Jobangebot

22. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
impulz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Jobangebot

Hallo!

Ich habe eine Frage und ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt...

Meine Freundin ist seit ein paar Monaten arbeitslos und hat bis jetzt ein Jobangebot vom Arbeitsamt bekommen und das als Call-Center-Agentin, gerade ein Job, den sie nicht machen möchte, weil sie nicht jeden tag telefonieren kann und dies monoton findet. Nur leider bekommt man vom Amt eine Sperre von 3 Wochen, sollte man keinen wichtigen Grund vorbringen, warum man sich nicht dort vorgestellt hat. Meine Freundin möchte wirklich arbeiten, möchte aber natürlich eine Stelle, die auf Ihr Profil passt, wo sie auch 100%ig hinter steht und sich damit identifizieren kann, hat sich unzählige Male beworben und dann bekommt sie ein Jobangebot und wir nehmen an, dass das Arbeitsamt dies mit Absicht getan hat, weil dieser Job nicht gerade beliebt ist bei Bewerbern und man sich ja vorstellen MUSS.

Was kann man dagegen tun? Muss sie sich vorstellen und muss sie den job annehmen?

Vielen Dank im voraus!

-- Editiert von Impulz am 22.02.2006 13:30:44

-- Editiert von Impulz am 22.02.2006 13:33:44

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nur leider bekommt man vom Amt eine Sperre von 3 Wochen... <hr size=1 noshade>


Hallo impulz, nö es sind 12 Wochen.

quote:<hr size=1 noshade>Meine Freundin möchte wirklich arbeiten, möchte aber natürlich eine Stelle, die auf Ihr Profil passt, wo sie auch 100%ig hinter steht und sich damit identifizieren kann, <hr size=1 noshade>


Das möchten ein paar Millionen andere Arbeitslose auch. Und das kann sie ja auch gern, wenn sie sich auf Stellen bewirbt, die zu ihr 'passen', aber als arbeitsloser alg-Empfänger kann man sich heutzutage nicht mehr groß aussuchen, was man von den Angeboten der AA gerne hätte und was nicht. Die Bestimmungen haben sich verschärft. Für die Ablehnung gibts Zumutbarkeitsregelungen (SGB III § 121 ). Alles was darunter fällt, akzeptiert die AA als Ablehnungsgrund. Ein 'die Stelle passt nicht zu meinem Profil' wirste da aber nicht finden.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

Achtung:
Gerade bei Call Centern kommt es nicht selten vor, dass die Leute ziemlicha usgenommen werden.

Also erstmal ohne Lohn arbeiten (Einlernphase) und dann nicht übernommen werden.
Oder erste zwei Wochen arbeiten um die Schulung zu bezahlen, danach rausfliegen etc.

Da sehr vorsichtig sein.
Es gibt viele schwarze Schafe, aber auch seriöse Call Center

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

wenn deine freundin keine sperre will, muss sie sich vorstellen und auch den job annehmen, wenn sie ihn bekommt.

es spricht auch nichts dagegen, wenn sich deine freundin weiter bewirbt. dann eben aus einem bestehenden arbeitsverhältnis.

leider gibt es nicht für jeden den passenden traumjob. deine freundin sollte stolz sein, ihr eigenes geld verdienen zu können.

grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen