Ist die Kündigung gerechtfertigt?

10. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tini73
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)
Ist die Kündigung gerechtfertigt?

Moin,
Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Sorry wenn ich zu arg ausschweife und teilweise verworren schreibe. Ich bin aber auch etwas durcheinander im Moment. Ich arbeite seit Dezember 2015 in der Firma ( Lesekreis ) Also Zeitschriften zustellen. Ich bin bis einschließlich heute ( das ist dann die 3. Woche ) krankgeschrieben wegen Grippe. Am Donnerstag kam die Kündigung mit der Begründung ich wäre nicht bereit unseren Niederlassungsleiter als Vorgesetzten anzunehmen. Er war als ich anfing noch in der Einarbeitungsphase, ich wurde von jemand anderen eingestellt und angelernt. Ich hatte von Anfang an Probleme mit dem Mann. Andere Kollegen auch, aber nicht so massiv wie ich. Er brüllt teilweise unkontrolliert rum, und hat gerade am Anfang ständig gedroht wenn sie das und das nochmal machen, dann wars das mit ihnen, dann schmeiß ich sie raus, dann stell ich sie sofort frei etc. teilweise in, teilweise nach der Probezeit. Ich habe lange mit mir gerungen, bis ich mir ein Herz gefasst habe, und die Chefin darauf angesprochen habe. Das war ungefähr Ende November/ Anfang Dezember. Sie hat dann mit ihm geredet und ich hatte das Gefühl es wurde etwas besser. Zumindest gedroht hat er nicht mehr. Ich habe direkt nach Erhalt der Kündigung die Chefin angerufen und gefragt was das soll, ob das an der Krankheit liegt. Sie sagte nein, das war Zufall. Sie wären so oder so entlassen worden, da das zwischenmenschliche nicht funktioniert und das wäre auch ein Kündigungsgrund. Ich versichere ihnen, es lag weder an der Krankheit, noch an der Arbeitsleistung..... Ich habe gesagt, ich würde mich gern mal mit ihr zusammensetzen, um ihr nochmal meine Sicht der Dinge zu schildern. Da meinte sie, das können wir gern tun, aber an der Kündigung ändert sich nichts, ich kann dem Niederlassungsleiter ja nicht in den Rücken fallen. Ich bat sie doch mal mit den Kollegen zu reden ( Ich hab 3 tolle Kollegen die alle bestätigen können und würden , dass der mich nicht leiden kann ) da sagte sie nein sowas wird nicht gemacht. Ich ziehe da niemanden mit rein. Dazu später nochmal mehr.


Während meiner Krankheit wurden 2 neue Vollzeitkräfte eingestellt. Die Firma war schon länger am suchen, aber die Leute sind oft kurz vor Arbeitsbeginn wieder abgesprungen, sonst wäre ich wahrscheinlich schon längst weg vom Fenster denk ich mal.


Jetzt noch ein Beispiel zum Niederlassungsleiter, damit ihr euch ungefähr vorstellen könnt wie der tickt. Bei uns war bis vor kurzem kein Handyverbot man durfte es nur nicht übertreiben. Ich stehe am Tisch und benutze mein Handy. Er sieht das und sagt Frau Xy Handy weg und schaffen sie lieber was. Andere Szene ( auch wahrscheinlich an einem anderen Tag das weiß ich nicht mehr genau ) er läuft an einen anderen Tisch checkt sein Handy, lacht und zeigt es einer Kollegin. Sie bittet ihn, ihr das zu schicken und er macht das. Sowas geht doch als Chef nicht ode sehe ich das falsch?



Jetzt ist es bald geschafft:-)

Ich bin am Donnerstag direkt nach Erhalt der Kündigung aufs Arbeitsgericht gegangen, und habe Kündigungsschutzklage eingereicht. Danach bin ich zum Anwalt und hab dem die Sache übergeben, weil ich mir irgendwie nicht zutraue mich selbst zu verteidigen, da ich leicht zu beeinflussen und zu verunsichern bin. Ich habe beim Arbeitsgericht sogar kurz überlegt, die Klage zurückzunehmen, da mir die Chefin leid tat. Sie ist an sich eine tolle Frau, und sie sagte sie bedauert es sehr mich zu entlassen.


Der Anwalt meint ich solle auf Wiedereinstellung klagen, da die Abfindung wahrscheinlich zu gering sei. Er denkt ich hätte gute Chancen den Prozess zu gewinnen. Jetzt nochmal zu meinen Kollegen, die boten an, vor Gericht für mich auszusagen. Ich sagte das dem Anwalt, aber er meinte, das wäre nicht nötig. der Niederlassungsleiter müsse die Beweise bringen. Könnte ich trotzdem meine Kollegen als Zeugen angeben? Ich denke mal, der Richter kennt mich nicht, der kennt die Firma nicht, der kann sich ja nur ein Bild von dem geschriebenen machen. Oder seh ich das falsch? ich hab ja keine Ahnung von so Sachen. Antrag auf Prozesskostenhilfe hab ich auch.


Meine Kollegin sagte am Telefon zu mir, dass das was der NL gemacht hat, schon an Mobbing grenzt. Er hat unter anderem einmal vor einigen Kollegen ( als ich was falsches gesagt habe ) gesagt : da sieht man man mal wie blöd die ist. So Sachen in der Art kamen öfter vor. Kann ich da auch was dagegen unternehmen? Ich war beim Anwalt zu aufgeregt um an alles zu denken.



Jetzt noch eine Sache ich habe in der ganzen Zeit eine Abmahnung bekommen ( irgendwann im Sommer 2017 ) weil ich das eingenommene Geld nicht direkt ( Mittwochs) abgeliefert habe. Aber ich muss dazu sagen, ich habe zu unserer Bürodame gesagt, ich mache die Abrechnung am Freitag, ich muss sowieso das Firmenauto volltanken, da nehmen ich das Geld mit. Sie sagte ok. Ich hätte 67 Euro abliefern müssen, habe für ca 40 getankt. Die Summe, die ich nicht abgeliefert habe, betrug also ungefähr 27 Euro. Dafür gab es wie gesagt die Abmahnung.


Jetzt ist mir dasselbe dummerweise im Dezember irgendwann nochmal passiert. Ich starte von zuhause ( das war Freitags) und hätte das Geld vorher in die Firma fahren müssen. Ich dachte mir die 15 km Umweg kann ich mir sparen, ich bin heute mittag sowieso in der Firma. Also hab ich das Geld nachmittags dem NL gegeben. Er hat nur den Kopf geschüttelt und gesagt was soll das? Sie wissen doch das sie das Geld sofort bringen müssen. Ich hab gesagt, sorry ich hab es gut gemeint, ich wollte der Firma Geld sparen, ich komm doch mittags sowieso. Eine Abmahnung gab es dafür aber nicht.

Jetzt seid ihr dran, was denkt ihr?

schönes Wochenende
lg Tina


Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



38 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Zur Schlichtung gehst du nicht hin, da lässt du deinen Anwalt hinlaufen. Deine Anwesenheit kann eigentlich nur schadhaft sein, gerade weil man in so einer Situation evtl. emotional ist. Nun ja - das persönliche Erscheinen könnte vom Gericht auch schlicht angeordnet werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tini73
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo

Vielen Dank erstmal. Ja es hört sich blöd an aber ich will zurück. ich hab den Job total gern gemacht. Bis auf den NL komme ich mit den meisten wunderbar klar. Wir sind bis auf 2 Ausnahmen ein tolles Team. Da bin ich wieder ein Stück schlauer, ich hätte gedacht, mit Zeugen wäre es besser. Ich hätte jetzt noch was :???: falls ich gewinne, muß ich dann Angst haben, dass die nach dem " Haar in der Suppe" suchen? und mich quasi bei der kleinsten Gelegenheit/ Verfehlung wieder feuern?
Aber so wie ich das aus deinen Antworten rauslese soll ich die Klage durchziehen? Ich bin jetzt so voller Zweifel, zumal der Anwalt sagte, falls ich verliere ( wovon er allerdings nicht ausgeht ) müsste ich auch die Kosten der Gegenpartei tragen, falls die Prozesskostenhilfe nicht bewilligt wird. Ich denke aber die zahlt, da ich nur zwischen 950 und 1100 Netto verdiene. Das hatte ich glaube ich schon erwähnt, ich bin ab sofort freigestellt, gekündigt aber zum 31.3. bis dahin bekomme ich auch noch mein Gehalt.
Lg Tina

2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ich bin jetzt so voller Zweifel, zumal der Anwalt sagte, falls ich verliere ( wovon er allerdings nicht ausgeht ) müsste ich auch die Kosten der Gegenpartei tragen, falls die Prozesskostenhilfe nicht bewilligt wird. Mann, muß der schlecht sein: In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands. Quelle: § 12a(1) ArbGG .

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tini73
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich kenne mich leider mit den Zitierfunktionen nicht aus. An sowas hätte ich gar nicht gedacht, dass die mich am ersten Tag direkt wieder feuern könnten :sad: Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass es zum Verfahren kommt. Der anwalt sagte mir schon, daß ich zum ersten Termin nicht mit muß, er regelt das. Er geht davon aus, dass er die Abfindung ausschlagen wird weil sie wohl zu gering ist. Er rechnet mit 1500 Euro. Ich hab irgendwie das Gefühl, dass ich ihm nicht genug gesagt habe. Ich soll nur den Antrag auf Prozesskostenhilfe abgeben und dann auf den Brief mit dem ersten Termin warten. Anscheinend hab ich vorher kein Gespräch mehr mit ihm. Sorry falls ich euch nerve :augenroll:

Lg Tina

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Anscheinend hab ich vorher kein Gespräch mehr mit ihm. Nun ja - wenn er wirklich gesagt, Sie müßten die Kosten der Gegenpartei tragen, wenn Sie verlieren, ist er grottenschlecht (siehe mein Zitat). Und wie schon in Antwort Nr. 4 steht: Um Kosten geht es überhaupt nur, wenn im 1. Termin, dem Gütetermin, KEIN Vergleich zustandekommt. Das ist aber die Ausnahme. Und sollte es da keinen Vergleich geben, können Sie ja auch schlicht die Klage zurücknehmen.

-- Editiert von muemmel am 10.02.2018 13:31

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tini73
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke schön
ja mir schwirrt etwas der Kopf. Ich meine sogar die Dame auf dem Arbeitsgericht hätte das gesagt und nicht der Anwalt. Da ist soviel auf mich eingeprasselt an dem Tag, vielleicht hab ich irgendwo was einfach falsch verstanden. Ich war ja beim Arbeitsgericht, Anwalt und noch bei der Agentur für Arbeit. Das waren sehr viele Informationen an dem Tag
Lg

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Tini73
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo nochmal,

Ich fasse nochmal zusammen : So wie geschrieben wurde, wird es evtl. kein Verfahren geben? Es wird auf einen Vergleich hingearbeitet? und ein Vergleich dürfte darauf hinauslaufen, dass mir eine Abfindung angeboten wird? Wenn ich bzw. der Anwalt die ablehnt muss es doch zu einem Verfahren kommen? oder liege ich da falsch? kann ich gezwungen werden einen Vergleich anzunehmen? Sorry ich war mit der Schule das letzte Mal vor Gericht, ich glaube aber Arbeitsgerichte sind eine ganz andere Baustelle.
Ich habe mich gestern mit meinen Kollegen zusammengesetzt, der eine hat erzählt vor 7 oder 8 Jahren gab es in der Firma einen ähnlichen Fall ( und da wurden sogar einige Kollegen als Zeugen geladen ) das zog sich Monate hin. Im Endeffekt wurde der Kläger wieder eingestellt, hat aber nach 4 oder 5 Monaten freiwillig das Feld geräumt.

Einen schönen Sonntag noch
Vlg Tina

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Tini73
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich mache diese Arbeit einfach total gern, die Kollegen sind super. Und ich fühle mich halt auch keiner Schuld bewusst. dafür, dass dem Chef meine Nase nicht passt, kann ich ja nichts. Darauf angewiesen? schwierig, ich bin Mitte 40, hab nichts gelernt, da ist es immer schwer was vernünftiges zu finden.

Jetzt hab ich noch einige Kleinigkeiten;
Meine Kollegen liegen mir in den Ohren, ich soll den NL auf Mobbing verklagen, das wäre eindeutig Mobbing was er da abzieht. sie stünden auch zu 100 % hinter mir zwecks Aussagen etc. Wäre das eine extra Klage oder kann das der Anwalt einfach so mit " einbauen" ?

Muß der NL auch vor Gericht und irgendwelche Beweise bringen? Oder ist das Chefsache? Er bat ja die Chefin mich zu entlassen.

Und nochmal zum Gehalt, ich bin ja ab 1.4. arbeitslos, die Sachbearbeiterin meinte, falls ich wieder eingestellt werde, muss der AG das gezahlte ALG zurückzahlen. Und meinen Lohn dann auch noch nachzahlen? das wird ja ganz schön teuer.

Und nochmal zur Kündigung. Der Wortlaut ist ja sinngemäß ich werde gekündigt, weil ich nicht bereit bin, den NL als NL zu akzeptieren.... grenzt das dann nicht an Arbeitsverweigerung? Nicht dass ich von der Agentur für Arbeit noch eine Sperre bekomme. :crazy:
Die Jobbörse hab ich trotzdem durchgestöbert, man weiß ja nie.... so in dem Sinn wenn sich wo eine Tür schließt, öffnet sich eine Neue.
Lg

-- Editiert von Tini73 am 11.02.2018 17:29

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es meines Wissens nach keine Sperre. Doch, klar - wenn sie verhaltensbedingt ist, schon. Aber man wird sich ja hier wohl auf einen Vergleich einigen, und aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleiches ist keine Sperrfrist möglich - übrigens ein wesentlicher Grund (neben der Abfindung) zahlreicher arbeitsgerichtlicher Verfahren...

-- Editiert von muemmel am 11.02.2018 18:41

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tini73
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Nochmals vielen Dank für alles an die Helferlein
Ich muß morgen sowieso zum Anwalt den Antrag zur Prozesskostenhilfe abgeben. Da schau ich mal ob ich nicht doch noch ein paar Takte mit ihm wechseln kann. Oder ob der erst mal wartet wer die Chose bezahlt. :)

Vlg Tina

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tini73
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Moin,

So falls es interessiert hier mal ein kurzes Update. Heute war schon die Ladung für den ersten Termin in der Post. Mitte März schon. Hab gleich den Anwalt angerufen, er meinte ich brauch nicht mit, wäre auch besser, da die Richter gern schon auf eine frühe Einigung aus sind, und dass sie gegebenenfalls Druck auf mich ausüben. Das wurde hier ja schon geschrieben. Das Arbeitsamt hat sich gestern schon gemeldet, da soll ich nächsten Montag schon antanzen um meine berufliche Situation zu besprechen. Die sind da ganz fix. Ich hatte einige Fragen an den Anwalt. Er meinte nur, ich soll mich beruhigen, ich wäre viel zu schnell und kann mich entspannt zurücklehnen, wir hätten die allerbesten Chancen.

Jetzt hab ich trotzdem noch eine Frage, die ich vergessen habe dem Anwalt zu stellen. Meiner Chefin gehört ja die Firma. Eingetragener Geschäftsführer ist ihr Ehemann. Der ist praktischerweise Anwalt ( laut Kollegen ein ganz harter Hund ) . Darf der dann seine Frau vertreten? Hat das evtl. irgendwelche Nachteile für mich?

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

/// Darf der dann seine Frau vertreten? Hat das evtl. irgendwelche Nachteile für mich?

Lieber Himmel: Mach dir doch keinen Kopf über Fragen, um die andere sich von Berufs wegen kümmern. Z.B, dein Anwalt, aber auch der Richter. Konzentriere dich einfach auf dein Thema.

Und Nein, kein Nachteil für dich. Ist doch wurscht, durch wen sich die Gegenseite vertreten lässt.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Weisen Sie Anwalt konkret daraufhin, keinen Vergleich anzunehmen, den Sie nicht vorher abgesegnet haben. Manchmal hakt es da ein bisschen in der Kommunikation und die Mandanten finden sich mit Vergleichen wieder, die sie eigentlich gar nicht so abschließen wollten. Der Anwalt soll ein paar Tage Bedenkzeit abschließen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Tini73):
er meinte ich brauch nicht mit, wäre auch besser, da die Richter gern schon auf eine frühe Einigung aus sind, und dass sie gegebenenfalls Druck auf mich ausüben.


Ich würde eigentlich niemanden dazu raten, SEINEM Termin beim Arbeitsgericht nicht beizuwohnen.

Zitat (von Tini73):
Hat das evtl. irgendwelche Nachteile für mich?


Das "den Anwalt allein den Termin wahrnehmen lassen" eventuell.

1. Scheinen Sie stets die Hälfte zu vergessen, was Sie Ihrem Anwalt sagen bzw. Ihn fragen wollten.
2. Scheinen Sie nicht wirklich mit Ihrem Anwalt darüber gesprochen zu haben, was Sie nun wirklich erreichen wollen.
3. Kann es passieren, dass Ihnen nach dem Gütetermin eine "Lösung" präsentiert wird, mit der Sie unglücklich sind.

Ich an Ihrer Stelle würde hingehen.
Sie können sich auch während des Termins mit Ihrem Anwalt besprechen, so dass der "Druck" den der Richter ausübt (was diese in der Regel NICHT machen*) von Ihrem Anwalt abgefangen werden kann.


* Richter geben während des Gütetermins gerne "Tipps" um das Verfahren eben schnell ohne Verhandlung beenden zu können.
Die Tipps geben in der Regel die Richtung vor, in die das Verfahren auch in einer Verhandlung gehen würde.

Nur als Denkanstoß:
Vor dem Arbeitsgericht werden quasi pauschal zwischen 1 und 2 (1,5) Monatsgehältern Abfindung als Richtwert angenommen, wenn es nicht zur Wiedereinstellung kommt.
Das wären in Ihrem Fall so ziemlich genau die 1500€ die Ihr Anwalt ins Spiel gebracht hat und ihm zu wenig sind.
Sicherlich kann man mehr verlangen, ich kann mir aber nur schwer vrstellen, dass ein Arbeitgeber auf ein solches Vergleichsangebot dann noch eingehen würde.

-- Editiert von spatenklopper am 15.02.2018 08:57

1x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Worin würdest du das begründen? Ich frage nur, weil ich genau zum Gegenteil raten würde, nämlich unter allen Umständen verhindern dort anzutanzen.


Mehrere Gründe.

1. Arbeitsgericht zahlt man seinen Anwalt selbst. Klagen vor dem Arbeitsgericht sind bei Standardfällen ohne Anwalt möglich und auch sinnvoll, bei der Formulierung der Klage hilft die Antragsstelle. Taucht man als Kläger nicht auf........ Hier aber egal, da anwaltlich vertreten, also -->

2. Kann es passieren, dass Ihnen nach dem Gütetermin eine "Lösung" präsentiert wird, mit der Sie nicht glücklich sind iund die Sie nicht haben wollten.

3. Sie nehmen sich selbst die Chance Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.

4. Bei einem Gütetermin kann man sich während der Verhandlung mit seinem Anwalt beraten, es gibt keinen Grund seinen Anwalt nicht zu begleiten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Tini73
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

sorry war irgendwie das ganze Wochenende internetlos, aber jetzt gehts zum Glück wieder.
Das stimmt ich vergesse leider oft Sachen. Ich hab mir angewöhnt, mir Notizen zu machen und die quasi "abzuarbeiten".
Nur leider fallen mir dann immer noch Dinge ein, oder jemand bringt mich noch auf eine Frage. So wie heute mein Kollege, der meinte die Kündigung wäre evtl gar nicht gültig, da drin steht, hiermit kündigen wir ihnen fristgerecht zum 31.03. Die Kündigung war datiert auf den 31.1. . Zugestellt wurde sie per Einschreiben aber erst am 08.02. Auf dem Poststempel steht 7.2. . Leider weiss ich nur, dass ich 4 Wochen Kündigungsfrist habe, aber ob zum Quartalsende weiß ich gar nicht. Mein Arbeitsvertrag liegt beim Anwalt.

Der Anwalt meinte ich solle lieber wegbleiben beim Schlichtungstermin ( ich bin aber noch am überlegen ). Wir hätten sowieso 1 bis 2 Wochen Zeit, den Vergleich anzunehmen/ abzulehnen.

Wünsche eine schöne Woche
Eure Nervensäge :sweat: Tina

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn Sie erst zum 31.03. gekündigt sind, dann ist die vierwöchige Kündigungsfrist eingehalten und zwar egal, ob der Kündigungstermin nur auf das Quartalsende lautet. Den Hinweis des Kollegen in Bezug auf die angebliche Unwirksamkeit kann ich daher gar nicht nachvollziehen.

Ich weiß ja nicht vor welchem Arbeitsgericht Sie bzw. Ihr RA geklagt hat, aber ich kenne auch einige Arbeitsgerichte, die sind von Vergleichen mit Widerrufsfristen (so nennt man die von Ihrem RA genannte Überlegungsfrist korrekt) gar nicht begeistert. Dort wird dann auch im Regelfall das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet. Ich habe auch schon mal erlebt, dass ein Richter einen Rechtsanwalt, für dessen Partei das persönliche Erscheinen angeordnet war und der mit einer Vollmacht nach § 141 Abs. 3 ZPO auftauchte, dann aber doch keine Stellung nehmen konnte, von der Verhandlung ausschließen wollte.

Sollte Ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden sein, dann dürfte es immer besser sein, auch zum Termin zu gehen. Selbst wenn Sie dem RA eine Vollmacht nach § 141 Abs. 3 ZPO erteilen, wird der RA nicht auf alle evtl. Fragen des Gerichts eine Antwort haben. Das könnte Ihnen dann evtl. auf die Füße fallen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Tini73
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

sorry für die späte Rückmeldung, aber bei mir geht im Moment alles schief was schiefgehen kann. Incl. defektem Pc. Ich wollte mal wieder ein Update liefern. Mein Anwalt schrieb mir vorgestern, um mich nochmal an den Verhandlungstermin zu erinnern ( 8.3. ) er schrieb ausdrücklich ich soll wegbleiben. In der offiziellen Ladung stand aber auch, daß ich nicht erscheinen muß. Es gibt insofern was neues, dass die Chefin inzwischen zum 3. Mal den Anwalt kontaktiert hat und ein Angebot gemacht hat. 600 Euro, 1000 Euro, und heute rief mich der Anwalt an, jetzt bot sie 1800 Euro plus die Verfahrenskosten zu übernehmen. Anscheinend wollen die die Verhandlung um jeden Preis abwenden. Irgendwie beruhigt mich das, es zeigt mir ja, dass ich gute Chancen habe zu gewinnen.

Vlg Tina

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Tini73
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo liebe Leut,

1. Wollte ich mal wieder ein Update dalassen und 2. Hab ich wieder mal einige Fragen da mein Anwalt leider im Krankenhaus ist. Die Verhandlung am 8.3. war ohne Ergebnis, da mein Anwalt nach Rücksprache mit mir, die Abfindung abgelehnt hat. Irgendwann kam die Ladung zur Hauptverhandlung. Die ist am 19.7. In dem Schreiben stand dass sich der AG bis zum 4.5. zur Kündigung äußern soll / muß. Ich habe dann wiederum bis zum 30.6. Zeit mich zu dem Schreiben vom AG zu äußern. Leider hat sich der AG auf diese Aufforderung bis heute nicht geäußert. Hat das Nachteile für mich? Oder muß er sich gar nicht äußern? Wenn der nichts schreibt, nützt mir die Frist ja nichts, auf was soll ich dann reagieren?


Dann kommt noch hinzu dass der AG erst nach der 3. Aufforderung und Drohung mit Anwalt meinen Arbeitsnachweis an die Agentur für Arbeit geschickt hat. Was für mich bedeutet, dass ich fast 2 Monate ohne Geld dastand, da die Agentur ja nicht zahlen konnte. Was bezweckt der damit?

Hätte ich evtl. obwohl ich die Abfindung zuerst abgelehnt habe, doch noch die Chance zu sagen, ok ich nehme die Abfindung doch? falls die ihr Angebot nicht doch noch kurz vor der Verhandlung erhöhen.
Vlg Tina

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Tini73):
Was für mich bedeutet, dass ich fast 2 Monate ohne Geld dastand, da die Agentur ja nicht zahlen konnte.
Zitat (von Tini73):
Was bezweckt der damit?
Na was wohl? Genau das.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Tini73):
Hätte ich evtl. obwohl ich die Abfindung zuerst abgelehnt habe, doch noch die Chance zu sagen, ok ich nehme die Abfindung doch? falls die ihr Angebot nicht doch noch kurz vor der Verhandlung erhöhen.
War da keine Frist zur Annahme gesetzt? Der Arbeitgeber wird das Angebot wohl zurückziehen, falls noch nicht geschehen.

Sie haben abgelehnt, Punkt. Der Arbeitgeber muß jetzt nicht nochmal anbieten... bzw kann sich darauf zurückziehen, dass Sie ja abgelehnt haben.


-- Editiert von fb367463-2 am 06.06.2018 19:50

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Tini73
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Guten Abend,

doch es gab eine 1 oder 2 Wochen Frist für mich nach der 1. Verhandlung. Dann kam irgendwann die Ladung zum Kammertermin in der stand dass sich der AG bis Anfang Mai äußern muß oder soll. Das ist ja bis heute nicht geschehen.

0x Hilfreiche Antwort


#30
 Von 
Tini73
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

irgendwie schon ich weiss nicht was der bezweckt. Das macht mir Angst. Mein Anwalt meinte nur ich solle mir keine Sorgen machen es läuft gut für uns. Das wäre halt ein Schlampladen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.153 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12