Hallo,
ich bin seit dem 28.10.2013 bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Ich bin nun seit Januar durchgehend im selben unternehmen tätig, Branche Metall.
In meinem Arbeitsvertrag steht
Stundenlohn 8,74
zzgl. ggf. übertarifliche Zulage 2,26
=Gesamt 11,00.
Tarifverträge habe ich mir soweit angesehen, demnach war das der Grundlohn E2 von 2013.
Seit dem 1.1 beträgt dieser jedoch laut Tarifvertrag 9,07, angekommen ist davon bei mir leider nichts.
Eine weitere Frage ist, wie es sich mit dem Branchenzuschlag verhält, nach inzwischen 3 monatigem Einsatz im selben Unternehmen sollten die 9,07 um 20% gestiegen sein.
Ist dies vielleicht alles im Hintergrund geschehen und der Arbeitgeber
hat lediglich die Zuschlagszahlung so abgesenkt das es bei den 11,00 bleibt?
Ich hoffe die Angaben sind soweit vollständig.
Habe den verdacht mein Chef hat die o.g. Erhöhungen "verschlafen".
Gruß
edit: Da es ja immernoch einen Unterschied macht, ich bin aus dem Westen...
-- Editiert fb389656-43 am 14.05.2014 17:30
IGZ Tarifvertrag Lohnzahlung und Branchenzuschlag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ja, ich würde hier vermuten, dass die Zulage angerechnet wird. Sowohl auf die Tariferhöhung als auch auf den Branchenzuschlag. Ob das rechtens ist? Könnte sein, steht bestimmt irgendwo im Kleingedruckten.
Interessant wäre natürlich, ob dein Arbeitgeber dem Entleiher nun die 20% Aufschlag in Rechnung stellt... (ich gehe ja davon aus, dass er dich auch zu Beginn nicht für den Grundlohn * 1,9x verliehen hat sondern dein Preis auf Basis der 11 Euro kalkuliert wurde)
Spätestens wenn du in die nächste oder übernächste Gruppe rutschst, müsste aber auch für dich eine Erhöhung rausspringen.
-----------------
""
Hallo, es kann auch sein, dass der übertariflicher Zuschlag nicht von deiner Firma sondern von der Firma wo du eingesetzt bist bezahlt wird (kommt öfters vor, falls Arbeitnehmer in der Gewerkschaft, und die Fa. im AG_Verband sitzen). Falls es so ist, ist es so (weiss ich aus eigener erfahrung)dass du bei jeder Tariflichen Erhöhung des Entgeltes (bei der Gewerkschaft die die Zulagen ausgehandelt hat) einfach einbußen beim Zuschlag hinnehmen musst. Ungefähr so sieht es aus, dass solange IGZ keine Erhöhung hat wirst die nächsten 20 Jahre 11 EUR haben (wie bitter es auch klingt...). Bei mir ist es so, dass wo ich 2007 als AÜ angefangen habe hab ich seit 2008 Zuschläge bekommen (damals ca.600 EUR) und durch die erhöhung der Basis Entgelte bei Entleiher Betrieb bei mittlerweile ca.330 EUR gelandet bin.... Das einzige was ich mehr verdiene war im 2007 Basislohn 8,45€, jetzt ist dieser 10,20€. Und die 20% aufschlag ist (soweit mir bekannt) auf den Zuschlag und nicht auf dein Basislohn.
MfG
-----------------
""
-- Editiert sebastianhb am 22.05.2014 23:14
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten