In der Elternzeit gearbeitet, möchte aufhören.Wie?

23. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
soko31
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
In der Elternzeit gearbeitet, möchte aufhören.Wie?

Hallo. Ich bin bis zum 8.11.2011 noch in Erziehungsurlaub. Unsere Tochter ist am 9.11.2008 geboren. Ich habe vor ein paar Monaten wieder bei meinem "alten" Arbeitgeber angefangen zu arbeiten für +/- 70 Stunden im Monat.Es wurde jedoch nichts schriftliches vereinbart. Es ist aber einfach zu Zeitintensiv und ich habe mich entschlossen wieder aufzuhören. Jetzt wollte mein Arbeitgeber mit mir einen Aufhebungsvertrag machen. Den habe ich nicht unterschrieben, weil ich mir ganz einfach denke, durch meine Unterschrift katapultiere ich mich komplett raus aus der Firma. Und ich möchte es mir offen halten das ich evtl. am 9.11.2011 wieder anfange zu arbeiten. Jetzt wollen sie das ich eine Kündigung schreibe. Kann ich das machen?? Oder ist das letztlich fast so wie der Aufhebungsvertrag?? Es hat mir jemand gesagt, das ich gar nicht schriftlich kündigen muß, weil ich mich immer noch im Erziehungsurlaub befinde. Wie verhalte ich mich??? Die setzten mir ganz schön unter Druck das sie eine Kündigung von mir brauchen, denn möchte am 30.06.2011 aufhören.

Vielleicht kann mir ja hier jemand eine Antwort darauf geben.... Bin noch neu hier, aber hoffe auf auf eine aufschlußreiche Antwort. Lg Anne

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

was willst du den kündigen? den tz-vertrag für die elternzeit der das AV insgesamt?
den tz-vertrag für die elternzeit kannst du kündigen oder mit dem AG eine andere stundenzahl vereibaren
das AV insgesamt kannst du zum ende der elternzeit kündigen.

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#2
 Von 
soko31
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte den Teilzeitvertrag kündigen. Das geht einfach so, ohne das mir dadurch Nachteile entstehen? Könnte dann also jetzt die Kündigung für die Teilzeit fertig machen. Und dann am 9.11.2011 wieder meine alte Stelle antreten??

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#4
 Von 
soko31
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja wenn ich das mal wüßte. Ich habe wie gesagt nichts schriftlich mit meinem Arbeitgeber vereinbart. Meine Vorgesetzte hatte einen Vertrag den ich unterschreiben sollte, hat es jedoch "verpennt". Und dann ist es seit dem 10.3.2011 so gelaufen. Ich hätte angeblich ein halbes Jahr Kündigungsfrist weil ich schon "soooo lange" in der Firma wäre. Es wird im Juli 4 Jahre. Mir hat jemand gesagt bei der Länge hätte ich nur 3 Wochen Kündigungsfrist. Mein AG ist sehr chaotisch. Eigentlich würden sie mich auch wohl gerne ganz "entsorgen". Deswegen sollte ich ja den Aufhebungsvertrag unterschreiben.Was ich nicht getan habe.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

der tz-vertrag in der elternzeit ist doch ein sondervertrag außerhalb des normalen AV. insofern ist es undenkbar, dass dafür die gleichen kündigungsfristen gelten sollen wie beim hauptvertrag.
dass dein ag so chaotisch ist, kannst du ja für dich nutzen: nimm eine passende frist nach § 622 bgb und kündige den tz-vertrag damit.
freilich wirst du dir überlegen müssen, was du willst, wenn die elternzeit vorbei ist - dem grunde nach steht dir erst einmal nur der wiedereinstieg in den alten vertrag zu. nach tzbfg hast du einen gewissen anspruch auf teilzeit hier sind antragsfristen zu beachten - also bitte lesen.
anspruch auf tz kann sich wegen kindererziehung auch aus einem TV ergeben. auch hier solltest du frühzeitig recherchieren - bis november ist es nicht mehr lang hin.

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