :
ZitatSelbstverständlich wurde meine Tochter nicht darauf hingewiesen. :
Finde den Widerspruch ...
ZitatSorry, habe den Vertrag nicht vorliegen (ist aber "bestellt"). :
Relevant wäre der Wortlaut der Klausel, als was sie angestellt ist.
Sowie der Wortlaut der Klausel wo drin steht das sie "alles zahlt".
Zitat:Nun die Frage: Ist es überhaupt zulässig in Deutschland, Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeberanteil zu belasten?
Nein.
Aber offenbar besteht ja kein Anspruch auf Lohn nach einem Tarifvertrag, sondern "nur" auf Lohn nach den Stipendienbedingungen. Und die sehen offenbar eine Bruttosumme vor, welche Lohnnebenkosten inkludiert.
Es ist offenbar nicht Bestandteil des Stipendiums, dass die Uni die Arbeitgeberanteile zusätzlich zur Stipendiensumme erbringen muss, sondern die Uni darf die Arbeitgeberanteile der Stipendiensumme entnehmen.
Ergo sieht die korrekte Lösung wie folgt aus: Die Uni wird den Nettolohn kürzen und von dem gesparten Geld den Arbeitgeberanteil bezahlen. Gewonnen hat die Wissenschaflerin dann nichts.
Es gibt an Hochschulen so viele Programme wie es Studenten gibt (gefühlt). Die wenigsten laufen auf eine Festanstellung hinaus. Diese Stellen sind dann normal ausgeschrieben, man bewirbt sich regulär in seinem Fachbereich. Der Rest läuft projektbezogen freiberuflich (Dozenten) oder aber über Stipendien. Jedes Stipendium hat seine eigenen Regeln, bzw. der Geldgeber hat für seine Stipendien seine Regeln. Diese spezielle Förderung kann durchaus eine Freistellung der Forschungsstelle von jedweden Kosten beinhalten. Also auch von der Bezahlung von Sozialabgaben. Die fließen dann in die monatlichen Bezüge des Finanziers mit ein.
wirdwerden
Zitat:Die möglichen finanziellen Beiträge der EU können in verschiedenen Kostenkategorien erfolgen, die sich in zwei Bereiche aufteilen:
Der erste Bereich umfasst Kosten, die sich auf die Aktivitäten der im jeweiligen Projekt geförderten Forscherinnen und Forscher beziehen. Für die Einstellung der Forschenden werden den Einrichtungen definierte Beträge zur Verfügung gestellt, die unter anderem die Forschungserfahrung (living allowance), die Mobilität (mobility allowance) und den Familienstand (family allowance) berücksichtigen. Auf den Grundbetrag (living allowance) wird ein vom Aufenthaltsland abhängiger Korrekturfaktor angewendet. Die den Einrichtungen für die Einstellung zur Verfügung gestellten Mittel umfassen alle gesetzlich notwendigen Abgaben und stellen somit ein "Arbeitgeberbrutto" dar. Grundsätzlich erwartet die EU eine Beschäftigung auf arbeitsvertraglicher Basis.
https://www.nks-msc.de/service-basisinformationen.php
Ganz herzlichen Dank für die Antworten!!!
Mit besten Grüßen
Claudia K.
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