Gewerbe anmelden trotz Kindergeld & Ausbildung?

7. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
LizzyMaus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe anmelden trotz Kindergeld & Ausbildung?

Huhu ;)
Meine Frage ist etwas kompliziert, bzw die Situation in der ich stecke aber ich versuche mal sie so gut wie möglich zu beschreiben und hoffe das ihr mir helfen könnt :) .


Alsoo.. ich habe jetzt am 1.8. eine Ausbildung angefangen ... verdiene ca. 7300€ im Jahr Brutto (falls diese Daten dafür erforderlich sind).

Meine Mutter, bei der ich noch lebe macht einen Halbtagsjob, wir sind aber nicht von der ARGE abhängig, da ich ihr den Beitrag den sie von der ARGE bekommen würde und ich somit abgezogen selber zahle ( Damit sie keine Bewerbungen schreiben muss etc. da sie eine Chance hat in 2 Jahren übernommen zu werden).

Meine Eltern sind getrennt.

Ich bekomme noch Kindergeld von der Familienkasse und es wurde nun ein neuer Antrag auf Kindergeld vor kurzem abgeschickt, indem nichts von meinem Vorhaben steht (Man muss ja sämtliche Einkommen und abgaben dort angeben damit sie sehen ob wir noch etwas bekommen.

So...

Nun die Frage, kann ich ein Gewerbe anmelden ( Ja bin über 18 ) ohne das mir das Kindergeld oder sonstiges gestrichen wird?
Habe ich einen festgelegten Betrag den ich verdienen und nicht überschreiten darf?

Die Idee die ich habe läuft übers Internet, man verdient quasi über eine Seite, es wird über eine Seite geleitet und dort verkauft man Dinge an Andere weiter, dort steht das man ein Gewerbe anmelden muss!

Kann ich es auch einfach lassen uns so weiter verdienen, ohne ( es ist doch Steuerhinterziehung ?!) das irgendwelche Prüfungen anfallen indenen sichtbar ist, dass ich dort noch weiteres Einkommen habe? Also quasi einfach nichts angeben ( Diese Option habe ich soweit ich es verstanden habe mit dieser Seite auch, dann wahrscheinlich auf eigene Verantwortung?)

Ich hoffe das ihr mir weiter helfn könnt und sage schon mal im Vorraus Danke !! :)

Liebe Grüße
Eure Lizzy!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Die fragestellung hat nur wenig mit Arbetisrecht, schon eher mit Sozialrecht zu tun. Ich versuche dennoch, sie zu beantworten.

Nun die Frage, kann ich ein Gewerbe anmelden ( Ja bin über 18 ) ohne das mir das Kindergeld oder sonstiges gestrichen wird?

Ja. Die Anmeldung für sich alleine genommen hat keine Auswirkung auf das Kindergeld. Das ist aber ein Nebenjob, für den Du ggf. die Zustimmung Deines AG benötigst.

Habe ich einen festgelegten Betrag den ich verdienen und nicht überschreiten darf?

Die Einkommensgrenze liegt bei 7.680€ pro Jahr. Dafür werden alle Einkommensarten zusammen gerechnet. Bei Lehrlingsgehalt können aber Steuern, Werbungskosten und Sozialabgaben abgezogen werden, so dass im Prinzip das Nettogehalt maßgeblich ist. Bei einer gewerblichen Nebentätigkeit ist der Gewinn maßgeblich.

Kann ich es auch einfach lassen uns so weiter verdienen, ohne ( es ist doch Steuerhinterziehung ?!) das irgendwelche Prüfungen anfallen indenen sichtbar ist, dass ich dort noch weiteres Einkommen habe?

Das Internet ist öffentlich und die einschlägigen Seiten werden durchaus gezielt vom Finanzamt überwacht oder man wird von der gewerblichen Konkurrenz angeschwärzt. Insofern halte ich die Aufdeckungswahrscheinlichkeit beim Internet für außerordentlich hoch.

Neben dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung kommt in diesem Zusammenhang auch noch der Straftatbestand des Betruges (Sozialleistungen) in Betracht.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@hh
Nur ein kleiner Tipp, Kindergeld ist keine Sozialleistung sondern eine Steuererleichterung der Eltern. Somit dürften alle Verstöße auch im Bereich Steuerrecht anzusiedeln sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@LizzyMaus:

quote:
wir sind aber nicht von der ARGE abhängig, da ich ihr den Beitrag den sie von der ARGE bekommen würde und ich somit abgezogen selber zahle


Du bist volljährig und in der Berufsausbildung. Als Azubi hast Du schon dem Grunde nach keinen Anspruch auf ALG II. Dazu kommt auch noch, dass Du, zumindest zusammen mit dem Kindergeld, Deinen Lebensunterhalt vermutlich aus eigenem Einkommen bestreiten kannst. Damit würdest Du - wenn Deine Mutter ALG II beantragen würden - nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören und Deinen Einkommen würde Deiner Mutter nicht angerechnet. Lediglch die Kosten der Unterkunft werden bei der Bedarfsberechnung der Mutter halbiert, weil die ARGE natürlich davon ausgeht, dass Du Deinen Mietanteil selber trägst. Wenn also das Einkommen Deiner Mutter alleine nicht ausreicht, sollte Sie ALG II beantragen.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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