Gleichwertiger Arbeitsplatz

30. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nina111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gleichwertiger Arbeitsplatz

Hallo, folgende Frage:

Krankheit von 12 Monaten
Jetzt zurück in den Job, mein Arbeitsplatz wurde vergeben. Nun soll ich gegen meinen Willen an einen anderen, nicht gleichwertigen Arbeitsplatz gesetzt werden.

Ein Arbeitsplatz welcher meiner Qualifikation ( + Meister ) entspricht gibt es nicht. Auch sind die Arbeitsinhalte sowie die Arbeitszeit nicht die gleichen. Schlussendlich wird sich dies auch auf Dauer in der Vergütung darstellen. Denn wenn ich diese Stellen nehmen, werde ich wohl kaum mehr erhalten wie meine anderen Kollegen an diesem Arbeitsplatz.

An meinem "alten"Arbeitsplatz bin ich seit 2006 eingesetzt.

Meine alte Stelle wurde einfach unbefristet vergeben.Man habe nicht mehr mit mir gerechnet. Ohne mal mit mir zu sprechen. Wie gehe ich denn jetzt vor. Ist der Umgang mit mir rechtens? Muss ich einen schlechteren Arbeitsplatz annehmen?

Danke für die informellen Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Das habe ich auch schon erlebt, dass AN aus diversen Gründen auf Arbeitsplätze mit geringwertigerer Bewertung verschoben wurden; bei uns wurde das so gehandhabt, dass die Vergütung in den Fällen nicht gekürzt wurde.
Mir scheint, dass du erst einmal einen Anspruch auf die vertragliche Vergütung hast.
Ebenso hast du einen Anspruch auf vertragsgemäße Arbeit. Das wird hier kniffeliger, weil die Planstelle mittlerweile anderweitig besetzt ist. Kündigung des Ersatzes ist auch nicht ohne weiteres möglich. Fehler des AG, klare Sache.
Vielleicht brauchst du anwaltliche Beratung, mindestens im Hintergrund.

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#2
 Von 
Nina111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Arbeitsplatz wurde durch intere Versetzung neu besetzt. Kann diese nicht rückgängig gemacht werde? Warum soll ich auf einen andern Platz, dann kann doch eigentlich mein Ersatz zurück auf seine alte Stelle. Mein Verschulden ist doch eigentlich nur meine Krankheit.Das eine Besetzung vollzogen werden musste ist ja klar. Nur war diese unbefriste. Muss ich mich als ehemals kranker allem fügen? So nach dem Motto, du musst Kompromisse machen, nicht wir. Da muss ich dann wohl noch dankbar für sein.
Bin nur am zweifeln ob das rechtlich so ok ist. Ja, da muss wohl ein Anwalt ran. Schade, ich hätte das gerne so gelöst. Schließlich bin ich mehr als 25 Jahre im Unternehmen, da streitet man nicht gerne.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Deine Klage verstehe ich ja. Ob die Rückversetzung möglich ist, kann ich nicht einschätzen. Was auch immer - es gibt Scherben. Und AG neigen mitunter dazu, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen. Und einfache Lösungen gibt es nicht immer, oder gar meistens nicht.

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