Gibt es juristisch einen Unterschied zwischen "Arbeitsmonat" und "Kalendermonat" ?

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Infonet
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es juristisch einen Unterschied zwischen "Arbeitsmonat" und "Kalendermonat" ?

Gibt es juristisch einen Unterschied zwischen "Arbeitsmonat" und "Kalendermonat" ?
Wo steht es geschrieben ?

Zum Beispiel: jemand hat angefangen zu arbeiten nicht seit 01. eines Kalendermonats, sondern seit 06. und immer am Arbeitstagen. Erst am 01. nextes Kalendermonats (Sonntag) macht man erste Wochenenddienst .
Da kann man sagen, das Angestellte hat seit 2. Kalendermonat mit Wochenenddienste angefangen. Das ist klar.

:devilangel: Aber wie ist in diesem Fall richtig laut Gesetz sagen, das Angestellte hat seit 1. Arbeitsmonat oder
seit 2. Arbeitsmonat mit Wochenenddienste angefangen?

:devilangel: Wann endet 1. Arbeitsmonat in unserem Beispiel ? am 30 oder 31 zusammen mit Ende entsprechendes Kalendermonats? oder in 30 Tage von Arbeitsbeginn? in unserem Beispil am 05. nextes Monats?

Vielen Dank

-- Editiert von Infonet am 06.06.2018 22:19

-- Editiert von Infonet am 06.06.2018 22:23

-- Editiert von Infonet am 06.06.2018 22:24

-- Editiert von Infonet am 06.06.2018 22:29

-- Editiert von Infonet am 06.06.2018 22:30

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Gibt es juristisch einen Unterschied zwischen "Arbeitsmonat" und "Kalendermonat" ?


Mir ist nicht bekannt, dass der Begriff "Arbeitsmonat" in irgendeinem Gesetz verwendet wird oder eine andere juristische Relevanz hat.

Der Sinn der Frage ist daher unklar.

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

ich bin mir auch nicht sicher, ob das in die richtige Richtung geht, aber vielleicht ist ja das gemeint:

Wenn Du am 5.1. anfängst und am 5.2. aufhörst, hast Du einen Monat gearbeitet, aber KEINEN vollen Kalendermonat. Das wäre z.B. relevant für den Urlaubsanspruch (den gäbe es in diesem Fall nämlich NICHT).

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

Der Kalendermonat ist eben nach dem Kalender bestimmt mit den bekannten Monaten.
Und wenn einer - siehe Beispiel #2 von little-beagle - vom 5. eines Monats bis zum 5. des Folgemonats arbeitet, ist das auch 1 Monat. (Allerdings erwirbt er - entgegen little-beagle - dafür doch Urlaubsanspruch, denn das BUrlG stellt gerade nicht auf Kalendermonate ab.)

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#4
 Von 
Infonet
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

:devilangel: Es geht nicht um ein Urlaum. Die Frage ist : Hat Angestellte seit 1. Arbeitsmonat oder
seit 2. Arbeitsmonat die Wochenenddienste gemacht ?

-- Editiert von Infonet am 07.06.2018 08:57

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

.... die Bemerkung wegen des Urlaubs bezog sich auf die von little-beagle.
Ansonsten: Von Gesetzes wegen gibt es diese Unterscheidung nicht, kann also in diesem Sinn nicht beantwortet werden.
Frage also zurück: wofür soll das wichtig sein? Und wenn es wichtig sein sollte, hast du die Antwort auch schon bekommen - du gehst schaust immer vom 06. des ersten Monats zum 05. des Folgemonats. Der 01. des folgenden Kalendermonats liegt also klar in dem Zeitraum, den du Arbeitsmonat nennst. Eine reine Frage des Abzählens.
Bloß, dass ich nicht sehe, wofür das interessant sein soll.

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
(Allerdings erwirbt er - entgegen little-beagle - dafür doch Urlaubsanspruch, denn das BUrlG stellt gerade nicht auf Kalendermonate ab.)


Stimmt natürlich. Mea culpa. War grade von den "vollen Monaten" verwirrt. Vermutlich voll. ;-) :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

"Arbeitsmonat": wird durch den Inhalt der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen bestimmt
"Kalendermonat": wird durch den Kalendermonat bestimmt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Infonet
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
.... die Bemerkung wegen des Urlaubs bezog sich auf die von little-beagle.
Ansonsten: Von Gesetzes wegen gibt es diese Unterscheidung nicht, kann also in diesem Sinn nicht beantwortet werden.
Frage also zurück: wofür soll das wichtig sein? Und wenn es wichtig sein sollte, hast du die Antwort auch schon bekommen - du gehst schaust immer vom 06. des ersten Monats zum 05. des Folgemonats. Der 01. des folgenden Kalendermonats liegt also klar in dem Zeitraum, den du Arbeitsmonat nennst. Eine reine Frage des Abzählens.
Bloß, dass ich nicht sehe, wofür das interessant sein soll.



:devilangel: Zum Beispiel für Zählung der Probezeit die & Monate dauert

-- Editiert von Infonet am 24.06.2018 16:49

-- Editiert von Infonet am 24.06.2018 16:50

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Infonet
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Infonet):
Gibt es juristisch einen Unterschied zwischen "Arbeitsmonat" und "Kalendermonat" ?
Wo steht es geschrieben ?

Zum Beispiel: jemand hat angefangen zu arbeiten nicht seit 01. eines Kalendermonats, sondern seit 06. und immer am Arbeitstagen. Erst am 01. nextes Kalendermonats (Sonntag) macht man erste Wochenenddienst .
Da kann man sagen, das Angestellte hat seit 2. Kalendermonat mit Wochenenddienste angefangen. Das ist klar.

:devilangel: Aber wie ist in diesem Fall richtig laut Gesetz sagen, das Angestellte hat seit 1. Arbeitsmonat oder
seit 2. Arbeitsmonat mit Wochenenddienste angefangen?

:devilangel: Wann endet 1. Arbeitsmonat in unserem Beispiel ? am 30 oder 31 zusammen mit Ende entsprechendes Kalendermonats? oder in 30 Tage von Arbeitsbeginn? in unserem Beispil am 05. nextes Monats?

Vielen Dank

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#10
 Von 
Infonet
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Infonet):
Gibt es juristisch einen Unterschied zwischen "Arbeitsmonat" und "Kalendermonat" ?
Wo steht es geschrieben ?

Zum Beispiel: jemand hat angefangen zu arbeiten nicht seit 01. eines Kalendermonats, sondern seit 06. und immer am Arbeitstagen. Erst am 01. nextes Kalendermonats (Sonntag) macht man erste Wochenenddienst .
Da kann man sagen, das Angestellte hat seit 2. Kalendermonat mit Wochenenddienste angefangen. Das ist klar.

:devilangel: Aber wie ist in diesem Fall richtig laut Gesetz sagen, das Angestellte hat seit 1. Arbeitsmonat oder
seit 2. Arbeitsmonat mit Wochenenddienste angefangen?

:devilangel: Wann endet 1. Arbeitsmonat in unserem Beispiel ? am 30 oder 31 zusammen mit Ende entsprechendes Kalendermonats? oder in 30 Tage von Arbeitsbeginn? in unserem Beispil am 05. nextes Monats?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Infonet
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
ich bin mir auch nicht sicher, ob das in die richtige Richtung geht, aber vielleicht ist ja das gemeint:

Wenn Du am 5.1. anfängst und am 5.2. aufhörst, hast Du einen Monat gearbeitet, aber KEINEN vollen Kalendermonat. Das wäre z.B. relevant für den Urlaubsanspruch (den gäbe es in diesem Fall nämlich NICHT).


:devilangel: Zum Beispiel für Zählung der Probezeit die X Monate dauert



-- Editiert von Infonet am 24.06.2018 17:05

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