Habe ich einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz?

1. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Wera
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz?

Hallo zusammen,

ich habe dieses Jahr kein Weihnachtsgeld bekommen, obwohl alle anderen Kolleginnen welches erhalten haben... eine Begründung warum ich keins bekommen habe liegt mir noch nicht vor... (bin im Moment noch zu sauer ;( )
Habe in diesem Jahr max. 3-4 Wochen wegen Krankheit gefehlt (aber nicht zusammenhängend...einmal im Frühjahr und einmal im Oktober)... Außerdem hatte ich kürzlich ein Gespräch mit dem Chef, wo er mir die Umsatzzahlen vorgelegt hat und mir gesagt hat, dass ich nicht auf den geforderten Umsatz komme (arbeite da seit 1,5 Jahren und es war das erste "volle" Jahr...vielleicht hat er einfach falsch kalkuliert :( )...

Habe ich einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz?
Vielen Dank für die Hilfe ;)

Wera

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

bin mir nicht ganz sicher, aber soviel ich weiss müssen beim weihnachtsgeld alle mitarbeiter gleich behandelt werden.

es kann wohl per betrieb geregelt werden, dass z.b. ab einer gewissen anzahl krankheitstage im jahr das WG um einen bestimmten satz gekürzt wird, aber da müssen auch wieder alle mitarbeiter die z.b. mehr als 5 tage krank waren gleich behandelt werden.

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#2
 Von 
Gjorn_UniBremen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Also, eine Regelung ob Du überhaupt Weihnachtsgeld bekommst müsste in Deinem Arbeitsvertrag zu finden sein. Wenn dort bei Dir und Deinen Kollegen nichts zu finden ist, wäre dies in der Tat eine Ungleichbehandlung.
Wenn jedoch die Kollegen zu anderen Bedingungen den Arbeitsplatz angenommen haben als Du und vertraglich ein solches Geld vereinbart worden ist, dann hast du wohl oder übel "Pech gehabt".
Dazu müsstest Du jedoch erstmal rausfidnen, was in den Verträgen der Kollegen geregelt ist.
Trotzdem sei darauf hingewiesen, dass der Ansprcuh eines Arbeitnehmenrs auf Weihnachtsgeld nicht von vornherein, also durch den Abschluss des Arbeitsvertrages, besteht!

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#3
 Von 
Wera
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also es steht folgendes drin:

"Die zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Gratifikationen, Prämien etc.) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und leistungsbezogen und ohne Begründung eines Rechtsanspruches für die Zukunft.
Derzeit werden folgende Sonderzahlungen gezahtlt: Eine Gratifikation in Höhe eines Monatsgehaltes, zahlbar mit dem Novembergehalt. Die Gratifikation ist zurückzubezahlen, falls das Arbeitsverhältnis vor dem 01.April des darauffolgenden Jahres endet."

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und leistungsbezogen und ohne Begründung eines Rechtsanspruches für die Zukunft.


Wie du selber anfangs schreibst, hast du deinen geforderten Umsatz nicht geschafft. Also würd ich da schon einen Zusammenhang zu der Klausel mit den Sondervergütungen sehen. Oder schaffen die Kollegen ihre Umsätze ebenfalls nicht? Oder ist das bei denen umsatzunabhängig?

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#5
 Von 
Gjorn_UniBremen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Also es hat bedauerlicher Weise den Anschein, dass der AG auf einer vertraglichen Grundlage von der Auszahlung eines Weihnachtsgeldes abgesehen hat, dies wäre demnach legitim.

Im übrigen kann ich mich meinem Vorredner nur anschliessen, einfach mal nachfragen was die Kollegen so erfüllt haben, was jedoch nicht unbedingt nur erfreuliche Kollegenreaktionen zur Folge haben kann.

mfG

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