Hallo,
Ich habe einen Titel über eine Lohnforderung durch Vergleich mit meinem Ex-Arbeitgeber geschlossen.
Natürlich ist das für Ihn kein Grund zu zahlen.
Ich habe deshalb die Zwangsvollstreckung veranlasst.
Dadurch und durch Nachfrage bei meinen ex Arbeitskollegen habe ich erfahren, daß schon andere Gläubiger dasselbe versucht haben, und Haftbefehle ausstellen lassen haben.
Jetzt habe ich ein kleines Problem mit meinem Verständnis darüber, wie es sein kann, daß jemand als Geschäftsführer im Schuldverzeichnis eingetragen ist und mehrere Haftbefehle gegen Ihn vorliegen wegen der eidesstattlichen Versicherung-
...und trotzdem (erster Haftbefehl vor mehr als 5 Wochen erteilt) "weitermacht".
Er ist nämlich noch GF von zwei weiteren GmbH's - er geht dort ganz "normal" seinen Tätigkeiten nach, hat richtig viel Ware eingekauft, mir scheint er hat einfach das gesamte Vermögen in seine anderen beiden Firmen gesteckt. Die Konten für Zahlungsverbote existierten auf einmal nicht mehr.
Alle drei Firmen befinden sich "unter einem Dach" manch ein Mitarbeiter war von GmbH Nr. 1 der andere von Nummer 2 oder 3 - jedoch haben alle dasselbe an Arbeit gemacht.
Somit kein Betriebsrat und für die Dummen jedes Jahr ein neuer Arbeitsvertrag mit Probezeit....
Nun kommt dieser Herr GF wie sonst auch täglich in die Produktionsstätte und die Mitarbeiter wissen noch nichtmal, daß er zahlungsunfähig ist- bzgl. mind. einer GmbH.
Lohnabschläge sind seit jeher "normal" in den Firmen.
Es wurde auch keine Insolvenz angemeldet, obwohl schon Zwangsvollstreckungen gegen die erstere GmbH versucht worden sind.
Ist das legal?
Schlampt hier der Gerichtsvollzieher, oder wie habe ich mir das vorzustellen?
Mir ist natürlich klar, daß dieser Haftbefehl nicht gegen die natürliche Person in Form des GF an sich vorliegt, sondern gegen ihn als Geschäftsführer einer GmbH...
Ist somit für GF's von GmbH's von vorneherein klar, daß Haftbefehle nur blanke Theorie sind und praktisch gar nicht ausgeführt werden können?
Ich bin der Überzeugung, daß im Moment ganz bewusst das Vermögen verschoben wird, weiterhin auch die Insolvenz verschleppt wird.
Werden solche Straftaten nur auf Antrag verfolgt, oder liegen diese im öffentlichen Interesse?
Ich weiss, daß das jetzt alles etwas viel verquickung in sich birgt, aber grade das war ja seine Masche...
Ich habe einen Antrag auf Insolvenzgeld gestellt, aber wenn sich der GF nicht dazu bequemt Insolvenz anzumelden, gibts doch auch vom Arbeitsamt kein Geld?
danke schonmal für Meinungen, Antworten, b.z.w. vielmehr auch Erfahrungen, denn ich möchte ganz einfach verstehen können, wie sowas heutzutage abläuft, im Fach Recht an der Uni hat sich das nämlich alles GANZ anders angehört...
Geschäftsführer einer GmbH 3 Haftbefehle und macht trotzdem weiter...
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der alten Firma meines Brudes ist ähnliches als Lieferant passiert.
Ein großer Kunde hatte eine ähnliche Masche abgezogen, es wurde auch Haftbefehle gegen die GF erwirkt,waren wohl nicht mehr operativ, wohnte aber friedlich auf dem Lande.
Damals hieß es die würden nur Gefahr einer Inhaftierung laufen, wenn sie zufällig in eine Polizeikontrolle gerieten, obwohl der polizei der Aufenthaltsort bekannt war.
Da kann man sich als Bürger wirklich nur ärgern.
Und solche Fälle haben ja immerhin doch einen großen Bezug zum Arbeitsrecht, weil die nicht nur die Mitarbeiter der betroffenen Firma sondern oft auch die der Lieferanten betroffen sind.
sehe ich genauso, da gehen Leute pleite, weil sich andere schön groß haben bedienen lassen...
Die Polizei hat soweit ich weiss aber sowieso nichts damit zu tun, da es sich um zivilrecht handelt, da existiert denke ich auch gar kein Eintrag ....(?)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich glaub ich habs gefunden.
Insb. der letzte Satz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Haftbefehl#Zivilprozessrecht
Schade. Ist also ein Pseudohaftbefehl.
Allerdings steht natürlich der Vorwurf des Betruges im Raum. Da würde dann die Staatsanwalt ermitteln.
Ist dann Straf- und Wirtschaftsrecht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
18 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten