Geringfügig Beschäftigte fristlos Gekündigt !!!

14. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Rihanna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Geringfügig Beschäftigte fristlos Gekündigt !!!

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Hallo,

ich habe 11 Jahre als Reinigungsfrau (Geringfügig Beschäftigt) an zwei Tagen in der Woche in einer Steuerberatungsgesellschaft gearbeitet.
Das war ein Schlüsselobjekt .

Nun wurde mir ohne Vorwarnung und Abmahnung fristlos gekündigt mit der Begründung:

1) Ich würde für 3 Stunden bezahlt , aber würde die letzten 4 Male nur 1 Stunde geputzt.
Man hat mich gesehen wie ich mit dem Auto nach einer Stunde nach Hause gefahren bin (es ist das zweite Gebäude der Steuerberatungsgesellschaft) !!!


2) Ich würde nicht richtig sauber Putzen !

Ich verdiente 225,65 EUR pro Monat.
Ich bakam noch 6 Wochen meinen Lohn weiter.

Ausserdem bin ich 70% Schwerbehindert ,was der Chef ja nicht wüsste, denn ich habe es ihm nicht gesagt !

Nun möchte ich wissen ob es korrekt ist, mich einfach fristlos zu kündigen , trotz 70% Schwerbehinderung????

Würde mich über Antworten sehr freuen.

Schöne Grüße
Rihanna




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"Strafrecht "

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. 'fristlos' scheint mir total überzogen Schlechtleistung und was sonst auch immer wäre abzumahnen. Deine Schwerbehinderung hilft dir hier nicht, zumal du sie ja nicht offenbart hast. Sicher bin ich nicht, aber m.E. würde das im Nachhinein auch nichts nützen.
Wenn die Kanzlei > 10 Mitarbeiter hat, würde der Betrieb unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Wegen der 'fristlosen' solltest du aber auf jeden Fall vor das Arbeitsgericht gehen!

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
magic799
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo Rihanna,

ich denk mal, dass eine Schwerbehindung dich nicht davor schützt, fristlos gekündigt zu werden. Zumal du die Schwerbehinderung nicht angegeben hast!!

Und: wenn du tatsächlich nur 1 Stunde gearbeitet hast und für 3 Stunden bezahlt wurdest, dann ist das schlicht und einfach Betrug - du hast deinem Arbeitgeber Schaden zugefügt. Und das ist zweifellos ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Der zweite Grund ist allein gesehen sicher nicht genug für eine fristlose Kündigung. Das muss dir nachgewiesen werden!

Gruß
Matthias

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#3
 Von 
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 54x hilfreich)

Guten Tag, Rihanna,

SIe müssen die Schwerbehinderteneigenschaften innerhalb von drei Wochen (Eingang beim Arbeitgeber) anzeigen - dann wirkt sich der Schutz noch aus und der Arbeitgeber muß die Zustimung des Integrationsamtes einholen. Früher war von einem Monat die Rede, in der man die Information nachholen kann. Das gilt nach diversen Gesetzesänderungen u.a. zum KSchG nicht mehr. Also: Drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei Ihnen muss die Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft beim Arbeitgeber erfolgt sein. Und nicht vergessen: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht sein.

Wer nachlesen will: BAG v. 12.1.2006 2 AZR 539/05
http://www.arbeitsplatz-kuendigung.de/master.php?wahl=31&u_id=128638

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Rihanna

Eine fristlose halte ich hier für nicht haltbar, es sei denn, du hast tatsächlich nicht gearbeitet und *kassiert*

Eine Klage solltest du meiner Ansicht nach beim Arbeitsgericht einreichen (Frist wurde genannt). Der Rechtspfleger hilft dabei kostenlos.

Eine fristgerechte könnte aber durchaus möglich sein, MIT Zustimmung des Integrationsamtes (wenn du es nachmeldest wie Frau Unruh schreibt)

Dann muss der AG den Lohn entsprechend nachzahlen und der Makel der fristlosen verschwindet aus deinem Lebenslauf.

Sunbee



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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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