Industriemeister, Chef will Mitarbeiter binden

15. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
suber
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Industriemeister, Chef will Mitarbeiter binden

Hallo liebes Forum,

mich würde eure Meinung zu folgendem Fall interessieren:

Mitarbeiter A startet im November 2011 den Lehrgang Industriemeister bei der IHK.

Die erste Rechnung zahlt er noch selbst, ab der zweiten Rechnung entschließt sich sein Arbeitgeber die Rechnungen zu übernehmen. Er sagt nur mündlich zum Mitarbeiter A dass dieser dann 5 Jahre beim Betrieb bleiben muss.

Nun 6 Monate vor Ende des Lehrgangs (dieser endet im April 2014)
will der Arbeitgeber den Mitarbeiter A doch noch mit einem Vertrag binden.
Leider geht es der Firma längst nicht mehr so gut wie damals und es wurden auch Gehaltskürzungen und Kurzarbeit ab Januar 2014 angekündigt.

Wie sieht es nun aus soll bzw muss der Mitarbeiter A den Vertrag unterschreiben?
Hat er Chancen das Geld nicht zurück bezahlen zu müssen wenn er jetzt geht.

Ich hoffe dass ich den Fall klar schildern konnte, wenn nicht Bitte fragen :)

Freue mich über eure Antworten

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-- Editiert suber am 15.11.2013 09:12

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
unterschreiben muss der MA nichts. Strittig wäre ob die mündliche Zusage der Kostenübernahme mit den Bedingungen der Bindung zu einem Vertag geführt hat. Das Angebot des AG könnte durch konkludentes Handeln deinerseits angenommen worden sein. Allerdings muss niemand Gehaltskürzungen hinnehmen. Hier gilt der Arbeitsvertrag, bzw. Tarifvertrag. Bestehe auf Vertragserfüllung, vielleicht bringst du deinen AG dazu seinerseits den Arbeitsvertrag kündigen zu wollen. Unbequeme Mitarbeiter sind vielen Chefs ein Dorn im Auge.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Auch wenn man davon ausgeht, das ein mündlicher Vertrag nicht weniger gilt als ein schriftlicher, wäre zu prüfen, ob die Relation 5 Jahre Bindung zur Kostenübernahme stimmt. Meines Erachtens solltet Ihr etwas Geld investieren, um euch durch einen Fachanwalt beraten zu lassen.

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#3
 Von 
suber
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab jetzt von verschiedenen Quellen erfahren dass so ein Vertrag ohnehin keine Gültigkeit hat.
Wie schon von blaubär erwähnt steht die Summe von ca 2500€ nicht in Relation zur länge des Vertrages.

Ich denke es ist wirklich das Beste ich kontaktiere dazu meinen Anwalt, habe ja zum Glück eine Rechtsschutzversicherung.
(Mein Arbeitgeber hat keine, das konnte ich schon herausfinden)



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