Geringfügige Überstunden häufen sich an.

7. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2023 09:08:45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geringfügige Überstunden häufen sich an.

Ich hätte da eine Frage:

Folgender Sachverhalt. Ich habe eine Zeit lang im Supermarkt in meiner Nähe gearbeitet.

Nun war es so dass wenn man z.B. 8 Stunden gearbeitet hat einem eine halbe Stunde pause zugeschrieben wurde.

Damit die halbe Stunde gemacht werden kann musste man 10 min früher da sein und durch das Kassenabzählen ca. 15-20 min, wenn um Punkt 20:00 Uhr (oder Punkt 14:00 Uhr, je nach Arbeitsbeginn) der Laden zu macht, kam nochmal was dazu. Also im etwa 8h30min Anwesenheit im Laden dadurch.

Dadurch kam auch immer im etwa eine halbe Stunde raus was dann die Pausenzeit war. Nun kein Problem alles.

Nur zwischendurch musste manchmal (auch ich) eine Ladenkraft mit einer zweiten Ladenkraft länger bleiben um bestimmte Dokumente usw zu bearbeiten. Dadurch kam man manchmal erst 20:45 aus dem Laden. Diese halbe Stunde Mehrarbeit wurde natürlich nicht vergütet. Auch Freizeitvergütung war dadurch nicht vorhanden. man hat also 8h30min gearbeiten aber wurde nur für 8 h bezahlt.

Aber gut das war sehr selten und ansonsten hat die früher-da-sein-und-später-gehen-Regelung mit dem halbe-Stunde-Pause-Ausgleich ja ansonsten gepasst. Ich habe schon längst die Arbeit beendet aber meine Freundin muss nun neue Regelungen hinnehmen.

Denn nun wurde die Regelung eingeführt das man um bspw 11:30 anfangen muss und dann bis 20:00 Uhr arbeitet. Sind nun ja auch 8 Stunden arbeit und 30 min Pause.

Aber die Überstunden die noch immer anfallen, eben Kassenabzählen oder Länger da bleiben, werden nach wie vor nicht vergütet?


Ist das überhaupt so rechtens? Und wenn der Arbeitgeber immer mit Pauschal 15 Minuten Kassenabrechnungszeit die Pausenzeit vorher verrechnet hat müsste er jetzt doch Pauschal 15 Minuten Überstunden berrechnen. Auch die "du musst heute mal länger da bleiben" Regelung die mir sowieso schon nicht koscher vorkam wird weitergeführt ohne bezahlten ausgleich. Als ich mal eine höhere Mitarbeiterin danach fragte ob dies aber schon vergütet wird wurde dies damals nur mit einem "Hahahah du bist ja gut natürlich nicht" kommentiert.

Weil im Endeffekt ist man, wenns jemanden schlecht erwischt um 11:30 da und ist erst 20:45 aus dem laden. dann sind das 8h45 minuten Effektive Arbeit wobei man nur für 8 h bezahlt wird.

Ist diese verlängerte Überstundenzeit mit Kassenabrechnen als auch dem "du musst heute länger da bleiben" ohne Vergütung Rechtens?

Mfg

gdlenhardt

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1 Antwort
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Nö - google 'mal bezahlte Arbeitszeit

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