Junge Wissenschaftlerin muss Arbeitgeberanteil selbst tragen

20. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
art_nouveau2002
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Junge Wissenschaftlerin muss Arbeitgeberanteil selbst tragen

Liebe Leserinnen und Leser, meine Tochter hat ein EU-Stipendium erhalten (Marie Curie). Die Vorgaben zu diesem EU-Stipendium sehen vor, dass von dem Gehalt nicht nur der Arbeitnehmer-, sondern auch der Arbeitgeberanteil gezahlt werden KANN.
Der Vertrag wurde übers Knie gebrochen, weil die Uni ihn erst zwei Tage vor Arbeitsbeginn zustande gebracht hat. Eine rechtliche Prüfung war nicht mehr möglich.
Selbstverständlich wurde meine Tochter nicht darauf hingewiesen.

Nun die Frage: Ist es überhaupt zulässig in Deutschland, Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeberanteil zu belasten?

Ich halte es für eine Gemeinheit, zumal junge Wissenschaftler nicht viel verdienen.
Ein Kollege von ihr, mit dem gleichen Stipendium, der aber nicht über die Uni bezahlt wird, muss den Arbeitnehmeranteil übrigens nicht selbst tragen.

Ich freue mich auf Ihre Anregungen und Meinungen

Vielen Dank
Claudia K.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38327 Beiträge, 13979x hilfreich)

Die junge Wissenschaftlerin sollte mal gucken, was sie für einen Vertrag abgeschlossen hat. Als freiberufliche Dozentin, als festangestellte Mitarbeiterin oder was auch immer.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von art_nouveau2002):
Die Vorgaben zu diesem EU-Stipendium sehen vor, dass von dem Gehalt nicht nur der Arbeitnehmer-, sondern auch der Arbeitgeberanteil gezahlt werden KANN.

Und was genau sehen die vertraglichen Vereinbarungen mit der Uni vor?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
art_nouveau2002
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Vertrag mit der Uni ist geregelt, dass sie ALLES zahlt, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

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#4
 Von 
art_nouveau2002
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, habe den Vertrag nicht vorliegen (ist aber "bestellt"). Jedenfalls ist sie nicht freiberuflich tätig.

DANKE Ihnen schon mal für die Antworten. Ich melde mich noch einmal, wenn ich den Vertrag vorliegen habe.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von art_nouveau2002):
Im Vertrag mit der Uni ist geregelt, dass sie ALLES zahlt, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

Zitat (von art_nouveau2002):
Selbstverständlich wurde meine Tochter nicht darauf hingewiesen.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von art_nouveau2002):
Sorry, habe den Vertrag nicht vorliegen (ist aber "bestellt").

Relevant wäre der Wortlaut der Klausel, als was sie angestellt ist.
Sowie der Wortlaut der Klausel wo drin steht das sie "alles zahlt".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Nun die Frage: Ist es überhaupt zulässig in Deutschland, Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeberanteil zu belasten?

Nein.
Aber offenbar besteht ja kein Anspruch auf Lohn nach einem Tarifvertrag, sondern "nur" auf Lohn nach den Stipendienbedingungen. Und die sehen offenbar eine Bruttosumme vor, welche Lohnnebenkosten inkludiert.
Es ist offenbar nicht Bestandteil des Stipendiums, dass die Uni die Arbeitgeberanteile zusätzlich zur Stipendiensumme erbringen muss, sondern die Uni darf die Arbeitgeberanteile der Stipendiensumme entnehmen.

Ergo sieht die korrekte Lösung wie folgt aus: Die Uni wird den Nettolohn kürzen und von dem gesparten Geld den Arbeitgeberanteil bezahlen. Gewonnen hat die Wissenschaflerin dann nichts.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38327 Beiträge, 13979x hilfreich)

Es gibt an Hochschulen so viele Programme wie es Studenten gibt (gefühlt). Die wenigsten laufen auf eine Festanstellung hinaus. Diese Stellen sind dann normal ausgeschrieben, man bewirbt sich regulär in seinem Fachbereich. Der Rest läuft projektbezogen freiberuflich (Dozenten) oder aber über Stipendien. Jedes Stipendium hat seine eigenen Regeln, bzw. der Geldgeber hat für seine Stipendien seine Regeln. Diese spezielle Förderung kann durchaus eine Freistellung der Forschungsstelle von jedweden Kosten beinhalten. Also auch von der Bezahlung von Sozialabgaben. Die fließen dann in die monatlichen Bezüge des Finanziers mit ein.

wirdwerden

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat:
Die möglichen finanziellen Beiträge der EU können in verschiedenen Kostenkategorien erfolgen, die sich in zwei Bereiche aufteilen:

Der erste Bereich umfasst Kosten, die sich auf die Aktivitäten der im jeweiligen Projekt geförderten Forscherinnen und Forscher beziehen. Für die Einstellung der Forschenden werden den Einrichtungen definierte Beträge zur Verfügung gestellt, die unter anderem die Forschungserfahrung (living allowance), die Mobilität (mobility allowance) und den Familienstand (family allowance) berücksichtigen. Auf den Grundbetrag (living allowance) wird ein vom Aufenthaltsland abhängiger Korrekturfaktor angewendet. Die den Einrichtungen für die Einstellung zur Verfügung gestellten Mittel umfassen alle gesetzlich notwendigen Abgaben und stellen somit ein "Arbeitgeberbrutto" dar. Grundsätzlich erwartet die EU eine Beschäftigung auf arbeitsvertraglicher Basis.

https://www.nks-msc.de/service-basisinformationen.php

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
art_nouveau2002
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz herzlichen Dank für die Antworten!!!
Mit besten Grüßen
Claudia K.

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