Hallo,
mein erster Post hier wegen eines "kleinen" Problems.
Kurz zum Verständnis:
Ich befinde mich aktuell in einer Ausbildung bei welcher mir im Dezember mitgeteilt wurde, dass ich nicht übernommen werde.
Aus diesem Grund habe ich mich entschieden im Anschluß an diese Ausbildung eine neue Ausbildung zu machen und mich beworben.
Jetzt zu meinem Problem: Ich habe tatsächlich und ehrlich im Bewerbungsanschreiben vergessen meine Schwerbehinderung zu erwähnen. Ich wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen in welchem auch nicht danach gefragt wurde.
Ich habe die Ausbildung bekommen und den Ausbildungsvertrag mittlerweile unterschrieben.
Da ich jetzt die letzten Unterlagen nachreichen soll, ist mir das mit meiner Schwerbehinderung wieder eingefallen und ich habe mir mein Bewerbungsschreiben wieder angeschaut und dabei fest gestellt, dass ich darin darüber tatsächlich nichts geschrieben habe.
Was soll ich jetzt machen? Ist ein öffentlicher Arbeitgeber nach dem TVÖD. Meine Schwerbehinderung habe ich wegen Diabetes Typ 1. Also auch nichts was mich an der Ausübung der Ausbildung hindern würde.
Was soll ich machen, einfach weiterhin verschweigen?? Bin momentan echt ziemlich ratlos und hoffe hier auf Hilfe.
Kann der Arbeitgeber den Vertrag rückgängig machen wenn ich jetzt erst die Schwerbehinderung erwähne? Denn natürlich war die SBV auch nicht im Vorstellungsgespräch vertreten.
Danke für eure Hilfe
LG
Im Bewerbungsschreiben vergessen Schwerbehinderung anzugeben
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn deine SB für die Ausübung der Tätigkeit nicht von Bedeutung ist, bist du ja nicht verpflichtet, das bekannt zu geben. Dennoch ist es sinnvoll, da du ja auch unter "besonderem Schutz" stehst. Also einfach anfangen und dann der Personalabteilung melden. Da würde ich garnicht so sehr darüber nachdenken.
Die SB hindert definitiv nicht an der Ausübung der Tätigkeit (ist eine kaufmännische Ausbildung)
Meine Gedanken waren halt, wenn ich dem AG das jetzt mitteile, dass der vielleicht den Vertrag widerruft wegen nicht mitteilen vorher (geht für ihn wie für mich ja auch um 5 Tage Extraurlaub).
Ich hätte ja daran denken müssen dieses dem AG spätestens im Vorstellungsgespräch mitzuteilen. Klar, hört sich blöd an, aber es ging halt tatsächlich meinerseits vergessen (war natürlich ziemlich nervös).
Wenn ich jetzt nicht alle Unterlagen zusammenstellen würde, hätte ich da immer noch nicht dran gedacht.
Gibt ja auch eine 4 monatige Probezeit. Wahrscheinlich besser dieses danach zu machen, oder?
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/// ,,, daran denken müssen dieses dem AG spätestens ...
Nö. Wenn es nicht von Bedeutung oder offensichtlich ist.
Das bedeutet, das mir keine Konsequenzen drohen wenn ich es erst später mitteile?
Krankheit ist definitiv nicht von Bedeutung und einem Diabetiker sieht man die Krankheit auch nicht an.
Mein Gott, wie oft willst du es denn noch bestätigt bekommen?
Es gibt keine Pflicht, eine Behinderung zu offenbaren.
Lies http://schwerbehindertenausweis.biz/schwerbehinderung-dem-arbeitgeber-melden/
Tut mir leid, bin halt noch ziemlich jung und eigentlich will ich es ja offenbaren, aber da ich es bisher vergessen habe, habe ich Angst, dass der AG vom Vertrag zurück tritt, oder mich während der Probezeit raus haben will.
Tut mir leid, wenn ich nerve und bedanke mich auf alle Fälle vielmals für die Antworten
Er darf deinen Vertrag nicht wegen deiner SB auflösen. Sie ist für die Ausbildung nicht von Bedeutung. Das wäre ein Verstoß gegen AGG. Glaub mir und mach dir keine Sorgen. Gebe das bei deinem Beginn einfach in die Personalabteilung. Aus meiner Erfahrung ist der ÖD auch sehr an der Einstellung von SB interessiert, sollen ja der Freien Wirtschaft zeigen wie es geht.
Und der raue Ton gefällt mir hier auch nicht!!!
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