HILFE!KONKURS!LOHN?

15. Dezember 2001 Thema abonnieren
 Von 
Diana Bakan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
HILFE!KONKURS!LOHN?

Ich wurde zum 31.12.2001 gekündigt, da mein Chef sein Geschäft und die Produktion (Metzgerei) einstellt. Gestern erfuhr ich, dass er das Geschäft ab sofort schliesst. Diese Entscheidung traf er ohne die Meinung und das Wissen seiner Mitarbeiter.
Jetzt meine Frage: Muß er uns das Gehalt für den Monat Dezember KOMPLETT bezahlen? Ich habe im Dezember 6,5 Tage gearbeitet. Urlaubsanspruch haben wir keinen mehr und Betriebsurlaub wurde dieses Jahr schon angeordnet. Wenn er mir den Lohn zahlen muß, gibt es dafür ein Gesetz ?
Bitte helft mir............Danke.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Sie haben einen Anspruch auf Gehalt aus Ihrem Arbeitsvertrag. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2001. Für diese Zeit steht Ihnen die monatlich vereinbarte Vergütung zu. Sie brauchen Ihre Arbeitskraft nur anbieten. Wenn Ihr Chef Sie nicht mehr mit Arbeit versorgen kann ist das sein Problem.
Sollte Ihr Chef allerdings Insolvenz (Konkurs) angemeldet haben, dann werden Löhne und Gehälter zwar grundsätzlich bevorzugt noch gezahlt - ist aber gar kein Geld mehr da, dann siehts schlecht aus.

Sollten Sie üblicherweise nur nach Stunden bezahlt worden sein und nicht mit einem monaltichen Gehalt, dann muß er ihnen natürlich auch nur die schon gearbeiteten 6,5 Tage bezahlen. Hier könnten sie nur noch einen Anspruch aus betrieblicher Übung haben - wenn sie etwa jeden Monat ungeführ 12 Tage gearbeitet haben, dann könnten Sie auch einen Anspruch auf Bezahlung der üblichen Stunden haben.

Kleiner Trost: Wenn Ihr Chef nur für einen Monat keinen Lohn zahlen kann, dann hat er im Vergleich zu anderen Pleiten noch rechtzeitig die Notbremse gezogen. Oft stehen Arbeitnehmer von Firmen im Konkurs mit einen Verlust von 3 Monatsgehältern da.

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#2
 Von 
Diana Bakan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort ! Bei mir in der Arbeit ist alles ein bisschen verzwickt. Ich habe leider keinen Arbeitsvertrag, wo die Vergütung drin festgehalten ist. Zahlen kann mein Chef das Gehalt schon, aber er ist der Meinung, wenn man nicht arbeitet, braucht er nicht zu zahlen. Konkurs oder Insolvenz hat er auch nicht bekannt gegeben, da das Grundstück samt Geschäft an jemanden anderes verkauft wurde.
Habe ich dennoch Anspruch auf meinen Lohn, auch wenn ich keinen Arbeitsvertrag besitze ?

Danke Diana.

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#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

...keinen Arbeitsvertrag? Ich nehme nehme daher an, Du bekommst Dein Geld nach getaner Arbeit "bar auf die Kralle". Das klingt dann schon etwas illegal. Vielleicht versuchst Du es mal mit einer versteckten Drohung an Deinen Chef - immerhin steht im Zweifel für Ihn mehr auf dem Spiel als für Dich. Aber Achtung - im Zeifel müßtest auch Du Steuern nachzahlen.

Also das Risiko abschätzen und erst dann handeln.

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#4
 Von 
Diana Bakan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe zwar keinen Arbeitsvertrag, bekomme dennoch mein Gehalt überwiesen. Mit allen steuerrechtlichen Abzügen, wie es sich gehört. Ich hoffe nur, dass ich trotzdem im Recht bin, auch wenn ich keinen Arbeitsvertrag habe. Ich habe aber schon ein Gesetz im BGB gefunden, welches besagt, dass er zahlen muß !

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#5
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Diana,

dann ist doch alles klar. Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich vorliegen - solange er Steuern abführt ist grundsätzlich alles in Ordnung.
Dein Anspruch auf das Gehalt für Dezember ergibt sich dann aus § 611 , 615 BGB . Das es einen Arbeitsvertrag gab kannst Du im Zweifel durch die regelmäßige Gehaltszahlung insbesondere durch die Zahlung der Steuern beweisen.

Viel Erfolg

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#6
 Von 
Diana Bakan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke Neil............mit diesen Paragraphen hast du mich echt ein Stück weiter gebracht. Ich melde mich bei dir, wie es ausgegangen ist !

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