Hallo,
folgendes Szenario:
Firma A meldet am 1.11.17 vorläufig Insolvenz an. Der Betrieb läuft vorerst weiter, es gibt Insolvenzgeld für Nov, Dez, Januar.
Am 15.12.17 entscheidet der Gläubigerausschuss, das Angebot der Firma B anzunehmen, wonach 30% der Mitarbeiter zusammen mit dem Material etc. mit (oder nach?) Eröffnung des Insolveonz-Verfahrens zum 1.2.18 auf die neue Firma B übergehen, die alles in ihre eigenen Strukturen eingliedert, aber den Betrieb in großen Teilen fortführen will.
Die restlichen Mitarbeiter erhalten fristgerecht die Kündigung. Angeblich erhält die insolvente Firma A durch den Verkauf genug Mittel, um die Gehälter die Kündigungsfrist über weiterzuzahlen.
Fragen dazu:
-Müssen die gekündigten Mitarbeiter ab 1.2. bis zum Ende der Kündigungsfrist in der dann neuen Firma B weiterarbeiten (ggf. auf Weisung des Insolvenzverwalters, der die Leute an die Firma B "ausleiht", wohl hauptsächlich zum Wissenstransfer auf Mitarbeiter der Firma B)?
Oder können sie sich weigern? (Der Arbeitsvertrag enthält keine Regelung zur Arbeitnehmerüberlassung o.ä.)
-Sind rechtliche Schritte gegen die Kündigung denkbar, mit dem Ziel, in die Firma B übernommen zu werden, weil genug Arbeit da ist und die relevanten Projekte fortgeführt werden sollen? Oder ist die Kündigung wahrscheinlichtrotzdem rechtmäßig? (unterschrieben vom Geschäftsführer der Firma A, genehmigt vom vorl. Insolvenzverwalter der Firma A, ohne Angaben von Gründen. Betriebsrat ist nicht vorhanden. Das Sozialgericht war wohl nicht beteiligt.)
-können die gekündigten Mitarbeiter eine schriftliche Bestätigung vom Insolvenzverwalter verlangen, dass genug Geld für die restlichen Gehälter ab 1.2. in der insolventen Firma A vorhanden ist? Oder muss man tatsächlich so lang weiterarbeiten, bis irgendwann kein Gehalt mehr kommt etc.?
Insolvenz: Trotz Kündigung in "neuer" Firma weiterarbeiten?
24. Dezember 2017
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Frage vom 24. Dezember 2017 | 15:41
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 8x hilfreich)
Insolvenz: Trotz Kündigung in "neuer" Firma weiterarbeiten?
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#1
Antwort vom 24. Dezember 2017 | 16:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120110 Beiträge, 39830x hilfreich)
ZitatMüssen die gekündigten Mitarbeiter ab 1.2. bis zum Ende der Kündigungsfrist in der dann neuen Firma B weiterarbeiten :
Nein, sie arbeiten weiterhin in der alten Firma - aber eventeuell dann für Firma B
ZitatSind rechtliche Schritte gegen die Kündigung denkbar, mit dem Ziel, in die Firma B übernommen zu werden, weil genug Arbeit da ist und die relevanten Projekte fortgeführt werden sollen? :
Klar. Man kann in Deutschalnd auch Klagen mit geringsten Erfolgsaussichten führen.
Ist nur die Frage ob es sinnvoll wäre. Oder ob man die Energie nicht lieber in die Jobsuche investiert.
ZitatDas Sozialgericht war wohl nicht beteiligt. :
Warum sollte das überhaupt beteiligt werden?
Zitatkönnen die gekündigten Mitarbeiter eine schriftliche Bestätigung vom Insolvenzverwalter verlangen, dass genug Geld für die restlichen Gehälter ab 1.2. in der insolventen Firma A vorhanden ist? :
Klar können die diese verlangen. Nur muss er keine solche geben.
ZitatOder muss man tatsächlich so lang weiterarbeiten, bis irgendwann kein Gehalt mehr kommt etc.? :
Man hat einen gültigen Arbeitdsvertrag, den muss man erfüllen. Notfalls gibt es Insolvenzausfallgeld.
#2
Antwort vom 24. Dezember 2017 | 17:02
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 8x hilfreich)
Zitat:ZitatMüssen die gekündigten Mitarbeiter ab 1.2. bis zum Ende der Kündigungsfrist in der dann neuen Firma B weiterarbeiten :
Nein, sie arbeiten weiterhin in der alten Firma - aber eventeuell dann für Firma B
Das heißt, die Mitarbeiter müssen? Ist sowas üblich?
ZitatZitat (von josefmurr): :
Sind rechtliche Schritte gegen die Kündigung denkbar, mit dem Ziel, in die Firma B übernommen zu werden, weil genug Arbeit da ist und die relevanten Projekte fortgeführt werden sollen?
Klar. Man kann in Deutschalnd auch Klagen mit geringsten Erfolgsaussichten führen.
Ist nur die Frage ob es sinnvoll wäre. Oder ob man die Energie nicht lieber in die Jobsuche investiert.
Wie sind die Erfolgsaussichten dabei denn einzuschätzen?
ZitatZitat (von josefmurr): :
Oder muss man tatsächlich so lang weiterarbeiten, bis irgendwann kein Gehalt mehr kommt etc.?
Man hat einen gültigen Arbeitdsvertrag, den muss man erfüllen. Notfalls gibt es Insolvenzausfallgeld.
Gibts das auch noch, wenn bereits drei Monate Insolvenzgeld gezahlt worden sind in der Zeit vor Eröffnung des Insolventverfahrens?
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