Ist das gesetzlich zulässig

5. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sunny810
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist das gesetzlich zulässig

Hallöchen,

ich hatte von Mittwoch bis Freitag ein 3-Tage-Einsatz bei einem Kunden von meiner Leihfirma, soweit so gut.
Am Freitag sollte ich in die Frühschicht, obwohl ich Donnerstag Abend aus der Spätschicht kam und erst um 23.00 Uhr zu Hause war. Ich stand also am Freitag um 4.20 Uhr auf, um um 06.00 Uhr beim Kunden zu sein, ich habe höchstens 2,5 Stunden geschlafen und war die ganze Zeit beim Kunden totmüde.
Im Arbeitsvertrag steht, es müssen 11 Stunden Mindestruhezeit eingehalten werden.
Hat meine Leihfirma hier einen Verstoß begangen?

Bin über Ratschläge dankbar.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wann war denn Donnerstag abend die Arbeitszeit beendet?

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#2
 Von 
Sunny810
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

22.00 Uhr, um 23.00 Uhr war ich erst zu Hause.

-- Editiert Sunny810 am 05.04.2014 17:27

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ein Fehler ist es alle Mal und wohl auch ein Verstoß.

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#4
 Von 
Sunny810
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Wusste ich es doch, ich Dussel habe auch noch zugesagt.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Und die 11 Stunden Ruhezeit stehen nicht nur in Ihrem Arbeitsvertrag, die sind Gesetz:
Arbeitszeitgesetz
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

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#6
 Von 
Sunny810
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

War also ein Verstoß, hätte ich ablehnen können, ich Dummkopf habe es auch noch angenommen.
Die Leihbutzen spielen echt mit dem Ziel "Wo kein Kläger, da kein Richter"!

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wobei hier wohl der Entleihbetrieb auch nicht unschuldig sein dürfte. Der gibt ja letzten Endes vor, welche Schichten die von ihm entliehenen AN eingesetzt werden sollen.

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#8
 Von 
Sunny810
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Schichtleiter hat einfach entschieden, dass wir am nächsten Tag in der Frühschicht antreten sollen, uns hat keiner gefragt, ob wir uns dazu überhaupt bereit erklären.

Ich hätte einfach nein sagen sollen.

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#9
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Wenne sich um einen Einzelfall handelt sollte man sich darüber jetzt aber auch nicht so wahnsinnig aufregen. Ich hab im Einzellfall auch schon mal Arbeitszeiten geleistet, die whrscheinlich arbeitsrechtlich so nicht ganz zulässig sind.

Formal in Ordnung war das jetzt halt nicht, aber solange sich das jetzt nicht wiederholt auch kein Grund sich aufzuregen.

Eine Ablehnung des Einsatzes hätte ja wahrschienlich dann auch dazu geführt, dass man nciht mehr lange Angestellter dieser Firma ist.

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

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