Hat jemand Tipps, wie ich die fristlose Kündigung zurücknehmen lassen kann?

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
zweims
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)
Hat jemand Tipps, wie ich die fristlose Kündigung zurücknehmen lassen kann?

Hallo, ich habe innerhalb der Probezeit eine ordentliche Kündigung erhalten. Soweit so gut. Mein Vorgesetzter (Geschäftsführer) hat mir stetig mehrfach gesagt, dass ich über mein Aufgabengebiet mit niemanden und nur mit ihm reden soll. An meinem letzten Arbeitstag, einem Freitag (vor meinem Resturlaub), forderte mich ein Angestellter auf, die erarbeiteten Unterlagen herauszugeben. Ich weigerte mich mit der Begründung, diese nur an den Geschäftsführer zu übergeben. Promt erhielt ich daraufhin am folgenden Montag per Einschreiben die fristlose Kündigung. Hat jemand Tipps, wie ich die fristlose Kündigung zurücknehmen lassen kann? Danke.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... 'zurück nehmen' kann nur dein ag die fristlose kündigung - dein geschäftsführer sollte das doch regeln können (wenn die fristlose nicht von ihm ausgeht). dass deine weigerung, einem dir gegenüber nicht weisungsbefugten kollegen keine unterlagen zu übergeben, eine fristlose kündigung rechtfertigen soll, kann sehr bezweifelt werden.
... wenn der betrieb groß genug ist, solltest du auf jeden fall gegen die fristlose klagen.

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#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

zurücknehmen kann man eine Kündigung nicht, sie müssen beim Arbeitsgericht klage erheben, sonst wird diese bestandskräftig. ein grund für die fristlose besteht offensichtlich nicht zumal die ord ausgesprochen wurde.

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#3
 Von 
berliner01
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

gegen eine fristlose Kündigung kann man immer klagen, egal ob Kleinbetrieb oder nicht, hat mit Kündigungsschutz nicht zu tun.

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