Grosses Problem in der Firma

18. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
arbeitnehmerx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Grosses Problem in der Firma

Hallo Leute, hab mich grad hier angemeldet weil ich grad einigermassen ratlos bin.

Zu meinem Problem...

Auf dem Firmenparkplatz hatten wir ein gigantisches Schlagloch im Zufahrtsweg, knapp 60cm groß, 12 cm tief und seit einem Jahr hat sich darum niemand gekümmert.

Morgens im Regen bin ich da reingefahren weil es voll Wasser stand und ich es weder gesehen noch dran gedacht habe. Also Alufelge krumm weil es eine mit Tiefbett ist so es natürlich etwas weniger stabil ist. Frontschürze hat aufgesetzt weil das Loch tiefer ist als die Schürze zulässt. Wagen zieht jetzt nach links und ein Klappergeräusch macht mir auch Sorgen.

Nach kurzem überlegen und Absprache mit einem Betriebsratsmitglied habe ich also unseren BS angeschrieben der sich mit diesem Schlagloch schon mehrmals befasst hat. Ich schilderte den Fall und fragte wen ich da ansprechen kann.

Da unser BS natürlich ein richtiger *Kumpel* ist...hat er es gleich weitergeleitet an den Finanzchef, der dann an den Personalchef und dieser dann an meinen Vorgesetzten. Selbiger teilte mir mit das wenn ich meinen Arbeitsplatz behalten will lieber nicht mehr nachfragen soll. Das finde ich natürlich schon ein bissel sehr krass. Zumal der Schaden von etwa 300 bis 400 Euro nur entstanden ist weil jemand anderes im Prinzip seine Arbeit nicht getan hat und den Asphaltschaden beseitigt hat.

Nach einem Telefonat mit dem Finanzleiter erklärte mir dieser das der Parkplatz seit geraumer Zeit nicht mehr durch die Versicherung abgedeckt ist und man das jetzt mehr so wie ein öffentliches Gelände sehen müsse. Meiner Ansicht nach ist das Blödsinn weil es ja nichts damit zu tun hat ob die das in der Versicherung haben oder nicht. Der Parkplatz ist zur Strasse hin geschlossen durch einen Zaun und ein Tor, öffentliches Gelände kann es also nicht sein denke ich. Ebenso hätte die Firma dann kein Recht unsere Autos aus den Parklücken abzuschleppen wenn die meinen man steht nicht so wie man soll.

Die ganze Sache schlägt mir schon wieder dermaßen auf den Magen das ich kurz davor bin die Brocken nach 22 jahren einfach hinzuschmeissen. Aber das wär zu einfach.

Das Problem das ich mit der Kündigungsdrohung habe ist das wir Kurzarbeit machen und im Anschluss daran Kündigungen geplant sind. Ich wäre als unbequemer Arbeitnehmer jetzt in der Auswahl mit drin.

Habt ihr einen Tip wie ich mich verhalten soll??? Unser Betriebsrat und meine direkten Vorgesetzten wiegeln ab und meinen lachend ich hätte das Schlagloch ja schon längst beseitigen können wenn ich da nicht durchfahren will. Das sind so die üblichen Sprüche die man zu hören bekommt. Wirkliche Hilfe ist nicht zu erwarten.

Mit hoffenden Grüßen auf einen Tip,
Arbeitnehmerx

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

da gibt es wohl mehrere probleme
a) haftet die firma für den zustand des parkplatzes? im prinzip vermutlich ja, aber du wirst dir vielleicht entgegenhalten lassen müssen, dass du die gafahrstelle ja kannstest/kennst.
b) die einschüchterung, dass du wegen einer haftungsanfrage (und so einer kleinigkeit!) ob deines schadens als unbequem gelten und auf der abschussliste stehen könntest - nach 22 jahren betriebszugehörigkeit.- tolles betriebsklime -. um das kündigungsrisiko abschätzen zu können, müsste man tarifvertrag oder av genauer anschauen. nach den strukturen, die du schilderst, dürfte der betrieb mehr als zehn MA haben, so dass sozialauswahl bei kündigungen vorgeschrieben sind.
c) bei forderungen ggü dem arbeitgeber, die nicht ohne weiteres auf gegenliebe stoßen, stellt sich immer die frage 'fliehen oder standhalten'. aber das ist keine rechtsfrage mehr.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

-- Editiert am 18.09.2009 11:23

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arbeitnehmerx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, danke für die schnelle Antwort.

Zu A:
Früher waren Schäden auf dem Parkplatz mitversichert. Es wurde lediglich aus der Versicherung rausgenommen und es wird seitdem behauptet es sei öffentliches Gelände. Im Winter passiert es gelegentlich das Mitarbeiter sich verletzen weil der Parkplatz eine risiege grosse Eisfläche ist, darauf folgen dann jedesmal Abmahnungen an die Mitarbeiter wegen Betriebsbedingter Krankheit. Da die Firma das Schlagloch jetzt plötzlich beseitigt hat gehe ich davon aus das sie für den Parkplatz haften. Warum sollten die sonst auf einem Parkplatz was machen für den sie *nicht zuständig* seien. Zum Beispiel auch Autos abschleppen oder Mitarbeiter abmahnen denen auf dem Parkplatz was passiert. Zudem ist der Parkplatz eingezäunt und mit einem Tor versehen das ausserhalb der Betriebszeiten, also zur Zeit Samstags und Sonntags, abgeschlossen wird. Ich denke daher das der Parkplatz zum Firmengelände gehört.

Zu B:
Ja die Firma hat zur Zeit etwa 800 Mitarbeiter an diesem Standort. Der Sozialplan scheint hier nicht befolgt zu werden. Das Arbeitsamt und die Gewerkschaft hat schon sehr oft Stress gemacht wegen Kündigungen die nicht nach Sozialplan waren und ebenso weil den Mitarbeitern erst eine Stunde vor Feierabend des letzten Arbeitstages (Resturlaub abgerechnet) gesagt wird das sie den nächsten Tag nicht mehr kommen brauchen. Die wenigsten legen Einspruch gegen so eine Kündigung ein und lassen sich von der Personalleitung einschüchtern und unterschreiben dann die Kündigung.

zu C:
Im Moment will ich standhalten. Ich fordere nur mein Recht ein und habe ein Grundrecht ausgeübt für das ich nicht bestraft werden kann. Allerdings wird das auch nicht in der Kündigung stehen sondern es wird eine Betriebsbedingte Kündigung sein. Meinen Chef wird es freuen da ich (und auch andere Kollegen) mit 38 Jahren als zu alt gelte weshalb in unserer Abteilung ein 24 jähriger MA neu eingestellt wurde um den Altersdurchschnitt zu senken.

Die grundsätzliche Frage die sich mir stellt...Was mache ich ohne richtige Unterstützung des Betriebsrates. Wie sieht es rechtlich aus? Habe ich Ansprüche wegen des Schadens? Zuständig für das Betriebsgelände und auch den Parkplatz ist seit diesem Jahr eine "Hausmeister-Firma" oder wie immer man die bezeichnen soll. Letztendlich interessiert es überhaupt niemanden was so passiert. Und das will ich mir im Moment nicht gefallen lassen weil ich das unmöglich finde.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ob die firma versichert ist oder nicht, ist vollkommen belanglos. die frage wird sein, ob sie ihrer verkehrsicherungspflicht auf dem gelände nachgekommen ist. insofern könnte es sein, dass du schadensersatz fordern kannst. mit dem problem eben, dass du das schlagloch kennst. m.a.w.: für einen fremden wäre das keine frage.
wenn dich die sache so sehr ärgert, dann stell deine forderung und die sache wird geklärt werden.
ob man dich 'betriebsbedingt' dann feuern kann, wird sich zeigen. den betriebsrat brauchst du nicht unbedingt, um deine rechte zu sichern. aber wie man es auch wendet: da steht eine relativ belanglose forderung gegen ein schwer zu kalkulierendes risiko. die felge wird dich ja nicht gleich ruinieren. aber es wird wohl darauf ankommen, wie groß dein ärger ist. und ich vermute, dass da noch andere quellen und umstände sind, dir dir auf den senkel gehen.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arbeitnehmerx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ich muss also feststellen ob die ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind? Wie macht man sowas bzw wo wird diese Pflicht beschrieben??

Natürlich geht mir manches *auf den Senkel*.

Es passieren bei uns Dinge die für den normalen Menschenverstand einfach nicht gehen und wo man sich denkt *das ist ein Scherz*.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... es ist wie mit dem schneeräumen: wenn jemand zu schaden kommt, ist zu klären, ob zu dem zeitpunkt hätte geräumt werden müssen, ob hinreichend geräumt wurde ....
du hast den schaden, weil es dieses mordsschlagloch gibt, das niemand beseitigt / aufgefüllt hat. wenn du deinen schaden richtig und offiziell geltend machst, wird die firma dir die felge wahrscheinlich nicht bezahlen. dann musst du deine forderung vor gericht bringen. und dann sind die juristen dran .... (also nicht du wirst das mit der verkehrssicherheit feststellen müssen, sondern ein richter)
daneben droht man dir im betrieb, wenn du das angehst.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
arbeitnehmerx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Na super. Dann hab ich ja beste Chancen..

Auf die freundliche Art nachzufragen habe ich ja schon durch. Ausser Gelächter und dem besagten *du hättest das Schlagloch ja wegmachen können* kam da nix.

Das im Winter weder gestreut noch geschoben wird ist nichts neues. Wer sich dabei verletzt wird erstmal pauschal abgemahnt.

Also werde ich das wohl so hinnehmen müssen und den Schaden selbst bezahlen müssen. Das System hat also wieder funktioniert :-/

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.786 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen