Hat mein Arbeitgeber Recht

12. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
die große
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat mein Arbeitgeber Recht

Hallo,

ich arbeite in einer Tankstelle und mir ging es morgens nicht so gut.Da meine Schicht morgens um 4 Uhr anfängt bin ich arbeiten gegangen bis um 8 Uhr und habe mich dann ablösen lassen um zum Arzt zugehen der mich dann Krankgechrieben hat .Einige Tage später teilte mir mein Arbeitgeber mit das er mir die 4 Stunden abgezogen hat.Darüber war ich sehr schockiert und wolte mal fragen ob hier Leute sind die das auch schon mal erlebt hatten und was sie gemacht haben.
Über Vorschläge und Tips wäre ich dankbar.
Liebe Grüße

die große

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Meines Wissens ist es so, dass Erkrankung während der Arbeitszeit und Bescheinigung durch den Arzt KEINEN Zeitabzug bedeuten darf. Genauso wenig wie der Zeitabzug für ganze Krankheitstage.

Kenne allerdings keine bzw. nicht die gesetzliche Grundlage, aber vielleicht kommt nach eine Antwort mit §§

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Es darf keinen Zeitabzug geben. Gilt ein Tarifvertrag für Ihren Arbeitsplatz?
Ansonsten steht es auch im BGB:
§ 616
Vorübergehende Verhinderung

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.





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#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ich denke mal die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, das gilt auch beim Arztbesuch geht als lex spec. dem 616 vor. Im Ergebnis wurscht.

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