Hallo,
ich arbeite im öffentlichen Dienst in Teilzeit und unbefristet. Nun kann ich mit intern im Unternehmen auf eine andere Stelle Vollzeit aber befristet auf 2 Jahre ( mit der Option auf Übernahme) bewerben. Und hier meine Frage,sollte ich die Stelle bekommen ,muss ich dann die Befristung übernehmen oder nicht?!?!
oder muss hier automatisch die Stelle auf unbefristet sein,
Danke für die Antworten
Interne Bewerbung
6. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 6. Oktober 2017 | 19:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Interne Bewerbung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Oktober 2017 | 20:30
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Wenn Sie sich auf eine befristete Stelle bewerben, dann haben Sie sich für eine befristete Stelle entschieden.
Somit muss die Stelle natürlich nicht "auf unbefristet sein", das entscheidet weiterhin der Arbeitgeber, wie lang er jemanden beschäftigt.
Nicht unüblich wäre hier, wenn denn der AG Interesse an einer Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung der Vollzeitstelle hat, dass nach Ablauf der befristeten Vollzeitstelle wieder Anspruch auf die Teilzeitstelle besteht. Aber dann müßte da ja auch Bedarf an der Arbeitskraft bestehen. Das wissen Sie ja selber am besten, ob dem so wäre.
-- Editiert von altona01 am 06.10.2017 20:43
#2
Antwort vom 7. Oktober 2017 | 23:48
Von
Status: Weiser (16548 Beiträge, 9315x hilfreich)
Zitat:Und hier meine Frage,sollte ich die Stelle bekommen ,muss ich dann die Befristung übernehmen
Kommt drauf an, warum die Stelle befristet ist.
Wenn es eine Befristung mit Sachgrund ist, dann übernehmen Sie die Befristung.
Wenn es eine Befristung ohne Sachgrund ist, darf der Arbeitgeber Ihre Bewerbung eigentlich gar nicht berücksichtigen (wegen §14 Abs. 2 TzBfG ).
Und jetzt?
Schon
268.233
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten