Gründe Verweigerung Urlaub/Überstundenabbau

22. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Engeleinschn
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Gründe Verweigerung Urlaub/Überstundenabbau

Hallo zusammen,

genau genommen habe ich zwei Fragen.

Die erst wäre, ich würde gerne am Freitag einen Tag Überstunden abbauen und frei nehmen. Mein Chef erlaubt mir das nicht, weil wir am Dienstag ein Meeting haben. Die Listen und Aufstellungen, die meine Themen betreffen sind fertig und ich habe bereits etwas bei ihm mitgeholfen, weil er noch nicht ganz durch ist. Diese müssen dann noch gedruckt werden und sortiert. Besprechen will er diese Montag (hat er schon gesagt). Nun ist demnach also der Grund, dass ich kein Frei bekomme der, dass ich die Sachen Drucken und Sortieren soll. Ist das ein Grund keinen Tag frei zu genehmigen(wo doch Montag auch nocht Zeit ist)? Und was sind Gründe, weshalb ein Chef Urlaub streichen darf?

Meine zweite Frage ist, da ich die Überstunden am Freitag nicht abbauen kann, worauf mein Chef aber drängt (hab leider zuviel, da viel Arbeit da ist :-( ) darf er anordnen, dass ich jeden Morgen eine Stunde später komme (Gleitzeit)und dann eben pünktlich gehe. Ich weiß, ich muss mit ihm hier eine verbindliche Lösung finden, aber lieber wäre es mir, mal früher zu gehen oder einen Tag frei zu nehmen. In wie weit darf der Chef hier sagen, wie ich Überstunden abzubauen habe?

Danke für eure Antworten!

Engeleinschn


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

quote:
Ist das ein Grund keinen Tag frei zu genehmigen(wo doch Montag auch nocht Zeit ist)?


Es dürfte unter das Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers fallen, wann er Ihnen einen Überstundenabbau genehmigt. Wenn er feststellt, dass es zeitlich nicht passt, dann gilt das und er muß das mit seinen Mitarbeitern nicht diskutieren.

quote:
Und was sind Gründe, weshalb ein Chef Urlaub streichen darf?

Bereits genehmigter Urlaub ist quasi nicht streichbar.
dazu
http://www.berufsstrategie.de/nachrichten-jobwelt-bewerbung/urlaub-streichen.php
quote:
.... Die Überlegungen, die das Gericht im Rahmen seiner Entscheidung angestellt hat, ob der Arbeitgeber ausnahmsweise, etwa bei unvorhergesehenen und zwingenden Notwendigkeiten, die einen anderen Ausweg nicht zulassen, einmal berechtigt sein soll, den Urlaub zu widerrufen, blieben theoretischer Natur. Bislang sind nämlich keine entsprechenden Tatsachen vorgetragen worden, die eine derartige Erörterung vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht erzwungen hätte.


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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Hier geht es um Zeitausgleich für Plusstunden - insofern kommt die Frage nach Urlaub/Urlaubsstreichung ziemlich unvermittelt.
zu 1) Dir diesen Freitag nicht zu geben, dürfte vom Direktionsrecht gedeckt sein, auch wenn du die Notwendigkeit nicht einsiehst.
zu 2) Nicht mehr gedeckt sein dürfte eine Anweisung, "jeden Tag eine Stunde später zu kommen" - als Rat oder Empfehlung ginge es aber in Ordnung; eher sollte er dich auffordern, einen Plan zum Abbauen der Plusstunden vorzulegen.

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