Haftbarkeit Mitarbeiter

24. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mambow
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbarkeit Mitarbeiter

Hallo zusammen..

Folgendes Szenario - Eine Mitarbeiterin eines Supermarktes (als Verkäuferin angestellt) wird damit beauftragt den Laden abzuschließen und ihn für das Wochenende so zu hinterlassen dass die zu kühlenden frische Artikel (z.B. Salate) entsprechend gekühlt werden. Ihr wurde also die Verantwortlichkeit für den Laden mündlich übertragen.

Kurz vor Abschluss hat sie einer Aushilfe die Aufgabe gegeben (auch schriftlich auf einem Aufgabenblatt), die entsprechenden Salate auszuräumen und zu kühlen.
Die Aushilfe hat das NICHT getan sondern einfach die Salate abgedeckt. Über das Wochenende ohne Kühlung gingen diese natürlich kaputt.

Jetzt soll die Mitarbeiterin dafür Haftbar gemacht werden und der Einkaufspreis soll von ihrem Gehalt abgezogen werden (wir bewegen uns hier im 4xx€ Bereich).

Sie hat weil sie eingeschüchtert war auch ein Schuldeingeständnis unterschrieben..

Ist hier noch was zu machen??

Ich Danke schon mal im vorraus für Hilfe!!
Liebe Grüße - Mambow

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6487x hilfreich)

//// ... auch ein Schuldeingeständnis unterschrieben

Was soll man da noch machen können. Fakten schaffen und dann fragen, kann nicht funktionieren.
Allenfalls könnte die Frau versuchen, wegen des Drucks zu klagen, der ausgeübt wurde. Aber das dürfte ein Problem der Beweisbarkeit einerseits werden und andererseits die Frage aufwerfen, ab welchem Grad von Druck Einschüchterung justiziabel wird. Wenn sie schon beim 'du,du,du' einknickt, ist freilich Hopfen und Malz verloren.
- ---
Angemerkt: es ist schon ein starkes Stück, eine Aufgabe weiter- und auf eine Dritte abzuwälzen, die sie persönlich bekommen und auch übernommen hat - aber damit wäre die Haftpflicht auch noch nicht wirklich geklärt (ohne Schuldeingeständnis).

-- Editiert von blaubär+ am 24.09.2018 12:53

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Sehe ich ähnlich:

Zitat:
Ist hier noch was zu machen??

Realistisch: Ohne Anwalt nein. Mit Anwalt auch nur vielleicht.

Problem 1: Das Schuldeingeständnis. Das bekommt man evtl. mit dem Argument der "Unter-Druck-Setzung" aus der Welt. Eine entsprechende Argumentation sollte man aber einem Anwalt überlassen, alleine wird das nichts. Auf den Anwaltskosten wird man aber sitzen bleiben.

Problem 2: Die Verkäuferin wurde vom Vorgesetzten mit der Versorgung der Frischware beauftragt. Der Vorgesetzte hat die Aufgabe nicht(!) der Aushilfe übertragen. Die Verkäuferin hat also möglicherweise die Anweisung des Vorgesetzten nicht ausreichend beachtet, als sie eigenmächtig die Aufgabe an die Aushilfe weitergereicht hat.

Problem 3: Die Verkäuferin muss sich fragen, warum sie die Arbeit der Aushilfe nicht kontrolliert hat - ganz besonders wo der Verkäuferin doch die Verantwortung übertragen wurde.

Falls die Verkäuferin darauf hinaus will, dass ihr zu viel Verantwortung aufgelastet wurde: Die Argumentation ist aussichtslos. Denn wenn die Verkäuferin die Aufgabe an die Aushilfe weitergereicht hat, hat sie damit gezeigt, dass es eine einfache Aufgabe war.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6487x hilfreich)

... und ein Anwalt kostet Geld. Selbst wenn AN gewinnen sollte. Da wird nichts zu sparen sein, ob sie nun kämpft oder den Schaden zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mambow
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Vielleicht habe ich mich hier nicht klar genug ausgedrückt - Ihr wurde die Verantwortung übertragen den Laden abzuschließen. Dass das verräumen der Salate dazu gehört, ist selbstverständlich.

Da sie zu dem Zeitpunkt die "Führungskraft" war, also die Verantwortung über den Laden hatte- Ist es selbstverständlich, dass Arbeit auf das Personal verteilt wird. Man kann hier auf keinen Fall von "abwälzen" sprechen.

Auch das Kontrollieren ist nur bedingt möglich, wenn man alles was man den Mitarbeitern aufträgt kontrollieren müsste.. Wir wissen wo das endet :-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht habe ich mich hier nicht klar genug ausgedrückt - Ihr wurde die Verantwortung übertragen den Laden abzuschließen. Dass das verräumen der Salate dazu gehört, ist selbstverständlich.

Ja, aber dann muss sie eben kontrollieren. Und wenn sie nicht kontrolliert, dann ist es ihre Verantwortung.

Zitat:
Auch das Kontrollieren ist nur bedingt möglich, wenn man alles was man den Mitarbeitern aufträgt kontrollieren müsste.. Wir wissen wo das endet :-)

Ja, das endet da, dass irgendwer die Verantwortung für die "nicht-Kontrolle" tragen muss. Und dieser "irgendwer" war halt besagte Verkäuferin, der die Verantwortung übertragen wurde.

Meine Einschätzung ändert sich nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)


Zitat (von Mambow):
dass die zu kühlenden frische Artikel (z.B. Salate) entsprechend gekühlt werden.


Wusste die Aushilfe nachweisbar wie dies entsprechend zu machen ist?


Zitat (von Mambow):
Die Aushilfe hat das NICHT getan sondern einfach die Salate abgedeckt.


Warum ist ihr das am Abend nicht aufgefallen?

Ich stell mir als " Filialleiterin in spe " am Abend einen Rundgang durch das Geschäft vor
wenn ich dann für`s WE abschließe.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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