Ist diese Überstundenregelung legal???

23. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mole72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Ist diese Überstundenregelung legal???

Hallo !
In unserer Firma ist es vertraglich geregelt, daß wir, wenn Bedarf ist, 8 Überstunden umsonst leisten müssen.
Schaffen wir es innerhalb des Monats die Stunden wieder abzubauen, haben wir Glück gehabt, bleiben allerdings am
Monatsende Stunden stehen, werden sie abgezogen.
D.h. machen wir 9 Überstunden, wird uns im nächsten Monat
1 Stunde gutgeschrieben.

Jetzt aber das meiner Ansicht nich legale.
Geraten wir einmal in den Bereich der Minusstunden,
z. B. auf dem Stundengesamtkonto ist eine Minusstunde, müssen wir um diese Minusstunde wieder auszugleichen neun Stunden mehr arbeiten.

Das kann doch nicht sein oder ??????

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Susanna_Lebeg
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)


Oh yes! Das ist möglich - in meiner Firma sind es sogar 15 Std. im Monat! Siehe meinen eigenen Beitrag.......
LG
Susanna

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mole72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Susanna
Danke erst mal für Deinen Beitrag.
15 Std. ist schon krass.
Aber wie ist es bei Euch mit Minusstunden ?
Es kann doch nicht sein, daß man dafür auch noch bestraft wird, wenn man nach Hause geht, wenn nix zu tun ist und keine
Stundenschieberei betreibt.

Gruß Mole

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Abrechnung der sogenannten"Überstunden", die in dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten, angewendet wird, ist nicht zulässig.

In Ihrem Arbeitsvertrag scheint das ja auch korrekt widergegeben zu sein, wenn " Bedarf besteht", sind Sie zur Ableistung verpflichtet.

Aber wenn kein Bedarf besteht, sind Sie das
logischerweise eben nicht, wo kein Bedarf ist, sind keine Überstunden abzuleisten und auch nicht auf die Arbeitszeit anzurechnen!

Und eine Verrechnung nicht geleisteter Überstunden mit der regulären Arbeitszeit in den kommenden Monaten ist auch nicht erlaubt.

3x Hilfreiche Antwort

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