Hat Arbeitgeber Recht auf Verdienstausfall nach Unfall?

7. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.08.2018 22:21:24
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Hat Arbeitgeber Recht auf Verdienstausfall nach Unfall?

Moin,

meine Frage ist, ob ein Arbeitgeber ein Anrecht darauf hat, nach einem Verkehrsunfall Verdienstausfall für den krankgeschriebenen Arbeitnehmer vom Unfallgegnerzu bekommen.

Um dies nicht so theoretisch zu halten, möchte ich etwas ins Detail gehen:

Meine Frau fuhr bei ihrer Freundin im Auto mit, als ein anderes Auto (aus Norwegen) auffuhr. Da die Sachlage eindeutig war, keine Personenschäden feststellbar waren, der materielle Schaden auch eher überschaubar war und die Freundin meiner Frau den bürokratischen Aufwand (wegen der Beteiligung eines Nicht-EU-Ausländers) fürchtete, ließ sie sich den Schaden an ihrem Auto vom Unfallverursacher bar ausbezahlen. Etwa eine Stunde später bekam meine Frau dann doch recht starke Kopf- und Nackenschmerzen, woraufhin sie von ihrer Orthopädin für nunmehr zehn Tage krankgeschrieben wurde.
Nun will aber ihre Arbeitgeberin die Freundin meiner Frau für den Verdienstausfall belangen, da der Unfallverursacher nicht mehr feststellbar ist. Frage: Darf sie das???

-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, das wird mit der Freundin nicht klappen, da die ja nicht schuld war am Unfall (oder doch?). Ansonsten geht ne Schadenersatzforderung durch den AG durchaus. Siehe
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__6.html

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Hehe lustig, wenn ich den Schuldigen nicht in Regress nehmen kann, dann nehme ich halt einen anderen.

Ne, so läuft das nicht. Viele Grüße an die Chefin deiner Frau, sie soll sich mal genau überlegen was sie da so von sich gibt.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen