Illegale AÜG & Scheinwerkvertrag ?

24. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Quattroman
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 24x hilfreich)
Illegale AÜG & Scheinwerkvertrag ?

Würde gerne mal eure meinung zum Topic haben.
Aktuell bräuchte ich nämlich da auch ein paar Infos zu....

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Zum 01.07.2014 wurde ich als Projektleiter/Vorabeiter bei Firma A GmbH eingestellt. Firma A GmbH besitzt keine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung
Firma A führt im Werkvertrag sog. Transportarbeiten für eine Werft aus.
Sprich alles was aufs und vom Schiff runter muss soll von Firma A erledigt werden.

Nun hat Firma A mir 2 Mitarbeiter zur Seite gestellt. Diese Mitarbeiter haben beide ein Arbeitsvertrag nach AÜG mit Firma B.
Firma B ist eine eigenständige Firma ( Gbr ) Geschäftsführer Firma A & B sind die selben und besitzt eine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung.
Die 2 Mitarbeiter der Firma B geben sich gegenüber der Werft als Mitarbeiter der Firma A aus. Seit Dienstag ist ein 3ter Mitarbeiter der Firma B dazu gekommen der sich ebenfalls als Mitarbeiter der Firma A gegenüber der Werft ausgibt.


Nun war es vom ersten tag an so, das ich Weisungen seitens der Festangestellt dieser besagten Werft erhalten habe.
Dessen Kranfahrer gaben uns Anweisungen wo, wie und was hin sollte.

Eigene entscheidungen waren nur zu max. 10 % möglich. Alles andere wurde von den Mitarbeitern der Werft an uns angeweisen.
Arbeitszeiten konnten wir ebenfalls nicht selbst bestimmen.
Arbeitsmittel wurden die der Werft benutzt. Einen Aufenthaltsraum wurde uns von der Weft zugewiesen. Alle Handwerker usw. haben Ihre eigegen Container dort stehen wo sie sich Umziehen usw.
Wir waren also Praktisch und tatsächlich in den Betriebsablauf der Werft voll Intergriert.

Auf Grund meines Misstrauens und verschiedenen Vorkomnissen am gestriegen tage wurde ich am Abend von meinem Chef angerufen und mir Mitgeteilt ich bräuchte ab heute nicht mehr zur Werft fahren da ich die Kündigung erhalten werde.
Da ich noch meine Arbeitskleidung usw. dort hatte , bin ich natürlich hingefahren um diese abzuholen. Habe dabei festgestellt das nun die 3 Mitarbeiter der Firma B da jetzt alleine Arbeiten und weiter hin weisungen von den Werftmitarbeitern nachkommen.
Auftragnehmer ist aber alleine Firma A GmbH.

Also, für mich schireit das förmilich nach Illegaler Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkvertrag.

Mein Ziel ist es nun mich bei der Werft einzuklagen, da wegen fehlender Gehnehmigung der Firma A ja ein Arbeitsverhältnis mit der Werft zu stande kommt.
Darüberhinaus will ich natürlich die Lohndifferenz einklagen.
Leider weiß ich grade nicht wie und bei wem ich den Auskunftsanpruch wegen Vergleichbaren Stammmitarbeiters geltend machen muss.

Ebenfalls wird seitens die Kündigungsfrist von Firma A nicht eingehalten.
Sie haben zum 31.07.2014 gekündigt. ( Kündigung wurde heute 24.07.2014 zugestellt ) Laut meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigung nur mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich. Was also schon mal nicht möglich ist da das Kündigungsschreiben vom 23.07.2014 ist.

Bin nun mal auf eure Meinung gespannt.
Mir ist im übrigen so etwas korioses noch NIE unter gekommen.

Gruß
Quattroman

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1 Antwort
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... dein Thema scheint für einen Meinungsaustausch eher wenig geeignet - sieht eher nach handfester Rechtsberatng aus.
Mit der Kündigungsfrist ist es ja wohl eine klare Sache und damit kommst du ja auch zurecht.

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