Gibt es einen bestimmten Zeitraum in dem das Weihnachtsgeld gezahlt werden muss?

1. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rov95
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es einen bestimmten Zeitraum in dem das Weihnachtsgeld gezahlt werden muss?

Gibt es eigentlich einen bestimmten Zeitraum in dem das Weihnachtsgeld gezahlt werden muß?
Meine Freundin bekommt neuerdings erst im Januar ihr W.geld.
Leider kann man ja Weihnachtsgeschenke nicht erst im Januar kaufen.

Und das neueste ist, das sie im Januar nur 40% und irgendwann den rest bekommt.

Darf das der Chef?

Und dann noch mal ein Paar sachen zum wohle der Firma:
einen Sonnabend(6h)im Monat soll mann umsonst arbeiten.
Wenn weitere Überstunden anfallen werden diese nicht wie bisher mit 6,34€ vergütet sondern nur noch mit 5,35€.
Urlaub wurde von 25 auf 24 Tage verkürzt.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Sachen gibt´s!

Wurden das alles schriftlich in Form von Vertragsänderung vorgelegt? Oder einfach vollzogen?


Wenn nicht, Vertrag ist Vertrag. Der AG kann nicht einfach einseitig alles umfummeln, wie er denkt!

Wie groß ist die Firma? Betriebsrat?

*Weihnachtsgeld* - kommt auf Vereinbarung drauf an. Dass es überhaupt kommt, ist schon mal gut.




-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#2
 Von 
Rov95
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt einen Betriebsrat der sich nicht (ca. 200 Arbeitnehmer)richtig durchsetzen kann.
Meine Freundin hat nichts schriftlich bekommen.

Zum Weihnachtsgeld
Es gibt immer ein Schreiben wo drinnen steht, das es sich um eine freiwillige Zahlung handelt.

Was muss mann alles zum wohle der Firme in kauf nehmen.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Einseitige Vertragsänderungen (insofern es vorher anders vereinbart war), muss man gar nicht in Kauf nehmen.
Der AN kann doch auch nicht einfach sagen 'Ich mach ab morgen 2 Stunden weniger, will aber bitte weiter das gleiche Gehalt.' (sagen kann er das schon, nur wirds keine Wirkung zeigen, außer eine amüsierende)

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

***Betriebsrat, der sich nicht (ca. 200 Arbeitnehmer)richtig durchsetzen***

... ein br muss sich nicht großartig 'durchsezten', wohl aber seine rechte aus dem betrvg kennen und davon gebrauch machen.

'umsonst' bzw. samstags arbeiten: was steht im vertrag, ggf. was im tv? - ohne kenntnis ist es nur ein rumstochern bzw. unmutsäußerungen ohne substanz.

-- Editiert von blaubär49 am 02.11.2007 08:37:54

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#5
 Von 
Rov95
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt keinen Tarifvertrag.

Laut Arbeitsvertrag gibts eine 40h Woche.

Und dann gibts ja noch den üblichen Spruch "wem es nicht passt kann ja gehen"

Muß nun das Weihnachtsgeld in der Weihnachtszeit gezahlt werden oder nicht?

Oder darf er es auch im Januar oder Februar auszahlen.

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#6
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Es gibt immer ein Schreiben wo drinnen steht, das es sich um eine freiwillige Zahlung handelt.

Da es freiwillig ist, würde ich froh sein, wenn es überhaupt kommt.

Kriegst du dein Weihnachtsgeschenk eben später von deiner Freudin. ;)





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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#7
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Das Weihnachtsgeld ist nicht dafür gedacht, um Weihnachtsgeschenke zu kaufen, es ist eine Art Treueprämie, die freiwillig gezahlt wird. Eine Verpflichtung hierzu gibt es nicht.

Kann auch sein, dass das Weihnachtsgeld deshalb Etappenweise gezahlt wird, um die Steuern zu mindern.Müsste man überprüfen, was günstiger ist.

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#8
 Von 
Rov95
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt erst für alle 40% und dann wird geprüft: Krankheitstage,umsonst gearbeitete Samstage, Einsatzbereitschaft
danach richtet sich dann die Restzahlung.


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#9
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Wenn es sich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers handelt, wär ich erst mal froh, dass es das Geld überhaupt gibt. Die Bezeichnung als "Weihnachtsgeld" wirkt irreführend, weil damit ja offenbar auch Einsatz etc. gewertschätzt werden sollen. Wenn dies für das Kalenderjahr geschehen soll, macht der Zahlungszeitpunkt grds. Sinn. Steuerlich ist es nach meiner Einschätzung unerheblich, ob die Zahlung im Nov., Dez. oder Jan. erfolgt.

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#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Es gibt erst für alle 40% und dann wird geprüft: Krankheitstage,umsonst gearbeitete Samstage, Einsatzbereitschaft
danach richtet sich dann die Restzahlung.


.. das sieht weniger nach w'geld aus, denn nach einer art prämie mit mehr oder minder undurchsichtigen kriterien. da solltest du vielleicht noch genauer reinleuchten. sieht nach ungleichbehandlung aus.

.. animiert auch zum rechnen: freie samstage ggü prämie, oder prämie als stundenlohn für die x stunden an samstagen, oder so.

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