Ein Arbeitgeber zahlt ein sogenanntes Grundgehalt. Er lässt die Arbeitnehmer dieses aber erst "abarbeiten" und zahlt DANN erst die Provision.
Wo findet man einen entsprechenden Paragraphen, um sich da mal genauer durchzulesen?
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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."
Grundgehalt + Provision
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kommt drauf an, ob der Provisionsanteil nicht so verschwindend gering ist, dass die Vorschriften für Handlungsgehilfen nicht angewendet werden könnten.
Hier mal eine Zusammenfassung für Handlungsgehilfen (und das sind alle, die einen nicht unerheblichen Anteil ihres Lohns leistungsabhängig variabel bezahlt werden):
Definition Handlungsgehilfe
und
HGB
Ansonsten sollte die Frage präzisiert werden.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
-- Editiert am 18.05.2011 08:57
Es sind Reisetätigkeiten, bei denen pro Fahrt zwischen 50 und 200 Euro an Provision erarbeitet werden.
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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."
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Es wäre hilfreich, wenn Sie mal die vertragliche Regelung im Wortlaut hier reinsetzen.
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""
Der genaue Wortlaut heißt so:
Der Mitarbeiter erhält eine Grundvergütung von xxx Euro plus Provision.
Pro Tag werden x Euro Spesen vergütet.
Sogar die Spesen werden nach Lust und Laune vergütet.
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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."
Mehr Regelungen zur Provision gibt es nicht? Woher weiß dann der AN, für was ihm wann wieviel Provision überhaupt zusteht?
Sofern es keine Vereinbarung zur Fälligkeit von Spesen gibt, sollte man bei der Spesenabrechnung ein Zahlungsiel setzen (7 - 10 Tage sind angemessen).
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Es gibt nicht mal eine Auflistung, wie das gegliedert ist. Man bekommt lediglich mündlich eine Auskunft darüber, was man für die Tour bekommt. Und mehr nicht. Stop! Nicht ganz, da stehen dann z.B. noch 8 Tage Spesen a 6 Euro.
Es gibt zwar eine nette Tabelle, welche Touren gefahren wurde, aber da stehen dann auch keine Beträge. Und letztens mußte ich feststellen, dass da dann auch ganz gern welche "unter dem Tisch gekehrt" werden. Wobei ich am liebsten meine Arbeitsleistung solange einstellen möchte, bis diese dann auch vergütet werden. Aber dann kann man mir ja kündigen wegen Arbeitsverweigerung.
Da b.......en die einen von vorne rein, und dann mittendrin auch noch. Und bei diesem Arbeitsmarkt kommt dann die Antwort: "Wenn es Ihnen nicht passt, dann kündigen Sie doch!"
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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."
Was sagen denn die bisherigen Abrechnungen über Provisionen aus? Lassen sich da Schlüsse draus ziehen, für welche Tätigkeit/welches erreichte Ziel bis dato welche Beträge gezahlt wurden?
Am wichtigsten wäre zunächst mal, auf einer schriftlichen Fixierung der Provisionsvereinbarung zu bestehen. Man kann dem AG bei Bockigkeit ruhig verraten, dass laut HGB sonst die "übliche" Vergütung als vereinbart gilt.
Wenn definitive Fehler in der Abrechnung vorhanden sind, sollte man die fehlenden Beträge nachweislich schriftlich einfordern. Zunächst mal mit seichtem Piano-Ton a la "leider festgestellt, das xy fehlt, bitte um Korrektur Abrechnung".
Arbeitsleistung einstellen ist nicht das Druckmittel der ersten Wahl. Sollte man erst in Betracht ziehen, wenn der AG mit mindestens 2 Monatslöhnen im Verzug ist und trotz Androhung der Zurückhaltung der Arbeitskraft nicht zahlt.
Der Arbeitsmarkt schaut doch gar nicht so schlecht aus derzeit - lebt der AG noch in 2008 oder warum hat er mit solchen Argumenten Erfolg?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
-- Editiert am 20.05.2011 21:36
Nun, ich mußte leider immer wieder feststellen, dass man mich nicht einstellt aufgrund meiner Behinderung (Schwerhörig mit Behindertenausweis).
Es läuft einiges schief in diesem Laden. Ich habe in Erfahrung gebracht, dass es z.B. verboten ist, im Transportgewerbe nach Leistung, sprich nach zurück gelegten Kilometern, bezahlt zu werden. Die Fahrer gehen dadurch freiwillig über ihre Grenzen hinaus.
So wie es ausschaut, ist die Behörde auch stark daran interessiert, diesen Laden aus dem Verkehr zu ziehen. Also sollte ich wohl zumindest zusehen, dass ich über das Arbeitsgericht noch Geld reinhole, Und so wie er bezahlt, bekomme ich ja NUR die Provision, und nicht den Grundlohn.
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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."
Du solltest mal schauen, ob Dein Arbeitsvertrag (oder ein evtl zugrunde liegender Tarifvertrag) eine Ausschlussfrist für Ansprüche enthält.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Zitat:Die Vertragsschließenden müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältniss innerhalb von
drei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle einer
Ablehnung durnch die Gegenseite innerhalb von drei Monaten einklagen
So lautet der genaue Wortlaut. Schöner Mist.
-- Editiert am 22.05.2011 07:48
-- Editiert am 22.05.2011 07:49
Wie schaut es aber mit den Ansprüchen aus, wenn sich herausstellt, dass der Vertrag gegen gewisse Richtlinien verstößt? Nämlich das mit der Provision?
quote:
EU (VO)561/2006 in Artikel 10 Absatz 1
(1) Verkehrsunternehmen dürfen Angestellten oder ihnen zur
Verfügung gestellten Fahrern keine Zahlungen in Abhängigkeit von der zurückgelegten Strecke und/oder der Menge der beförderten Güter leisten, auch nicht in Form von Prämien oder Lohnzuschlägen, falls diese Zahlungen geeignet sind, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden und/oder zu Verstößen gegen diese Verordnung ermutigen.
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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."
Dass im Vertrag etwas steht, was den Fahrer animieren soll "die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden und/oder zu Verstößen gegen diese Verordnung ermutigen." kann ich nicht erkennen.
Es fehlt aber die Höhe der Provision. Das ist ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz.
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Hm. Ich kann schlecht beurteilen ob Dein AG ein Verkehrsunternehmen im Sinne dieser Verordnung ist.
Wie lange bist Du in dieser Firma schon tätig und wie viele Mitarbeiter gibt es (siehe KüSchG)?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
-- Editiert am 22.05.2011 10:38
Ich bin jetzt seit 8 Monaten dabei. Es arbeiten 2 Leute auf selbstständiger Basis dort (einer davon hat aber nur die Aufträge von unserem Spitzenunternehmen), dann sind mit mir noch 4 weitere dabei. Davon ist aber einer seit Dezember/Januar krankgeschrieben.
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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."
Kein Kündigungsschutz. Es ist daher davon auszugehen, dass bei allzu massivem Auftreten der Job weg ist. Ob es sich lohnt, kannst nur Du selbst entscheiden - ist natürlich auch davon abhängig, wie viel Geld es monatlich ausmacht, das fehlt. Und wie fleißig man selbst im Bewerbungen schreiben ist ...
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Auch nicht, wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat?
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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."
Sorry, diese Info von der ersten Seite hatte ich nicht mehr im Gedächtnis.
Das schaltet das Integrationsamt dazwischen und macht eine erfolgreiche Klage gegen eine Kündigung wahrscheinlicher. Aber verhindern tut es primär mal nichts.
Inwiefern Du den AG unter Druck setzen kannst ohne Konsequenzen zu erwarten, können wir hier nicht beurteilen.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Ich selber sehe bei diesem Betrieb keine große Hoffnung mehr. Das Gewerbeamt sucht sich gerade möglichst viele Beweise zusammen, um den Laden dicht zu machen. Ich möchte lediglich mein Geld, was ich mir erarbeitet habe, und dann mach einen ADR-Schein, und meine Chancen am Arbeitsmarkt verdoppeln sich.
Diese Firma verstößt gegen alles, was man verstoßen kann. Moralische Grundlinien, sowie gesetzliche Vorschriften. Also schau ich zu, dass ich noch ein Stück vom Kuchen hole, bevor gar nichts mehr geht.
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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."
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