Inventur

6. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)
Inventur

Hallo,

ich hätte einige Fragen zur jährlichen Inventur in einem mittelständischen Betrieb:

a) Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, an der Inventur teilzunehmen, wenn es keine direkte Anordnung gibt, sondern nur eine E-Mail mit dem Hinweis, an Datum x finde die Inventur statt?

b) Darf die Inventur (an einem Tag) länger als 10 Stunden dauern oder werden dadurch Arbeitszeitgesetze verletzt?

c) Ist der Geschäftsführer aus rechtlichen Gründen gezwungen, nicht operativ teilzunehmen? Anders: DARF der Geschäftsführer nicht den Bestand mitzählen?

d) Wie steht es hinsichtlich Frage c) um den Lager-/Logistikleiter? DARF der auch nicht mitzählen, sondern höchstens zuschauen und Kaffee trinken?

e) Der Arbeitgeber weist die teilnehmenden Mitarbeiter an, für die Richtigkeit der Zählergebnisse zu unterschreiben (ohne "i.A."). Darf / muss er das (rechtlich gesehen) fordern?

Vielen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

a würde ich schon so verstehen, dass die anordnung damit eingeschlossen ist.
b mehr als 10 h gehen gar nicht.
c usw - keine ahnung

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
a) Ja - das ist in Ordnung! Dies Gehört zu den Aufgaben des Unternehmens. Ich sehe hier keinen Grund, warum nicht sämtliches zur Verfügung stehendes Personal eingebunden werden kann.
b) Ja! Das Arbeitsrecht geht von Wochenstunden aus. Ich Arbeite 12-Stunden-Schichten, Kollegen sogar 18 Stunden-Schichten. Im Großunternehmen nebenan die Wochenendschicht 12,5Stunden.
c) Der Geschäftsführer darf mitzählen - muss er aber nicht. Warum auch? Er hat dafür doch Personal! Er kann die Toiletten helfen Putzen, muss er aber nicht!
d) Der Logistikleiter darf mitzählen, muss er aber nicht, außer der Geschäftsführer trägt ihm das auf. Er kann also "zuschauen" und Kaffee trinken.
e) Das muss er nicht fordern und ist auch eher selten. Er darf es schon. Hier ist nix einzuwenden. Bei einer Überprüfung sieht es immer besser aus, wenn die Mitarbeiter ihre Zählung abgezeichnet haben.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@CBW

quote:
b) Ja! Das Arbeitsrecht geht von Wochenstunden aus. Ich Arbeite 12-Stunden-Schichten, Kollegen sogar 18 Stunden-Schichten. Im Großunternehmen nebenan die Wochenendschicht 12,5Stunden.


man, man, man - diese gelegentlichen pauschalen Aussagen von Ihnen hier beim Arbeitsrecht sind wirklich zum Haare raufen. 18h-Stunden-Schichten? Wie soll denn das gehen?
Da das Arbeistrecht also von Wochenstunden ausgeht, kann man dann im Extremfall 60h am Stück arbeiten?


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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

und mal wieder ein blick ins gesetz, hier arbzg:

quote:

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... nochmals zu a)
zunächst einmal ist es natürlich richtig, dass die bloße mitteilung, am datum sei inventur, keinerlei aufforderung beinhaltet, geschweige denn eine anordnung, die ein leser genau auf sich beziehen muss oder müsste. ein neuling im betrieb könnte die mail also achselzuckend wegklicken und am x-day daheim bleiben.arbeitsrechtlich zu rügen wäre das fernbleiben nicht, aber die stimmung dürfte mies sein.
wahrscheinlich steht diese ankündigung jedoch in einer gewissen tradition und der erfahrene MA wird wenigstens nachfragen, was das soll, ob er unbedingt gebraucht wird. und es muss ja auch entschuldigungsgründe geben, der aktion fern zu bleiben.

ein br würde darauf dringen, dass konkret und rechtzeitig geregelt wird, welcher Ma für welche aufgabe benötigt wird, schon deswegen, dass man sich am ende womöglich noch gegenseitig bei der arbeit behindert, weil zu viele da sind.

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