Im Urlaub ins Krankenhaus

26. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
fabian85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Urlaub ins Krankenhaus

Hallo
Ich hab folgendes Problem! Ich Arbeite in einer Arztpraxis an der Anmeldung, bin in der Arztpraxis der einzigste der sich wirklich mit dem Schreibkram auskennt, obwohl wir zu 3 sind!
Neben bei habe ich seit Jahren Probleme mit meinen Mandeln, und mein Hals-Nasen-Ohrenarzt empfiehlt sie in diesem Jahr noch zu entfernen! Und jetzt kommt mein eigentliches Problem! Mein Chef erwartet jetzt von mir das ich es im Praxis Urlaub erledigen lassen soll, da er ohne mir die Praxis schließen müsste! Nur ich will nicht in meinem Urlaub Krank im Krankenhause bzw. Zuhause liegen! Das Gesetzt kenn ich ja das man seinem Urlaubsanspruch zurück bekommt bei Krankheit, aber das trifft leider nicht bei mir zu, weil ohne mir is die Praxis aufgeschmissen! Jetzt weis ich nicht weiter, habe natürlich auch Angst wenn ich meinen Chef vor vollendete Tatsachen stelle, und ihm einen Termin für die OP vorlege ob ich nicht ihm gleichenzug auch das schlechtese Betriebsklima hiermit schaffe, oder sogar noch schlimmer

Möchte gerne eure Meinung zu meinem Problem erfahren, und wie ihr es handhaben würdet!

Danke schon mal im Voraus

Franziska

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
niemand ist unersetzlich.
Der Laden ist halt schlecht organisiert und die Wissensträger sind nicht bereit ihr Wissen zu teilen und/oder die anderen wollen sich nicht weiter entwickeln.

Bei planbaren OPs, wo keine akute Zeitnot droht, muss ein AN schon der Firma bei wichtigen betrieblichen Belangen entgegenkommen.

Die Zeit der Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an die OP gilt als Krankheitszeit und nicht als Urlaub. Das unbedingt vom anderen Arzt schriftlich geben lassen. Der Urlaub ist kraft Gesetzes zur Erholung da und nicht zur Beseitigung von organisatorischen Mängeln in Betrieben.

Ein Arzt wird diese Gesetzeslage genau kennen. (Ansonsten müsste man ihm die Zulassung entziehen)

Wie wäre es mit einem zu unterbreitenden Kompromissvorschlag ?

Die Krankheitstage während des Betriebsurlaubs werden dem Urlaubskonto gutgeschrieben und können dann später bis ins gesamte Jahr 2010 hinein in kleinen Happen abgeurlaubt werden. Das hilft allen und tut der Praxis nicht weh, wenn dann mal ein langes Wochenende genommen wird.
Dann müssen die Kolleginnen u.U. in den nächsten Monaten halt auch etwas dazulernen.

Alternativ könnten man/frau sich auch einen Teil des Urlaubs auszahlen lassen.
Verhandlungssache.

Und das wird schriftlich vom Arzt unterschrieben.
Denn ohne nachweisbare Vereinbarung verfällt ansonsten übertragener Urlaub per Gesetz am 30.3. des Folgejahres.

Zu beachten ist noch die gesetzliche Pflicht, dass es auch genug Urlaub am Stück geben muss.

Gutes Gelingen.



Wie lange dauert denn üblicherweise eine Arbeitsunfähigkeit nach einer solchen OP?


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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn Sie zu dritt im Büro sind,
wird es doch allerhöchste Zeit, dass eine Ihrer Kolleginnen für den Schreibkram qualifiziert wird....

"Das Gesetzt kenn ich ja das man seinem Urlaubsanspruch zurück bekommt bei Krankheit, aber das trifft leider nicht bei mir zu,..."
...

Doch, das Gesetz trifft auch bei Ihnen zu. Ob Sie Ihren Anspruch geltend machen, das ist Ihre Entscheidung.

"...weil ohne mir is die Praxis aufgeschmissen!"

Das ist definitiv nicht Ihr Problem.
Aber das Ihres Chefs.
Teilen Sie Ihrem Chef mit, wie lange Sie brauchen, um eine Kollegin einzuarbeiten, und danach nehmen Sie Ihren OP-Termin wahr.
Selbstverständlich nicht als Urlaub, hoffe ich.

@maestro
Woher leitest du eigentlich aus dem BUrlG ab, dass man sich Urlaub auszahlen lassen kann? Der einzige § zu dem Thema gibt das m.E. nicht her:

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
....
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

-- Editiert von hamburgerin01 am 26.01.2009 23:18

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo Hamburgerin,

das zwischenzeitliche Auszahlenlassen von Urlaub ist in Firmen mit guter Auftragslage eine weitverbreitete und beliebte Praxis, sofern der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten wird.

Alles was zwischen Mindesturlaub und vereinbarten Urlaub liegt ist als Vereinbarungssache von der Vertragsfreiheit gedeckt.



-- Editiert von Maestro1000 am 27.01.2009 00:11

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Hallo Maestro,
es würde mich wirklich sehr wundern, wenn tatsächlich diese rechtswidrige Praxis um sich greift. Die Auszahlung im laufenden Arbeitsverhältnis verstößt gegen das Gesetz. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.....
Auch dazu:
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_08.html:
Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, ist er in Geld abzugelten. Eine Abgeltung kommt jedoch nur in diesem Fall in Betracht. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, kann sich der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht "auszahlen" lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo Hamburgerin01,

den Satz "...Eine Abgeltung kommt jedoch nur in diesem Fall in Betracht" ist mir auch neu.
Das BUrlG §7 gibt das nicht direkt her. Woher kommt das ?

Weiter hinten in der Quelle steht aber auch :

Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder einschlägige Tarifverträge können auch längere Übertragungsfristen vorsehen.

Was natürlich gerne immer bei Verrechnung von Urlaub passiert, ob nun zulässig oder nicht, ist eine unangenehme Überraschung des Arbeitnehmers über den niedrigen Auszahlungsbetrages. Pro Tag gibt gerade mal rund 5% eines Monatsbruttos und die Steuerprogression pflegt auch den Nettoertrag zu drücken.


Ich selber hatte mal mit einer Teilfirma eines prominenten Konzerns zu tun, wo die Leute zur Auszahlung oder Übertragung bis 2011 genötigt wurden.Von Mitarbeitern war zu erfahren, dass es nur den gesetzlichen Mindesturlaub gäbe obwohl die Verträge mehr vorsahen.

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@franziska
Du schilderst ein weit verbreitetes Phänomen: AN wollen oder sollen Probleme lösen, die klar Sache des AG sind. Ober der Arzt die Praxis schließt oder andere einarbeitet in das Thema, das angeblich soviel Probleme macht, ist seine Sache.
Für dich steht anscheinend eine Klärung an, wie du dich als Arbeitnehmerin positionierst. Zeit zur Vorbereitung gibt es ja offenbar noch genug. Ansonsten schließe ich mich dem an, was @hamburgerin ausgeführt hat.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Hallo Maestro,
die einzige Möglichkeit zur Auszahlung von Urlaub steht im Gesetz im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dann gibt es auch keine andere rechtliche Grundlage für eine Auszahlung. In vielen Gesetzen, gerade im Arbeitsrecht ist ja oft ins Detail geplant, wo Ausnahmen möglich sind. Hier nicht.

Das würde auch m.E. der Idee des Gesetzes völlig widersprechen, wenn Urlaub sonst auch auszahlbar wäre. Dann würden doch ganz viele Unternehmen lieber Geld zahlen.

Was in dieser Teilfirma passiert ist nicht nachvollziehbar. Eigentlich alles, was du über diese schreibst, ist rechtswidrig. Manchmal wäre ein BR doch hilfreich, oder ein Kollege, der sich mit dem Arbeitsrecht vertraut macht.

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